30 Prozent weniger Einstellungen bei den Rechtsreferendaren wird den Standort NRW hart treffen

Das Portal „LTO-Karriere“ berichtet über ein Protestschreiben von 119 Referendarausbildern an das NRW-Justizministerium anlässlich der geplanten Sparmaßnahmen, die „Initiative Referendar:innen NRW“ hat für morgen Vormittag (Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr) zu einer Demonstration gegen die Verkürzung des Referendariats vor dem Justizministerium in Düsseldorf aufgerufen und die Antwort der Landesregierung zu den Auswirkungen auf den Justizstandort Hamm liefert konkrete Zahlen.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Referendarinnen und Referendare haben recht: Die Verkürzung des Referendariats bedeutet für sie einen erheblichen prüfungsrechtlichen Nachteil und schwächt die nordrhein-westfälische Justiz. Hinzu kommt, dass auch die Stellenreduzierungen drastisch sind: Wir haben exemplarisch nach den Auswirkungen der Reduzierung der Stellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den Justizstandort Hamm gefragt. Die Antwort des Justizministers zeigt, dass im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm die monatlichen Einstellungen im Durchschnitt von 57 im Jahr 2023 bis Ende 2025 auf monatlich 40 gekappt sind. Das ist ein Abbau von 30 Prozent und wird ganz klar unsere Justiz in der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern benachteiligen und den Standort NRW hart treffen.

Auch der Vorwurf der Referendarausbilder ist absolut berechtigt: Die Kommunikation des Justizministers ist weder respektvoll noch transparent. Wie jeder weiß, sind die Ausbilder mit dieser Kritik nicht alleine. Sie sind allerdings besonders betroffen, da sie völlig unvorbereitet mit dem berechtigten Ärger der Referendare konfrontiert wurden. Justizminister Limbach hat sie im Regen stehen lassen.“

Sondersitzung des Finanzausschusses: Finanzminister führt mit widersprüchlichen Aussagen das Parlament an der Nase herum

Auf Antrag der SPD-Fraktion findet heute (Dienstag, 9. Juli 2024) um 13:30 Uhr eine öffentliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag statt.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben eine unverzügliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, weil CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk in den vergangenen zwei Wochen leider wieder genauso chaotisch agiert, wie wir es bereits bei seinen ersten beiden Haushaltsberatungen miterleben mussten. Er darf das Parlament nicht weiter an der Nase herumführen und muss klarstellen, welche Aussage von ihm zu den aktuellen Sparmaßnahmen und der Wiederbesetzungssperre eigentlich zutrifft: Die aus der HFA-Sitzung am 27. Juni, die Presseberichterstattung vom 28. Juni oder die Plenarreden am 3. und 4. Juli 2024? Da passt nichts übereinander. Wir werden sehen, ob wenigstens der Finanzminister selbst noch weiß, was denn jetzt Sache ist beziehungsweise was er denn dafür hält. Seine Definition von einem ‚Sparkurs‘ auch in der Landesregierung selbst kann nicht ernsthaft sein, dass in den Ministerbüros keine neuen Stellen mehr geschaffen werden sollen – das nennt man ‚Pfründe sichern‘.“

Schwarz-Grün bricht mit OGS-Erlass Versprechen – SPD-Fraktion befürchtet steigende Beiträge

Zur heutigen von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend anlässlich des neuen Erlasses zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung („OGS-Rechtsanspruch“) erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Seit Dienstag ist für alle Beteiligten klar: Schwarz-Grün wird kein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs liefern. CDU und Grüne brechen damit ein wesentliches Versprechen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen wird Stück für Stück zur Makulatur erklärt. Besonders fatal ist aber: Der schwarz-grüne OGS-Erlass ist butterweich.

Nach der Sondersitzung ist klar: Der Erlass ist alter Wein in neuen Schläuchen. CDU und Grüne versuchen darüber hinwegzutäuschen, dass sie keinen Plan und keinen Kompass für die Zukunft der OGS in NRW haben. Schwarz-Grün verspricht, ab dem kommenden Jahr 50.000 zusätzliche OGS-Plätze. Wir wissen aber schon heute, dass die pauschale Refinanzierung des Landes bei den Trägern nicht ausreicht. Deshalb geben landesweit immer mehr OGS-Träger auf. Die Ankündigungen der Landesregierung sind also Sand in die Augen: Sie klingen schön, verkennen aber die Realität. Besonders bereitet uns Sorge, dass die Landesregierung das zusätzliche Angebot über steigende Elternbeiträge finanzieren möchte. Entsprechende Entwicklungen sehen wir schon jetzt in vielen Kommunen. Im Erlass trifft die Landesregierung hierzu jedenfalls anders als sonst nur eine vage Aussage und verschiebt eine klare Entscheidung in die Zukunft.

