Kräftiger Impuls für Wohnungsbau und Klimaschutz im Gebäudesektor

Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein starker Impuls für Wohnungsbau und Klimaschutz. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart erhöhen wir die lineare Abschreibung von Wohngebäuden (lineare AfA). Durch die Einführung einer Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) setzen wir einen Steueranreiz für den klimagerechten Bau von bezahlbaren Wohnungen.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Die Schaffung von bezahlbarem und energieeffizientem Wohnraum ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Baukostensteigerungen, Inflation und Fachkräftemangel setzen dem Bausektor besonders zu. Um dem Wohnungsbau neuen Schwung zu geben, brauchen wir neue, auch steuerliche Anreize.

Die Erhöhung des linearen AfA-Satzes von zwei auf drei Prozent leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die Anhebung tritt bereits zum 1. Januar 2023 und damit sechs Monate früher als im Regierungsentwurf vorgesehen in Kraft. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit, ein Gebäude durch den Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer schneller abzuschreiben, erhalten. Die Kriterien für den Nachweis werden durch das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert.

Ein besonderer Erfolg der parlamentarischen Beratungen zum Jahressteuergesetz ist die Stärkung des bezahlbaren und klimagerechten Mietwohnungsneubaus durch die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonder-AfA. Innerhalb von vier Jahren können fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Einhaltung des energetischen Gebäudestandards Effizienzhaus 40/Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dadurch unterstützen wir nicht nur den Bau neuer Wohnungen, sondern leisten auch einen Betrag zum Erreichen unserer Klimaziele. Um nicht den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu fördern, deckeln wir für die Inanspruchnahme die Baukosten auf 4.800 Euro pro Quadratmeter. Davon können maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich geltend gemacht werden.

Um den energetischen Zustand von Wohngebäuden zu verbessern, erweitern wir zudem die Eigenheimrente (Wohn-Riester). Diese Form der Altersvorsorge kann künftig auch für energetische Sanierungen am selbstgenutzten Gebäude eingesetzt werden. So ermöglichen wir Menschen, ihre Wohnungen im Alter klima- und energiegerecht zu modernisieren.“