Verfassungsbruchlandung mit Ansage – Schwarz-Grün kann keine Haushaltspolitik
Nach dem vernichtenden Urteil des Landesrechnungshofs über den Haushaltsentwurf von Schwarz-Grün für das Jahr 2023 hat die Landesregierung heute bekanntgegeben, dass sie Reparaturmaßnahmen an ihrem Haushalt vornehmen muss. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das war eine Verfassungsbruchlandung mit Ansage. Seit dem Sommer hat die schwarz-grüne Landesregierung fast im Wochentakt mit immer neuen haushaltspolitischen Irrungen und Wirrungen überrascht.
Zunächst die Ankündigung des Finanzministers, für die Umsetzung des Koalitionsvertrags kein Geld zu haben. Dann die Unstimmigkeiten zwischen Hendrik Wüst und Mona Neubaur über ein Abweichen von der Schuldenbremse. Schließlich höchst fragwürdige Kreditaufnahmen und Buchungstricks, fehlende Unterstützungspakete und schlussendlich ein Basis-Haushalt, der keine Basis für parlamentarische Beratungen bot.
Als SPD-Fraktion haben wir stets auf die Probleme und möglichen Verfassungsbrüche dabei hingewiesen und unsere Hilfe für ein rechtssicheres Programm zur Unterstützung von Menschen und Wirtschaft in NRW angeboten. Davon wollte Ministerpräsident Wüst bisher aber nichts wissen. Stattdessen hat er den Menschen und der Wirtschaft in NRW jede Unterstützung versagt und eine solide Haushaltseinbringung mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen auch noch taktisch verzögert.
Offenbar hat es erst das knallharte Urteil des Landesrechnungshofs gebraucht, bis die schwarz-grüne Landesregierung auf ihrer Irrfahrt gestoppt werden konnte. Jetzt muss der Finanzminister in letzter Sekunde das Ruder rumreißen. Dabei war die finanzielle Lage, in der das Land steckt, längst absehbar. Das ifo-Institut hat bereits vor Wochen der NRW-Wirtschaft ein Schrumpfen um 2,8 Prozent attestiert.
Vor diesem Hintergrund ist der Verweis der Landesregierung auf die aktuelle Lage nur ein untauglicher Versuch zu verschleiern, dass sie die jetzt angekündigten Maßnahmen schon im Sommer hätte ergreifen müssen. Von Unkalkulierbarkeit kann keine Rede sein. Krise hätte schon vor Monaten Klarheit benötigt. Jetzt kann sich der Ministerpräsident nur noch in Krisen-PR retten. Sein erster ordentlicher Haushalt in eigener Verantwortung versinkt im Chaos. In dieser Form ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Landes.
Vorbei mit den viel zitierten, vermeintlichen finanzpolitischen Kompetenzen der CDU. ,Lucky Lutz‘ war gestern. Die Zeiten, in denen sich die Landesregierung auf eine prosperierende Wirtschaft und wohlige Steuermehreinnahmen stützen konnte, sind Geschichte. Jetzt ist Handwerk gefragt, das Schwarz-Grün aber ganz offensichtlich nicht beherrscht. Ihre ideologische Verbohrtheit hat ihr den Blick für das dringend Notwendige verstellt.
Priorität muss dabei ein bedarfsorientiertes Hilfspaket mit Entlastungen insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen, mit Unterstützung vor allem kleiner und mittlerer Betriebe sowie zur Absicherung der sozialen, gesundheitlichen und ehrenamtlichen Strukturen in unserem Land haben. Ein Schwerpunkt muss auch sein, den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um in der Krise handlungsfähig zu bleiben.
Schwarz-Grün ist jetzt gefordert, endlich einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen, der transparent ist und sich an die Grundsätze von Klarheit und Wahrheit hält. Denn Fakt ist: Die finanzpolitische Glaubwürdigkeit von CDU und Grünen ist dahin. Die Landesregierung kann keine Haushaltspolitik. Den Verfassungsbruch mag Schwarz-Grün in dieser Frage vielleicht abwenden können. Der Vertrauensbruch aber bleibt, schon allein aufgrund der dubiosen Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 4,15 Mrd. Euro im Oktober und November.
Wir erwarten von der Landesregierung nun unverzüglich Vorschläge als Grundlage zu Gesprächen über das weitere Vorgehen und eine ernsthafte Beteiligung bei den anstehenden Entscheidungen. Die Fehler aus dem Umgang mit dem Corona-Rettungsschirm dürfen sich jedenfalls nicht wiederholen. Eine Zweckentfremdung der geplanten Mittel zur Krisenbewältigung durch die Landesregierung muss vermieden werden. Eine Erstattung von Steuerausfällen des Landes darf es nicht wieder geben.“