Durch die zahlreichen weltweiten Krisen der vergangen Jahre ist die Anzahl der Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen.
Die Asylpolitik der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union ist ungerecht und gehört reformiert. Bund und Länder sind gefordert, in der Flüchtlingspolitik enger mit den Kommunen zusammen zu arbeiten und eine ausreichende Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Doch durch die dezentrale Unterbringung sind auch besonders die Kommunen in den Blick geraten. Wir nehmen unsere Verantwortung an, den kommunalen Beitrag dazu zu leisten, dass Flüchtlinge sich in unseren Gemeinschaften willkommen fühlen.
Die Mindestanforderungen an kommunale Flüchtlingspolitik sind deshalb:
Dezentrale Unterbringung geht vor zentraler Unterbringung In den Kommunen im Kreis Minden- Lübbecke wird die Unterbringung von Flüchtlingen sehr unterschiedlich organisiert. Eine dezentrale Anmietung von Wohnungen ist dabei der deutlich bessere Weg als die zentrale Unterbringung in großen Heimen.
Die Unterbringung muss menschenwürdig sein. Besonders Familien haben ein Recht darauf, für sich allein sein zu können und sich eigene Schutzräume zu schaffen. Aber auch Einzelpersonen haben ein Recht auf Privatsphäre. 12 Menschen, die in einem Raum untergebracht werden, sind zu viele.
Recht auf Mobilität wahren. Nach der Einschränkung der Residenzpflicht können sich Flüchtlinge jetzt in einem größeren Radius bewegen. Für die Nah-Mobilität brauchen sie Unterstützung, beispielsweise durch zur Verfügung gestellte Fahrräder.
Angemessene Betreuung gewährleisten. Integration ist niemals ohne Anstrengungen möglich. Deshalb braucht es auch professionelle Unterstützung, beispielsweise durch Sozialarbeiter.
Beschluss: Überweisung an den Kreisvorstand
Beschlossen am: 23.10.2015