Umfassende Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen

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Der Finanzausschuss des Bundestags hat heute erhebliche steuerliche Erleichterungen für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Maßnahmen sind Teil des Jahressteuergesetzes.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Bürgerinnen und Bürger, die eine Photovoltaikanlage anschaffen und auf dem eigenen Hausdach in Betrieb nehmen wollten, standen bisher vor einer Vielzahl steuerlicher Erklärungspflichten.

Dieser bürokratische Aufwand war für viele eine hohe Hürde und ein berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung. Das kann natürlich nicht in unserem Sinne sein, wenn wir uns gleichzeitig zum Ziel gesetzt haben, künftig jede geeignete Dachfläche für die Solarenergie zu nutzen. Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz nun endlich einige der steuerlichen Erklärungspflichten.

Wir führen unter anderem eine Ertragsteuerbefreiung ein, für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022. Wir erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.

Dank der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen. Dieser Bürokratieabbau ist ein weiterer, notwendiger Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien.“