EU-Energiekrisenbeitrag auf Überschussgewinne

Mit dem Jahressteuergesetz führen wir einen EU-Energiekrisenbeitrag auf Überschussgewinne von Unternehmen im Energiesektor ein. Diese Unternehmen leisten damit ihren Beitrag zur Krisenbewältigung.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Das Jahressteuergesetz 2022 sieht die Einführung des EU-Energiekrisenbeitrags vor. Wir besteuern damit gemäß den Vorgaben der EU-Notfallverordnung Überschussgewinne von im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätigen Unternehmen.

Die Energiekrise hat mit der Verknappung des Energieangebots und dem Anstieg von Energiepreisen zu deutlich gestiegenen Gewinnen im Energiesektor geführt. Gleichzeitig muss der Staat mit der Gas- und Wärmepreisbremse und der Strompreisbremse umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Energiekunden auflegen, um ihnen die Bezahlung ihrer Energiepreisrechnungen zu erleichtern.

Es ist deshalb ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die im Energiesektor ohne wesentlichen Kostensteigerungen und ohne Innovation entstandenen Überschussgewinne durch eine Abgabe besteuert werden.

Als Überschussgewinne gelten die Teile des Gewinns der Jahre 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der Gewinne aus den Jahren 2018 bis 2021 liegen. Der Energiekrisenbeitrag wird in Höhe von 33 Prozent dieser Überschussgewinne erhoben. Die Unternehmen leisten damit einen Beitrag zur Krisenbewältigung.“