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Nein zu einem 12-Stunden-Tag. Ja zu anständigen Ruhepausen

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Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Landtag NRW heute in einer Aktuellen Stunde über die Initiative der Landesregierung zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes debattiert.

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Das Arbeitszeitgesetz nicht dem Zeitgeist opfern

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Die Landesregierung bringt morgen (15.2.2019) eine Initiative zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes in den Bundesrat ein.

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Nadja Lüders: Die NRW-Landesregierung stellt Kapitalinteressen vor den Gesundheitsschutz

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Zum Versuch der Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes durch die NRW-Landesregierung erklärt Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRWSPD:

In Sonntagsreden geben sich Laschet und Co. gern verständnisvoll und bürgernah, doch wenn es wirklich drauf ankommt, lassen sie eiskalt die Maske fallen. Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit klaren Regeln für maximale Tagesarbeitszeiten und Garantien für Pausen- und Ruhezeiten. Dafür haben Generationen von Arbeiterinnen und Arbeitern und die Gewerkschaften gemeinsam mit der SPD jahrzehntelang gekämpft.

Mit dem Bundesratsantrag zeigt die schwarz-gelbe Landesregierung einmal mehr ihr wahres Gesicht und schlägt sich einseitig auf die Seite der Konzerne. CDU und FDP opfern die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil sie nur die Bilanzen der Unternehmen und nicht die Gesundheit und Selbstbestimmung der Belegschaften im Blick haben. Die Herausforderungen des digitalen Wandels verlangen nach klaren Regeln und besseren Schutzinstrumenten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um sie vor Ausbeutung zu bewahren. Der Vorstoß von Schwarz-Gelb offenbart das genaue Gegenteil: Hier soll gesellschaftlicher Rückschritt organisiert werden und das unter dem Deckmantel der Flexibilisierung.

Hintergrund: Am morgigen Freitag, 15.02.2019, bringt die NRW-Landesregierung einen Antrag zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes in den Bundesrat ein.

„Arbeitsschutz unter Beobachtung“

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Gemeinsame Arbeitskontrollbehörde beschlossen

Sozial- und Lohndumping bekämpfen: Das ist die Hauptaufgabe einer neuen europäischen Behörde. Am Donnerstag, 14. Februar 2019, haben sich die Unterhändler aus den Mitgliedsländern, EU-Parlament und Kommission auf die Neuschaffung der gemeinsamen Behörde zur Arbeitskontrolle (European Labour Authority – ELA) geeinigt.

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