Die SPD im Mühlenkreis begrüßt die Vereinbarung im Berliner Koalitionsvertrag von SPD und Union, welche vorsieht, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe zu entlasten. Zugleich wurde vereinbart, die Kommunen bereits im Vorgriff auf diese Gesetzesnovelle um jährlich 1 Milliarde zu entlasten.
Damit ist eine Kernforderung der SPD aus dem Bundestagswahlkampf und eine langjährige Forderung der gesamten kommunalen Familie aufgenommen worden. Von den zu erwartenden jährlich 5 Mrd. Euro würden ca. 500 Mio. Euro auf Westfalen-Lippe entfallen. Die Landschaftsumlage könnte somit erheblich gesenkt und die kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Kreisen als Folge gestärkt werden.
Die SPD Minden-Lübbecke erwartet daher, dass die vorgesehene Entlastung so schnell wie möglich angepackt und umgesetzt wird und damit wie vereinbart und zugesagt auch tatsächlich im Jahre 2015 in vollem Umfang bei den Kommunen ankommt.
Zugleich bekräftigten die Minden-Lübbecker Sozialdemokraten die Forderung, bei der Reform der Eingliederungshilfe die fachlich/organisatorisch notwendigen Strukturveränderungen zu berücksichtigen um das Hauptziel des neuen Gesetzes zu erreichen: Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird überdies aufgefordert, sich mittelfristig über die erreichte Regelung hinaus für eine komplette Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe (12 Mrd. € jährlich, Tendenz steigend) durch den Bund einzusetzen.
Beschlossen am: 28.02.2014