EU-Energiekrisenbeitrag auf Überschussgewinne

Mit dem Jahressteuergesetz führen wir einen EU-Energiekrisenbeitrag auf Überschussgewinne von Unternehmen im Energiesektor ein. Diese Unternehmen leisten damit ihren Beitrag zur Krisenbewältigung.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Das Jahressteuergesetz 2022 sieht die Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags vor. Wir besteuern damit gemäß den Vorgaben der EU-Notfallverordnung Überschussgewinne von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen.

Die Energiekrise hat mit der Verknappung des Energieangebots und dem Anstieg von Energiepreisen zu deutlich gestiegenen Gewinnen im Energiesektor geführt. Gleichzeitig muss der Staat mit der Gas- und Wärmepreisbremse und der Strompreisbremse umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Energiekunden auflegen, um ihnen die Bezahlung ihrer Energiepreisrechnungen zu erleichtern.

Es ist deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die im Energiesektor ohne wesentlichen Kostensteigerungen und ohne Innovation entstandenen Überschussgewinne durch eine Abgabe besteuert werden.

Als Überschussgewinne gelten die Teile des Gewinns der Jahre 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne aus den Jahren 2018 bis 2021 liegen. Der Energiekrisenbeitrag wird in Höhe von 33 Prozent dieser Überschussgewinne erhoben. Die Unternehmen leisten damit einen Beitrag zur Krisenbewältigung.“

Steuerliche Verbesserungen beim Arbeiten von zu Hause

Die Homeoffice-Pauschale wird erhöht und mit dem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zusammengeführt. Es entfällt außerdem die Voraussetzung des abgeschlossenen Arbeitszimmers.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

“Das Jahressteuergesetz sieht wesentliche Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor, indem insbesondere die Homeoffice-Pauschale erhöht, entfristet und mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer zu einer Tagespauschale zusammengeführt wird. Das erleichtert den Zugang, vereinfacht das Steuerrecht und baut bürokratische Hürden ab.

Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, der Bundestag wird es zum Ende der Woche abschließend beraten. Das Gesetz hält dabei wichtige Entlastungen durch gezielte Anpassungsmaßnahmen an die Arbeits- und Lebensrealitäten vieler Arbeitnehmenden bereit.

Vor allem beim Thema ‚Arbeiten von zu Hause‘ werden steuerliche Verbesserungen ausgebaut: Neben der Entfristung der Homeoffice-Pauschale wird der steuerlich absetzbare Maximalbetrag auf insgesamt 1.260 Euro (im Regierungsentwurf 1.000 Euro) – das heißt auf sechs Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Dazu wird eine wesentliche Vereinfachung durch die Zusammenlegung mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erreicht. Von nun an muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kommt direkt die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) zum Tragen. Bei Mittelpunktfällen werden die Aufwendungen – wie bisher – weiterhin in voller Höhe abziehbar bleiben.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird außerdem auf 1.230 Euro angehoben.“

Umfassende Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen

Foto: pixabay.com

Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute erhebliche steuerliche Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Maßnahmen sind Teil des Jahressteuergesetzes.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Bürgerinnen und Bürger, die eine Photovoltaikanlage anschaffen und auf dem eigenen Hausdach in Betrieb nehmen wollten, standen bisher vor einer Vielzahl steuerlicher Erklärungspflichten.

Dieser bürokratische Aufwand war für viele eine hohe Hürde und ein berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung. Das kann natürlich nicht in unserem Sinne sein, wenn wir uns gleichzeitig zum Ziel gesetzt haben, künftig jede geeignete Dachfläche für die Solarenergie zu nutzen. Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz nun endlich einige der steuerlichen Erklärungspflichten.

Wir führen unter anderem eine Ertragsteuerbefreiung ein, für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Wir erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.

Dank der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen. Dieser Bürokratieabbau ist ein weiterer, notwendiger Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien.“

Verfassungsbruchlandung mit Ansage – Schwarz-Grün kann keine Haushaltspolitik

Nach dem vernichtenden Urteil des Landesrechnungshofs über den Haushaltsentwurf von Schwarz-Grün für das Jahr 2023 hat die Landesregierung heute bekanntgegeben, dass sie Reparaturmaßnahmen an ihrem Haushalt vornehmen muss. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das war eine Verfassungsbruchlandung mit Ansage. Seit dem Sommer hat die schwarz-grüne Landesregierung fast im Wochentakt mit immer neuen haushaltspolitischen Irrungen und Wirrungen überrascht.

