Der Unterbezirk setzt sich dafür ein, dass in allen von der Öffentlichen Hand kontrollierten Betrieben im Kreis Minden-Lübbecke das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes durch Verbandsbindung angewandt wird. Dort wo die Verbandsmitgliedschaft nicht eingegangen wird, muss zwingend das öffentliche Tarifrecht durch einen Haustarifvertrag hergestellt werden.
Beschlossen am: 07.09.2012