Schwarz-Grün muss endlich Farbe bekennen. In der heutigen Sitzung ist zumindest aufgefallen, dass Schulministerin Feller im Gegensatz zu Familienministerin Paul kein Wort gesagt hat. Die Träger vor Ort und die vielen Familien in unserem Land haben Antworten verdient.

Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün nur verspricht – Landesregierung soll Studierende in NRW zusätzlich entlasten

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Der Landtag NRW stimmt heute um 14:10 Uhr auf Antrag der SPD-Fraktion über Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung von Studierenden in Nordrhein-Westfalen ab.

Hierzu erklärt Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün in NRW nur verspricht: Mit der Studienstarthilfe bekommen Studierende zum Uni-Start eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit 1000 Euro können Mietkautionen und Umzugskosten oder die ersten Lehrbücher finanziert werden. Gerade das sind vermeintlich kleine Hürden, die doch viele junge Menschen von einem Studium abhalten. Zwar hatte sich Schwarz-Grün in NRW in den Koalitionsverhandlungen auch auf eine Studienstarthilfe verständigt – bis heute hat sie aber nichts geliefert. Es ist höchste Zeit, dass die regierungstragenden Fraktionen die Probleme der Studierenden ernst nehmen.

Studierende in NRW sind angesichts steigender Energiepreise, teurer Mieten und der anhaltenden Inflation auf Unterstützung angewiesen. Wenn Schwarz-Grün jetzt dank der SPD-geführten Koalition in Berlin keine Mittel mehr für eine Studienstarthilfe in den Haushalt einstellen muss, wollen wir die dafür vorgesehenen Mittel zur weiteren Entlastung von Studierenden nutzen. Im Koalitionsvertrag wurde beispielsweise eine regelmäßige Erhöhung des Zuschusses an die Studierendenwerke zugesagt. Die fordern wir jetzt ein; die Zeit ist überfällig.“

Keine Spur von Wertschätzung: Schwarz-Grün hebt Altersgrenze für den Ruhestand bei der Feuerwehr

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Heute hat die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, dass für die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr das Eintrittsalter in den Ruhestand auf 61 Jahre heraufgesetzt wird. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit der Aufforderung, auf die Anhebung der Altersgrenze im Landesbeamtengesetz zu verzichten, wurde von der schwarz-grünen Koalition abgelehnt.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Beschäftigten bei der Feuerwehr leisten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst für uns alle und riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Bereits jetzt haben Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Einsatzdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden und mit Schichten im 24 Stunden-Dienst eine deutlich längere Arbeitszeit als andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem sind die physischen und psychischen Belastungen im Einsatzdienst sehr hoch. Es kommt zu ständiger Alarm- und Einsatzbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit sowie zu Einsätzen unter höchstem Zeitdruck. Extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung sind die Regel. Kennzeichnend sind verstärkte gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen für das eigene Leben sowie psychische Ausnahmesituationen bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern. Die schwarz-grüne Regierungskoalition ignoriert dies mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung komplett! Auch die hierfür von der schwarz-grünen Koalition als Begründung ins Spiel gebrachte Annahme, dass durch eine Anhebung der Altersgrenze der Fachkräftemangel bekämpft werden kann, geht ins Leere. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Dienst zur Bewältigung des Fachkräftemangels und aufgrund des verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte mit der Privatwirtschaft deutlich attraktiver werden muss, ist eine Anhebung der Altersgrenze sogar kontraproduktiv. Sie wird dazu führen, dass der feuerwehrtechnische Dienst unattraktiver wird.

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand ist ein Schlag ins Gesicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Feuerwehren! Es zeigt sich, dass alle Bekenntnisse von Minister Reul und der schwarz-grünen Koalition zur Feuerwehr nur reine Lippenbekenntnisse waren und in der Praxis nicht viel wert sind. Wertschätzung für die Feuerwehr sucht man im aktuellen Regierungshandeln vergeblich.“

Versorgungsquoten bei Kita-Plätzen – Landesregierung rechnet sich die Lage schön

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Versorgungsquoten bei Kita-Plätzen. Rechnet die Landesregierung die Lage schön?“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ausbau an U3-Plätzen ist in Nordrhein-Westfalen zum Stillstand gekommen und bei den Plätzen für Überdreijährige rechnet sich das Familienministerium die Lage schön. Während Ministerin Paul mit einer Betreuungsquote von knapp 100 Prozent hausieren geht und damit eine Vollversorgung suggeriert, zeichnet das Statistische Landesamt ein anderes Bild. Die Versorgungsquote ist laut IT.NRW seit Jahren im Sinkflug und hat mit 89,7 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht. Das heißt, etwa jedes zehnte Kind unter sechs Jahren hat keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Wenn Ministerin Paul behauptet, dass der Rechtsanspruch erfüllt werde, weil die Betreuungsbedarfe nicht zu 100 Prozent vorhanden seien, lässt es mich zweifeln, ob sie die Probleme dieser Entwicklung verstanden hat. Hier hilft ein Blick in den nationalen Bildungsbericht: Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund sind von der Teilhabe ausgeschlossen. Es ist nicht der mangelnde Bedarf, sondern Zugangsbarrieren verhindern, dass Kinder mit Migrationsgeschichte den Weg in das Kita-System finden. Das wirkt sich unmittelbar auf ihre Chancen in der Grundschule aus.

