Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der § 4 Abs. 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) entsprechend zu ändern, dass den Empfängern von BAföG-Ersatzleistungen eine Gebührenbefreiung ermöglicht wird.
Beschlossen am: 07.09.2012