Zunächst die Ankündigung des Finanzministers, für die Umsetzung des Koalitionsvertrags kein Geld zu haben. Dann die Unstimmigkeiten zwischen Hendrik Wüst und Mona Neubaur über ein Abweichen von der Schuldenbremse. Schließlich höchst fragwürdige Kreditaufnahmen und Buchungstricks, fehlende Unterstützungspakete und schlussendlich ein Basis-Haushalt, der keine Basis für parlamentarische Beratungen bot.

Als SPD-Fraktion haben wir stets auf die Probleme und möglichen Verfassungsbrüche dabei hingewiesen und unsere Hilfe für ein rechtssicheres Programm zur Unterstützung von Menschen und Wirtschaft in NRW angeboten. Davon wollte Ministerpräsident Wüst bisher aber nichts wissen. Stattdessen hat er den Menschen und der Wirtschaft in NRW jede Unterstützung versagt und eine solide Haushaltseinbringung mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen auch noch taktisch verzögert.

Offenbar hat es erst das knallharte Urteil des Landesrechnungshofs gebraucht, bis die schwarz-grüne Landesregierung auf ihrer Irrfahrt gestoppt werden konnte. Jetzt muss der Finanzminister in letzter Sekunde das Ruder rumreißen. Dabei war die finanzielle Lage, in der das Land steckt, längst absehbar. Das ifo-Institut hat bereits vor Wochen der NRW-Wirtschaft ein Schrumpfen um 2,8 Prozent attestiert.

Vor diesem Hintergrund ist der Verweis der Landesregierung auf die aktuelle Lage nur ein untauglicher Versuch zu verschleiern, dass sie die jetzt angekündigten Maßnahmen schon im Sommer hätte ergreifen müssen. Von Unkalkulierbarkeit kann keine Rede sein. Krise hätte schon vor Monaten Klarheit benötigt. Jetzt kann sich der Ministerpräsident nur noch in Krisen-PR retten. Sein erster ordentlicher Haushalt in eigener Verantwortung versinkt im Chaos. In dieser Form ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Landes.

Vorbei mit den viel zitierten, vermeintlichen finanzpolitischen Kompetenzen der CDU. ,Lucky Lutz‘ war gestern. Die Zeiten, in denen sich die Landesregierung auf eine prosperierende Wirtschaft und wohlige Steuermehreinnahmen stützen konnte, sind Geschichte. Jetzt ist Handwerk gefragt, das Schwarz-Grün aber ganz offensichtlich nicht beherrscht. Ihre ideologische Verbohrtheit hat ihr den Blick für das dringend Notwendige verstellt.

Priorität muss dabei ein bedarfsorientiertes Hilfspaket mit Entlastungen insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen, mit Unterstützung vor allem kleiner und mittlerer Betriebe sowie zur Absicherung der sozialen, gesundheitlichen und ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land haben. Ein Schwerpunkt muss auch sein, den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um in der Krise handlungsfähig zu bleiben.

Schwarz-Grün ist jetzt gefordert, endlich einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, der transparent ist und sich an die Grundsätze von Klarheit und Wahrheit hält. Denn Fakt ist: Die finanzpolitische Glaubwürdigkeit von CDU und Grünen ist dahin. Die Landesregierung kann keine Haushaltspolitik. Den Verfassungsbruch mag Schwarz-Grün in dieser Frage vielleicht abwenden können. Der Vertrauensbruch aber bleibt, schon allein aufgrund der dubiosen Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 4,15 Mrd. Euro im Oktober und November.

Wir erwarten von der Landesregierung nun unverzüglich Vorschläge als Grundlage zu Gesprächen über das weitere Vorgehen und eine ernsthafte Beteiligung bei den anstehenden Entscheidungen. Die Fehler aus dem Umgang mit dem Corona-Rettungsschirm dürfen sich jedenfalls nicht wiederholen. Eine Zweckentfremdung der geplanten Mittel zur Krisenbewältigung durch die Landesregierung muss vermieden werden. Eine Erstattung von Steuerausfällen des Landes darf es nicht wieder geben.“

Anhörung von Expert*innen zeigt: Kitas und Schulen müssen krisenfest werden

Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben drastisch vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass ein geregelter und sicherer Schul- und Kitabetrieb gewährleistet wird. Dies war für die SPD-Landtagsfraktion Anlass, noch vor der Sommerpause einen Antrag ins Plenum des Landtags (Drucksache 18/60) einzubringen, der die Landesregierung auffordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Schulen, Kitas und weitere Bildungseinrichtungen zur Kritischen Infrastruktur erklärt werden. Dieser Antrag war heute Gegenstand einer Expert*innen-Anhörung, in deren Rahmen die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Handlungsnotwendigkeiten zur Steigerung der Resilienz des Bildungssystems in Krisenlagen erörtert und differenziert diskutiert wurden. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass wir unsere Schulen und Kitas dringend krisenfest machen müssen. Dies gilt auch jenseits pandemiebedingter Ausnahmelagen, so etwa im Hinblick auf andere mögliche Krisenszenarien, wie Naturkatastrophen oder Energieengpässe. Dabei ist die Verletzlichkeit unseres Bildungs- und Betreuungssystems besonders hoch.

