Landesrechnungshof zum schwarz-grünen Haushalt 2023: Verfassungsbruch hoch Drei

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat heute zu dem Gesetzentwurf sowie der Ergänzungsvorlage der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 Stellung bezogen. Sein Fazit: „Der Landesrechnungshof sieht sowohl die Kreditaufnahmen 2022 als auch deren vorgesehene Verwendung für die Krisenbewältigungs-Rücklage als verfassungswidrig an.“

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfes für das kommende Jahr und der Ergänzung hatten wir bereits nach einer ersten Durchsicht die finanzpolitischen Tricks der schwarz-grünen Landesregierung kritisiert und bereits geahnt, dass die Grenzen der Verfassung mindestens touchiert werden. Der Landesrechnungshof hat nun klargestellt: Die Grenzen sind überschritten, bei den Kreditaufnahmen in den vergangen Wochen, bei der Verschiebung von Mitteln in das kommende Jahr und bei der kreditfinanzierten Krisenbewältigungs-Rücklage selbst. Ein Verfassungsbruch hoch Drei.

Die schwarz-grüne Koalition muss spätestens jetzt nach der deutlichen Kritik des Landesrechnungshofes ihren verfassungswidrigen Haushaltsentwurf 2023 stoppen. Der Versuch, durch die Zweckentfremdung des Corona Rettungsschirms die Schuldenbremse zu umgehen, muss umgehend durch ein rechtssicheres und transparentes Vorgehen ersetzt werden. Dringend notwendige Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen in der Krise dürfen nicht durch ein rechtswidriges Vorgehen gefährdet werden. Wir fordern die Landesregierung auf, zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Bewältigung der Krise zurückzukehren und keine weiteren Alleingänge.

Notwendig ist ein breit getragenes und bedarfsorientiertes Unterstützungskonzept zur Bewältigung der Krise in NRW. Es müssen konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, um Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine, Wirtschaft und Kommunen durch die Krise zu helfen. Die Kosten dafür müssen transparent im Haushalt 2023 dargestellt und finanziert werden. Wenn notwendig muss dazu die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Unser Angebot zur Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Krise besteht weiter; allerdings muss die Koalition bereit sein auf ihr intransparentes und rechtunsicheres Vorgehen beim Haushalt 2023 zu verzichten.“