Kinder, die erst nach dem dritten Lebensjahr einen Kitaplatz suchen, haben beim Wechsel aus der Tagespflege oder bei der Neuanmeldung ein Problem, da diese Plätze in den vergangenen Jahren nicht weiter ausgebaut wurden. Ihre Chancen werden so von Jahr zu Jahr geringer. Dass eine Familienministerin, die zugleich für das Thema Integration zuständig ist, diese Zusammenhänge nicht sieht und die Bekämpfung des Kitaplatz-Mangels nicht entschlossen angeht, ist die eigentliche Dramatik. Nachdem der Ausbaumotor unter Josefine Paul kräftig ins Stottern geraten ist, braucht es jetzt eine Planungsgarantie für Kommunen und Träger. Genau das beantragen wir in der nächsten Landtagssitzung. Denn ein Windhundrennen zwischen den Trägern aus Sorge, der Fördertopf könnte in ein paar Monaten wieder leergelaufen sein, nützt niemandem. Der Ausbau jedes beantragten Platzes muss gesichert sein. Auch der Ausbaustopp bei den Familienzentren zeigt, dass insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien für die grüne Familienministerin keine Priorität haben.

Bei keinem dieser Themen gibt es ein abgestimmtes Vorgehen mit den Städten und Gemeinden. Nicht nur beim Ausbau der Infrastruktur erweist sich die Landesregierung als unzuverlässiger Partner der Kommunen. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe ist seit 2019 nicht neu berechnet wurden. Das Land steht alleine hier bei den Kommunen inzwischen mit einer halben bis zu einer Milliarde Euro in der Kreide. Jeder Euro, der hier fehlt, kann nicht in die Kinder und Familien investiert werden.“

Das Wohngeld-Plus wirkt

Nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zu Beginn des vergangenen Jahres ist in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, um 76 Prozent auf 300.380 angestiegen.

Hierzu erklärt Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Sinn des Wohngeld-Plus ist es von vornherein gewesen, Berufstätigen und ihren Familien zu helfen, damit sie kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beanspruchen müssen. Die neuesten Zahlen für NRW zeigen, dass das von der SPD-geführten Bundesregierung in Berlin eingeführte Wohngeld-Plus wirkt. Allerdings müssen wir auch die Ursachen klar benennen: Die soziale Schieflage in Nordrhein-Westfalen verstärkt sich weiter. Zu geringe Einkommen und gleichzeitig zu hohe Mieten, vor allem in den Ballungszentren, führen dazu, dass über 300.000 Haushalte diese Unterstützung notwendig brauchen. Daher werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, dass die Landesregierung mehr für den sozialen Wohnungsbau tut und endlich einen Mieterschutz schafft, der ungerechtfertigte Mietpreisverlangen verhindern kann. So wird der Mietpreisanstieg gebremst und alle berufstätigen Familien bekommen die Chance, von ihrer Hände Lohn und Arbeit und ohne staatliche Unterstützung leben zu können. Das muss das Ziel sein.“

Landesregierung kann Zeitplan für KiBiz-Revision nicht einhalten

Bild: La-Rel Easter/unsplash.com

Zur Aussage des Staatssekretärs Lorenz Bahr im heutigen Familienausschuss des Landtags bezogen auf die KiBiz-Revision erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Eigentlich wollte das Ministerium für Kinder, Jugend Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in diesem Quartal einen Referentenentwurf für die notwendige Revision des Kinderbildungsgesetzes fertigbekommen. Doch davon scheint die schwarz-grüne Landesregierung noch weit entfernt zu sein. Der zuständige Staatssekretär im Familienministerium Lorenz Bahr antwortete auf die Frage zum Zeitplan der KiBiz-Revision und dem aktuellen Stand nur ausweichend, die Landesregierung befinde sich immer noch in einer „Vorkoordinierung“.

