Die SPD-Bundestagsfraktion wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass unabhängig zu den bestehenden Regelungen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert wird, dass neu gewählte Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen in ihrer ersten Amtszeit ein Anspruch auf mindestens zwei Wochen bezahlte Freistellung zu Weiterbildung im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit zusteht. Die Regelungen zur Kostenübernahme nach §37 Abs.6 BetrVG/§46 Abs.6 BPersVG in Verbindung mit §40BetrVG / §44BperVG finden analog für diese zwei Wochen Anwendung.
Beschlossen am: 07.09.2012