Unsere Bildungseinrichtungen haben eine unbestreitbare Relevanz für die Zukunftschancen unserer Kinder und Jugendlichen und ebenso für die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Gemeinwesens. Die langanhaltende Schließung unserer Schulen während der Corona-Hochphase hat gezeigt, dass die psycho-sozialen aber auch ganz praktischen Folgewirkungen für die Schülerinnen und Schüler, Familien und Lehrkräfte beträchtlich sind. Das zeigt sich in empfindlich gestörten Bildungslaufbahnen oder einer Verschärfung von Bildungsungerechtigkeiten. Ebenso haben wir problematische Betreuungssituationen und Eltern im nicht immer einfachen Spannungsfeld von Homeoffice- und Homeschooling erlebt. Die Liste könnte noch beliebig fortgesetzt werden. Darüber hinaus sind auch andere wichtige Teilbereiche unseres gesellschaftlichen Lebens durch länger andauernde Schulschließungen massiv betroffen. Es entfaltet sich eine hochproblematische Kettenreaktion sich gegenseitig verstärkender Konsequenzen infolge der Schließung unseres Bildungssystems.

Die anwesenden Experten waren sich daher weitgehend darüber einig, dass die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit unserer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in gesellschaftlichen Krisenlagen in den Fokus der Notfallvorsorge rücken muss. Deshalb ist es folgerichtig und notwendig, Schulen und Kitas zur Kritischen Infrastruktur zu erklären und dies mit konkreten Maßnahmenpaketen zu hinterlegen. Wir müssen Notfall- und Krisenpläne für unsere Bildungseinrichtungen entwickeln, die gewährleisten, dass ihre Funktionsfähigkeit auch in angespannten Lagen sichergestellt werden kann. Dafür muss aber auch ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Die Anhörung heute hat uns dazu erste richtungsweisende Empfehlungen gegeben.“

Landesrechnungshof zum schwarz-grünen Haushalt 2023: Verfassungsbruch hoch Drei

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat heute zu dem Gesetzentwurf sowie der Ergänzungsvorlage der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 Stellung bezogen. Sein Fazit: „Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungs-Rücklage als verfassungswidrig an.“

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes für das kommende Jahr und der Ergänzung hatten wir bereits nach einer ersten Durchsicht die finanzpolitischen Tricks der schwarz-grünen Landesregierung kritisiert und bereits geahnt, dass die Grenzen der Verfassung mindestens touchiert werden. Der Landesrechnungshof hat nun klargestellt: Die Grenzen sind überschritten, bei den Kreditaufnahmen in den vergangen Wochen, bei der Verschiebung von Mitteln in das kommende Jahr und bei der kreditfinanzierten Krisenbewältigungs-Rücklage selbst. Ein Verfassungsbruch hoch Drei.

Die schwarz-grüne Koalition muss spätestens jetzt nach der deutlichen Kritik des Landesrechnungshofes ihren verfassungswidrigen Haushaltsentwurf 2023 stoppen. Der Versuch, durch die Zweckentfremdung des Corona Rettungsschirms die Schuldenbremse zu umgehen, muss umgehend durch ein rechtssicheres und transparentes Vorgehen ersetzt werden. Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in der Krise dürfen nicht durch ein rechtswidriges Vorgehen gefährdet werden. Wir fordern die Landesregierung auf, zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Bewältigung der Krise zurückzukehren und keine weiteren Alleingänge.

Notwendig ist ein breit getragenes und bedarfsorientiertes Unterstützungskonzept zur Bewältigung der Krise in NRW. Es müssen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine, Wirtschaft und Kommunen durch die Krise zu helfen. Die Kosten dafür müssen transparent im Haushalt 2023 dargestellt und finanziert werden. Wenn notwendig muss dazu die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Unser Angebot zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Krise besteht weiter; allerdings muss die Koalition bereit sein auf ihr intransparentes und rechtunsicheres Vorgehen beim Haushalt 2023 zu verzichten.“

Politik muss Verantwortung bei Aufarbeitung von Missbrauchstaten in Kirchen übernehmen

