Dass Rassen wissenschaftlich nicht zu begründen sind, ist keine neue Erkenntnis, sondern seit den 50er Jahren zunehmend wissenschaftlicher Standard. Und so ist es verwunderlich, dass im Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes immer noch die Rasse als schützenswert vor dem Gesetz gilt. Es kann nicht sein, dass sich unser Grundgesetz gleicher Vokabel bedient, wie der Rassismus. Am 12. Juli 2018 hat die französische Nationalversammlung auf Initiative von Präsident Macron den Begriff Rasse aus Artikel 1 der Französischen Verfassung gestrichen. Ich kann keinen Grund erkennen, warum das in der Bundesrepublik Deutschland nicht auch möglich sein sollte.
Beschluss: Angenommen und Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion
Beschlossen am: 15.11.2019