Für dieses Herumgeeiere kann es eigentlich nur zwei Gründe geben: Entweder stockt die regierungsinterne Ressortabstimmung insbesondere mit dem Finanzministerium, oder die Staatskanzlei hat die Verhandlungen übernommen, weil es zwischen den unterschiedlichen schwarzen und grünen Ressorts mehr als ein Verhandlungsproblem gibt. Das lässt mich zur nächsten dringenden Frage kommen: Ist das Landesausführungsgesetz zum Ganztag auch in einer solchen Vorkoordinierung? So oder so – Schwarz-Grün reißt alle Zeitpläne, es regiert der Stillstand.“

Staatsbürgerschaftsreform – Ein Meilenstein in der Integrationspolitik

Bild: Andreas Lischka/pixabay.com

Mit dem heutigen Tag tritt die Novellierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. U.a. können von nun an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bereits nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Arbeitstätigkeit, Sprachkenntnisse und das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts ist ein starkes Zeichen für unser Land. Mit der Möglichkeit der Mehrfachstaatsbürgerschaft muss die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes künftig nicht mehr aufgegeben werden. Das spiegelt endlich den Zeitgeist unserer vielfältigen Gesellschaft wider. Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird unser Land auch für die dringend benötigten Fachkräfte attraktiver. Die schnelle und vollständige Integration im Aufnahmeland spielt für viele Menschen bei der Wahl ihres Arbeitsortes eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig profitieren von der Mehrstaatlichkeit auch Deutsche, die im Ausland leben. Sie behalten künftig ihren deutschen Pass bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft.“

Volkan Baran:

„Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes löst die SPD ein lang gegebenes Versprechen ein. Insbesondere gegenüber der ersten Generation von Arbeitsmigranten ist sie ein wichtiges Zeichen der Dankbarkeit und des Respekts. Ihnen wird die Einbürgerung durch erleichterte Sprachtests ermöglicht, ohne dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes aufgeben müssen. Damit erkennen wir ihre Lebensleistung an. Nicht nur die Menschen, auch das Land profitiert von der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts. Menschen, die sich als Teil einer Gemeinschaft wissen, sind eher bereit, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern die Landesregierung nun auf, den Kommunen und ihren Einbürgerungsbehörden unter die Arme zu greifen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.“

Hat sich Minister Reul zum Spielball der Interessen von Claus B. machen lassen?

Zu der heutigen Sondersitzung des Innenausschusses erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Innenminister Reul hat heute versucht, seine Treffen mit Claus B., dem mutmaßlichen Kopf eines Schleuser-Clans und Lobbyist, als politische Routine runterzuspielen. Aus unserer Sicht ist es allerdings alles andere als Routine, wenn ein Spender in so unmittelbarem Zusammenhang direkten Zugang für seine und die Interessen Dritter bei einem Minister erhält. Zumal heute die Frage unbeantwortet blieb, welche Vorteile sich Claus B. durch seine Termine mit Herbert Reul verschaffen konnte.

Gab es womöglich Zahlungen durch die Kunden von Claus B. für die Vermittlung der Termine? Hat sich der Minister also zum Spielball der Interessen von Claus B. machen lassen? Das sind nur beispielhafte Fragen, die heute im Raum stehen bleiben mussten. So ist auch weiter ungeklärt, wann genau die Spenden eingegangen sind. Heute hat der Minister erklärt, dass diese womöglich alle an einem Tag getätigt worden sein sollen. Hier wird noch Aufklärungsarbeit zu leisten sein. Das gleiche gilt für die Frage, wann genau Innenminister Reul Kenntnis davon erlangt hat. Wusste er zum Beispiel schon im Nachgang zu seinem ersten Treffen mit Claus B. am 18. Februar 2022 durch andere Quellen, dass möglicherweise Spenden für ihn geplant waren – auch wenn er heute beteuerte, dass diese nicht Bestandteil der Gespräche gewesen sein sollen. Schließlich ging es bei dem Termin nach Angaben des Ministers vor allem um die Frage, wie Claus B. Herbert Reul unterstützen könne. Was war also der genaue Inhalt und das Ergebnis dieses ,parteipolitischen Termins‘ im Ministerium des Innern?

Nach Angaben des Ministers soll es im Vorfeld auch keine Informationen über den Großeinsatz gegen den Schleuser-Clan gegeben haben, an dem mehr als 1.000 Beamtinnen und Beamte in acht Bundesländern mit einem Schwerpunkt in NRW beteiligt gewesen sind. Es stellt sich die Frage, warum es hierzu keine WE-Meldungen gab, wie der Minister in der heutigen Sondersitzung behauptete. Ob diese Schilderung stimmt und welche Fehler hier gemacht wurden, wird weiter aufzuklären sein. Es kann nicht sein, dass die NRW-Polizei und das Innenministerium hiervon in Unkenntnis geblieben sind und der verantwortliche Minister über solche Vorgänge im Kampf gegen organisierte Kriminalität aus der Zeitung informiert wird.

Herbert Reul hat einmal mehr volle Transparenz in diesem Vorfall versprochen. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, wie die Vielzahl an offenen Fragen zeigt. Diesen wird der Minister aber gehen müssen. Hier geht es schließlich um seine Integrität und das Amt des Innenministers von Nordrhein-Westfalen?”