Das Arbeitszeitgesetz nicht dem Zeitgeist opfern

Foto: pixabay.com

Die Landesregierung bringt morgen (15.2.2019) eine Initiative zur Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes in den Bundesrat ein.

Dazu erklärt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:

„Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, indem es die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer von Ruhezeiten und Pausen regelt. Diesen Schutz will die Landesregierung abschaffen.

Die Landesregierung will eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durchsetzen. Ohne die Festlegung täglicher Höchstarbeits- und Ruhezeiten drohen jedoch weitere Arbeitsverdichtung und Einschränkungen beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten. So setzen das gerade auch die Rechtspopulisten in Österreich um.

CDU und FDP müssen sich fragen, ob sie diesen Weg wirklich beschreiten wollen. Wir lehnen diesen Vorstoß als SPD-Fraktion jedenfalls ab. Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf keinem Zeitgeist geopfert werden.“