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute einen Antrag in den Landtag von NRW eingebracht, mit dem sie die Landesregierung dazu auffordert, sich zeitnah aktiv in die Aufarbeitung der Missbrauchstaten in den Reihen der Kirchen einzubringen. Mit einer Bundesratsinitiative soll sie u.a. dazu beitragen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Aufarbeitungskommission zu schaffen, ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu ermöglichen und die Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs im Seelsorgeverhältnis im Strafgesetzbuch (Erweiterung des § 174c StGB) festzuschreiben. Darüber hinaus will die SPD-Fraktion mit diesem Plenarantrag bewirken, die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für die Belange von Kinderschutz und Kinderrechten in NRW gemeinsam mit dem Parlament anzugehen und eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs im kirchlichen Kontext auch für NRW einzurichten. Der Antrag ist heute einstimmig federführend an den Hauptausschuss des Landtags NRW überwiesen worden.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, SPD-Fraktionsvorsitzender:

„Die Verantwortlichen in den Kirchen haben es nicht geschafft, die Missbrauchsfälle in ihren Reihen so aufzuklären, wie es aus Sicht der Opfer und der Öffentlichkeit angemessen gewesen wäre. Wir alle dürfen nicht länger nur Zuschauer einer unzureichenden Aufarbeitung sein. Es ist daher an der Zeit, dass die demokratisch gewählten Repräsentanten der Menschen in Nordrhein-Westfalen die Initiative ergreifen und die Interessen der Opfer vertreten.

Das Entsetzen über den Umgang mit den Missbrauchstaten – insbesondere über die zahllosen Vertuschungsversuche – ist von Mal zu Mal größer geworden. Vor allem die Vorgänge im Erzbistum Köln haben die Kirchen in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt. Das Erzbistum Köln hat zwar 1,5 Millionen Euro für die Opfer des Missbrauchs aufgebracht – aber fast das Doppelte für Anwälte, Rechtsgutachten und Kommunikationsberater ausgegeben. So ruiniert man den Ruf einer Kirche, die auch meine Kirche ist.

Nach all den Jahren des Zuschauens muss allen Beobachtern klar geworden sein: Die Kirche schafft es trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen nicht allein. Ihre Selbstheilungskräfte sind nicht stark genug. Deshalb ist jetzt auch die Politik gefordert, im Sinne des partnerschaftlichen Verhältnisses von Kirche und Staat selbst Verantwortung zu übernehmen und ihren Teil zur Aufarbeitung der Missbrauchstaten beizutragen. Mit unserer Initiative wollen wir die Herausforderung annehmen und dafür sorgen, Unrecht klar zu benennen, aufzuarbeiten und die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn es die Kirchen nicht schaffen, den Missbrauch und seine Vertuschung aufzuarbeiten, dann muss es Aufgabe von Politik und Gesellschaft sein, für Aufklärung zu sorgen.

Es geht darum, Kinder vor sexuellem Missbrauch besser zu schützen, Opferrechte zu stärken, Missbrauchstaten aufzuklären und so – wenn auch ganz langsam – das Vertrauen in die Kirchen mühsam wieder aufzubauen. Zwar stehen auch heute noch viele Gläubige vor ihrer Kirche. Aber sie wissen längst nicht mehr, ob sie noch hineingehen sollen. Um den Weg zu ebnen, muss das Notwendige jetzt getan werden und auch die Politik ihren Teil zur Aufarbeitung beitragen. Das gilt auch über die Kirchen hinaus. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen, das überall in der Gesellschaft verübt wird – im Sport,  in Vereinen, in der Familie. Wir müssen uns noch stärker als bisher darum bemühen, diese oft verdeckte aber allgegenwärtige Gewalt zu verhindern.“

Weniger statt mehr: Zahl der Plätze für Geflüchtete in Landesunterkünften sinkt

Dem aktuellen „Newsletter“ der Landesregierung zufolge ist die Zahl der Plätze für Geflüchtete in den Landeseinrichtungen seit dem 18. Oktober 2022 von 26.441 auf nun 26.261 gesunken.

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Warnversagen der Hochwasserkatastrophe darf sich nicht wiederholen – Pegelmessnetz muss ein Sicherheitsnetz werden

Der Landtag berät am morgigen Mittwoch (23. November) über den Antrag der SPD-Fraktion „Mehr Hochwasserschutz für NRW: Pegelmessnetz erweitern und Daten vernetzen“ (Drs. 18/1689). Darin setzt sich die SPD-Fraktion für einen beschleunigten Ausbau von Pegelmessstationen in NRW ein sowie eine bessere Vernetzung der Vorhersagesysteme. Seit der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 ist in diesem Bereich in Nordrhein-Westfalen zu wenig passiert. Erst im Oktober legte das Umweltministerium in einem Bericht dar, dass seit der Katastrophe keine neuen Pegelmessstellen entstanden sind. Existierende Messstellen (37 von 293 Stationen) waren 15 Monate nach der Hochwasserkatastrophe nicht wieder in funktionsfähigem Zustand.

