Der Anschlusszwang an Stromkästen für Motorschiffe an Liegeplätzen muss umgesetzt werden!
Begründung:
Wir kennen alle die Anlegestellen von Motorfrachtschiffen auf dem Kanal. In einigen Bereichen sind Stromanschlusskästen zur Versorgung der Schiffe installiert, damit Schiffe nicht ihre Dieselmotoren zur Versorgung laufen lassen.
Nur diese Anschlüsse werden wenig genutzt. Vielfach sind es polnische oder czechische Schiffe, die während der gesamten Liegezeit, ob nun tagsüber oder auch nachts die Versorgungsmotoren (Hilfsdiesel) laufen lassen.
Das erzeugt nicht nur Lärmbelästigung in den Wohnbereichen, sondern auch Emissionen durch die Dieselabgase, wie Stickoxide und Feinstaub.
Viele Fußgänger und Radfahrer nutzen Bereiche des Kanals und oftmals reicht Wohnbebauung direkt an die Wasserstraßen heran.
Einen Anschlusszwang gibt es bisher nicht. Die Wasserschutzpolizei hat keine Handhabe die Schiffe anzuweisen, Liegeplätze außerhalb von Wohngebieten aufzusuchen. Probleme mit der Infrastruktur machen es zusätzlich schwer Stromkästen zu nutzen.
Eine Lösung zum Anschlusszwang, wie in den Niederlanden muss her! Die Vorlage des Landtages NRW 17/3912 vom 24.09.2020 muss endlich umgesetzt werden.
Beschluss: Angenommen und Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion
Beschlossen am: 21.05.2022