Entscheidung der Mindestlohnkommission Schlag ins Gesicht für 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohnes von 12,00€ auf 12,41€ (+3,4%) zum 1. Januar 2024 und auf 12,82€ (+3,3%) zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen.

Damit bleibt die Anhebung deutlich hinter der vom Statistischen Bundesamt für das 1. Quartal 2023 ermittelten Inflationsrate von +8,3% und hinter dem Nominallohnanstieg von +5,6%.

Die Inflationsrate erreichte 2022 den Wert von 6,9%, die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie waren deutlich höher. Sie lagen im 2-stelligen Bereich.

Peter Bernard, AfA Vorsitzender im Minden Lübbecke stellt dazu fest: „Das statistische Bundesamt weißt im 1. Quartal 2023 einen Reallohnverlust von -2,3% aus. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission ist deutlich zu niedrig. Sie ist ein Rückschlag im Bestreben nach mehr Einkommensgerechtigkeit und Teilhabe.“

Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, eine angemessene Höhe des Mindestlohnes zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen.

Das Ziel wird nicht erreicht: Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Seitdem bleibt er unterhalb der Preisentwicklung.

Peter Bernard: „Seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 verlieren die Betroffenen bei jeder Anpassung. Das wurde auch durch die gesetzliche Anhebung auf 12,00€ zum 1. Oktober 2022 nicht überwunden. Durch ihre Entscheidung gegen das klare Nein der Gewerkschaften verschlechtert die Mindestlohnkommission die Finanzlage der Betroffenen deutlich.“

Die AfA meint: Die Entscheidung der Kommission führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Betroffenen: Sie müssen verzichten, obwohl gar kein Spielraum besteht.

„Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission reihen sich mit dieser Entscheidung, in die sture Haltung der Arbeitgeberverbände ein, die in den diesjährigen Tarifrunden den Beschäftigten keine fairen Angebote gemacht haben.“ So Peter Bernard, Mitglied im Bundesausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und weiter „Den Arbeitgebern fehlt jeglicher Respekt vor den Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen kaum in der Lage sind, den augenblicklichen Preissteigerungen begegnen zu können. Der Kaufkraftverlust für sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten setzt sich somit weiter fort.“

AGS fordert Verbesserung beim Katastrophenschutz

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Die Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen in der SPD (AGS) stellt folgende Forderungen zum zukünftigen Katastrophenschutz:

Die Alarmierung muss deutlich verbessert und durch nicht-digitale Mittel wie Sirenen ergänzt werden. Auch auf Kirchen und Glockengeläut sollte zurückgegriffen werden.

Die Notfall-Zuständigkeiten in unserem föderalen Staat müssen unverzüglich geprüft und durch eine zentrale Koordinierungsstelle ergänzt werden. Dazu gehört, dass die generelle Arbeitsfähigkeit von Verwaltungen insbesondere durch Digitalisierung zügig optimiert und vernetzt wird. Diese ist unabhängig von Strom- und Telekommunikationsnetzwerken sicherzustellen.

Eine allgemeine, deutschlandweite Versicherungspflicht für Elementarschäden ist vorurteilslos und unabhängig von der jetzigen Situation zu prüfen. Außerdem schlägt die AGS einen aus Umlagen finanzierten nationalen Katastrophen-Fonds vor, damit die ohnehin strapazierten Haushalte nicht weiter belastet werden. Dieser Fonds muss einen Topf speziell für kleine und mittlere Unternehmen bereitstellen, der anhand klarer, vorab aufgestellter Regeln innerhalb weniger Tage nach dem Schadensereignis Barmittel für den geschäftlichen Neuanfang über die am besten dazu geeigneten Finanzämter bereitstellt. Diese sollten mindestens 15 Prozent des dem Fiskus bekannten Anlage- und Umlaufvermögens betragen.

Kaczmarek und Nerger: Union hat BAföG-Reform verschlafen

Zur heutigen Veranstaltung „Karliczek trifft… – 50 Jahre BAföG: Der Jubiläumstalk“ und der eine Stunde zuvor stattfindenden Veranstaltung „Juso-Hochschulgruppen treffen… – 50 Jahre BAföG: Der ehrliche Jubiläumstalk“ erklärt Oliver Nerger, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen:

„Historisch geringe Förderzahlen, ungenutzte BAföG-Millionen und finanzielle Engpässe in der Corona-Krise: Dass Anja Karliczek heute 50 Jahre BAföG feiert, wirkt wie Hohn. Die Union hat es gnadenlos verschlafen, das BAföG fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Im Gegenteil setzt die Unionsministerin alles daran, das BAföG herunterzuwirtschaften. Wir aber wollen, dass das BAföG wieder eine verlässliche Ausbildungsfinanzierung wird, die insbesondere Familien und Studierende mit geringen Ressourcen unterstützt und bis in die Mitte der Gesellschaft wirkt. Dafür braucht es die schnellstmögliche Rückkehr zum Vollzuschuss, damit niemand mehr aus Angst vor Verschuldung auf ein Studium verzichtet.“

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AfA: „Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen – Grundsicherung kann keine Antwort auf monatelangen Lohnausfall sein!“

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Klaus Barthel, zum Mindest-Kurzarbeitergeld:

„Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 Euro besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel, in Hotels und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen.

Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben.

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das finanzieren könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften verdi und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. Das muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich.

Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf dabei nicht vergessen werden.“

Minister Laumann muss haltbar machen, was er verspricht

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) erhebt schwere Vorwürfe gegen Gesundheitsminister Laumann. Dessen vollmundig angekündigte Besuchsgarantie in Pflegeheimen widerspricht dem Gebot der Kontaktbeschränkung, wenn sie nicht durch flankierende Maßnahmen und personelle Unterstützung abgesichert wird. Daran mangelt es. Mit seiner Drohung „Ein Heimleiter hat nicht das Recht, das Heim dichtzumachen“ wälzt er die Verantwortung auf  die Heimleitungen und das Personal in den Pflegeheimen ab. Er treibt sie in das ethische Dilemma, zwischen dem Gesundheitsschutz für BewohnerInnen und MitarbeiterInnen einerseits, dem Besuchsrecht für Angehörige andererseits entscheiden zu müssen. Verbindlichen Schnelltests für alle BesucherInnen hat der Minister eine Absage erteilt. Das fehlende Personal für Schnelltests in den Heimen könne laut Laumann durch FFP2-Masken kompensiert werden, um die BewohnerInnen vor Infektionen zu schützen.

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Der Schutz bildungsbenachteiligter Kinder besteht zu allererst im Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus

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Der Länderrat der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD (AfB) setzt sich für einen besseren Schutz von wirtschaftlich und sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Corona-Pandemie ein. Der Länderrat appelliert an die Verantwortlichen auf allen Ebenen, sich der Lösung dieses Problems anzunehmen.

Aktuelle Studien zeigen, dass gerade Menschen, die in wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen leben oder wenig Zugang zu öffentlichen Hilfen haben, häufiger infiziert sind und vergleichsweise schwerer erkranken. Das ist kein Zufall: Armut und Krankheit hängen systematisch miteinander zusammen; existenzieller Stress schwächt die menschliche Immunabwehr und zu enge Wohnverhältnisse begünstigen die Verbreitung des Corona-Virus.

Gerade zum Schutz der bildungsbenachteiligten Familien muss deshalb auf Distanz-, Hybrid- oder andere digitalen Unterrichtsformen zurückgegriffen werden.

Flexibel vor Ort muss umgehend dafür gesorgt werden, dass Kindern und Jugendlichen die entsprechenden digitalen Endgeräte und Internetzugänge zur Verfügung gestellt bekommen. Der dringend nötige tägliche persönliche Kontakt der Lehrkräfte und Peers ist auch digital möglich! Viele Erfahrungen zeigen bereits, dass das unkompliziert machbar ist – wenn man es wirklich will und sich nicht in der Bürokratie verheddert. Natürlich ist Präsenzunterricht in ungeteilten Klassen im Prinzip das, was wir uns alle wünschen. Aber in der aktuellen Lage am Präsenzunterricht für alle gleichzeitig festzuhalten, heißt die grundlegendsten Interessen sozial benachteiligter Familien zu übergehen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch hier basal.

ASJ: Die Stunde des Parlaments in der Krise

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Zu dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen:

„Nun hat endlich das Parlament darüber diskutiert, welche Maßnahmen gegen die Pandemie ergriffen werden können. Alle hatten die Möglichkeit, die Debatte zu verfolgen. Jeder kann sich ein eigenes Bild davon machen, wie differenziert die Politik mit den Gefahren des Sars-CoV2-Virus umgeht.
Der Bundestag hat die Kritik aus Rechtsprechung und Öffentlichkeit aufgenommen, Maßnahmen gegen Sars-CoV2 konkreter durch den Gesetzgeber selbst zu regeln. Damit ist der Krisen-Modus, die Stunde der Exekutive, der Normalität gewichen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Grundrechte selbst regeln muss.

Der Rechtsstaat hält die Balance.“

Besonders freut die ASJ, dass drei wichtige Forderungen erfüllt sind:

  • Rechtsverordnungen müssen begründet und zeitlich befristet werden;
  • niemand darf vollständig isoliert werden; soziale Kontakte  müssen möglich, anwaltliche und seelsorgerische Betreuung sichergestellt sein
  • klargestellt ist, dass die Maßnahmen auch dem Funktionieren des Gesundheitssystems insgesamt dienen.

„Wer jetzt von „Ermächtigungsgesetz“ schwadroniert, ist ein geistiger Brandstifter!
In der Stunde des Parlaments bewährt sich der Bundestag als Ort der gelebten Demokratie!“, so Baumann-Hasske abschließend.

Der schwarz-gelben Landesregierung fehlt es an einem schlüssigen Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen

Intensiv auseinander gesetzt hat sich die AG Selbst Aktiv mit dem kürzlich erschienenen Teilhabebericht 2020 der Landesregierung.
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Badesee für Stemwede gefordert

Wie kann man Stemwede für junge Menschen attraktiver machen? Um diese Frage drehte es sich beim jüngsten Treffen der Stemweder Jusos bei Meyer-Pilz in Levern. Mobilität sei eines der wichtigsten Themen für Jugendliche in Stemwede, teilte die  SPD-Nachwuchsorganisation mit.

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Im Auftrag des Artenschutzes unterwegs

Gestern waren die Hiller-Jusos im Kurpark in Rothenuffeln unterwegs. Zusammen mit Markus Rieke und Mario Lohmann von der SPD Hille haben sich die Jusos für die Artenvielfalt eingesetzt.

Es wurden Unterschriften für die Volksinitiative Artenvielfalt von Nabu, BUND, LNU, der NRWSPD und weiteren Bündnispartnern gesammelt und als kleines Dankeschön Tütchen mit Saatgut für eine Blumenwiese verteilt.