Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises.

Er wird für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aller Städte und Gemeinden des Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Seit der Wahl am 12. September 1999 gehören ihm 60 Mitglieder an. (In der Wahlperiode 2020-2025: 64 Mitglieder)  Den Vorsitz hat der direkt gewählte Landrat.

Die SPD stellt in der aktuellen Wahlperiode 18 Kreistagsabgeordnete.

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