Hierzu erklärt René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass NRW dringend ein besseres Vorhersagenetz braucht. Im Sommer 2021 fehlten Pegelmessstellen gerade an kleineren und mittleren Flüssen, um Menschen warnen und schützen zu können. Kurz nach der Hochwasserkatastrophe herrschte auch politische Einigkeit, dass nun mehr passieren muss. Doch mehr als ein Jahr später ist klar: Auf die enorme Katastrophe hat die Landesregierung nur minimal reagiert. Neue Messstellen sind bis Herbst 2022 nicht hinzugekommen. Existierende Messstellen waren 15 Monate nach der Flutkatastrophe zum Teil nicht einmal wieder in funktionsfähigem Zustand. Das gilt für 37 von 293 Stationen. Eine bessere Vernetzung der Messstellen fehlt bislang gänzlich.

Mit unserem Antrag wollen wir den Hochwasserschutz in NRW nun mit Tempo nach vorne bringen. Diese Katastrophe und dieses Warn-Versagen dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb wollen wir das Pegelnetz erweitern und die Daten vernetzen. Dabei hoffen wir auf einen breiten politischen Konsens für mehr Sicherheit. Wir fordern, den Ausbau des Pegelmessnetzes im Haushaltsplan zu hinterlegen und abzusichern. Die Landesregierung hat dafür aber keinen eigenen Haushaltstitel vorgesehen. Ausgebaut wird, wenn aus den Mitteln für den allgemeinen Hochwasserschutz etwas übrig bleibt. So kann es passieren, dass am Ende nicht genug Geld im Topf ist, um endlich mehr Messnetzstellen an kleinen und mittleren Flüssen zu installieren. Zudem tragen auch Wasserverbände, Kommunen und sogar private Initiativen zum Ausbau des Pegelmessnetzes bei. Diesen Einsatz muss das Land unterstützen. Darüber hinaus muss die Landesregierung ein System für den Datenaustausch im Messsystem entwickeln.Aus dem Pegelmessnetz muss ein Sicherheitsnetz für Menschen in NRW werden.

„EU-Staaten müssen sich besser abstimmen“

Das Europäische Parlament hat heute in Straßburg für die Neufassung der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur gestimmt. Der Anwendungsbereich ist im Vergleich zur alten Richtlinie von 2008 deutlich erweitert worden. Neben Verkehr und Energie werden nun elf Sektoren abgedeckt: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt und Lebensmittel. Durch die Richtlinie werden harmonisierte Mindestanforderungen in allen EU-Staaten vorgeschrieben, um Risiken zu bewerten und nationale Strategien zu erstellen.

Birgit Sippel, innenpolitische S&D-Sprecherin:
Wie verwundbar kritische Infrastrukturen sind und wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigen die Beispiele rund um die Sabotage der beiden Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee oder der Ausfall des Zugverkehrs in Norddeutschland vor einigen Wochen. Das EU-Parlament hat sich dafür eingesetzt, dass der Anwendungsbereich möglichst breit ist und harmonisierte Standards in allen EU-Staaten gelten.

Dank des weiten Anwendungsbereich können Regierungen und Behörden künftig besser auf gegenseitige Abhängigkeiten grenzüberschreitend reagieren sowie auf mögliche Kaskadeneffekte bei einem Zwischenfall. Mit der neuen Richtlinie können die EU-Staaten langfristige Herausforderungen gemeinsam angehen. Die neuen Vereinbarungen nehmen die Betreiber der Infrastruktur in die Pflicht, sodass wir in Europa gegen Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschläge oder eine Pandemie effektiver vorbereitet sind.”

Die Richtlinie ermöglicht eine bessere Koordinierung, um europäische Anstrengungen im Bereich der Vorsorge, Reaktionsfähigkeit und internationaler Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken. Neben den strategischen Bemühungen und regelmäßigen Risikobewertungen müssen die Mitgliedstaaten technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit von diesen Infrastrukturen zu verbessern und Vorfälle rechtzeitig zu melden. Die Regierungen müssen zudem sicherstellen, dass nationale Behörden über die Befugnisse und Mittel verfügen, um Vor-Ort-Inspektionen bei diesen Einrichtungen durchzuführen.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.