Die Festlegung der Pflegestufe des Patienten soll zukünftig in einem fairen Verfahren nicht mehr allein durch einen Vertreter des Medizinischen Dienstes erfolgen, sondern zusätzlich durch einen neutralen Gutachter aus dem Pflegebereich.
Beschluss: Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion und SPD Parteivorstand
Beschlossen am: 23.10.2015