Sozial-ökologischen Wandel der Wirtschaft gestalten – Aktionsplan schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in NRW

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen Aktionsplan mit dem Titel „Fortschritt in Arbeit“ vorgestellt, um die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in NRW zukunftsfähig auszurichten.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Wirtschafts- und Berufswelt in NRW steht durch Klimaschutz und Digitalisierung an einem Wendepunkt. Neue Berufe entstehen, traditionelle werden neu definiert. In dieser immens wichtigen Phase hat die Landesregierung NRW nicht auf die Zukunft vorbereitet. Sie hinterlässt eine schlechte Bilanz.

NRW investiert zu wenig in Forschung und Entwicklung. Der Innovationsbericht Nordrhein-Westfalen vom September 2021 bemängelt zurecht, dass gerade einmal 2,19 Prozent des BIP in NRW für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Das bundesweit ausgerufene Ziel von 3 Prozent verfehlt die Landesregierung damit deutlich. Dabei ist Forschung rund um digitale Wirtschaft, Elektromobilität und Wasserstoff unverzichtbar für die künftige Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausbau erneuerbarer Energien stockt in NRW. Pauschale Abstandsregeln für Windkraftanlagen gefährden eine zukunftsfähige Energieversorgung genau wie zukunftsfähige Jobs. Gleichzeitig liegt die Arbeitslosigkeit in NRW über dem Bundesschnitt. 6,7 Prozent der Menschen haben keinen Job, auf Bundesebene sind es 5,1 Prozent.

In diesem Status-quo darf NRW nicht länger verharren. Unser Ziel ist ein sozial-ökologischer Wandel, mit dem wir zukunftsfähige Arbeitsplätze sicherstellen. Dafür haben wir einen Aktionsplan aufgestellt.

Der Staat muss sich in den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft einbringen. Dafür wollen wir einen Transformationsfonds von 30 Milliarden Euro für Klimaschutz und Beschäftigung in NRW. Dieser Fonds soll Unternehmen das dringend benötigte Kapital zur Verfügung stellen, damit diese ihr Geschäft und ihre Prozesse klimaneutral aufstellen können. Das sichert Arbeitsplätze.

Weiterhin wollen wir einen Klimamasterplan „Innovation Cities NRW“ auflegen. Wir wollen alle Gemeinden in NRW energetisch sanieren. Die Modellstadt Bottrop hat als „Innovation City“ bewiesen, wie ein klimagerechter Stadtumbau möglich ist. Darüber hinaus müssen wir die Versorgung der Industrie mit Wasserstoff und die Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Das schont Ressourcen, fördert Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze.

Bei diesen Veränderungen müssen wir die Beschäftigten mitnehmen. Wir wollen die Gründung von Betriebsräten fördern. Bei Ausschreibungen und Förderprogrammen wollen die Vergabe öffentlicher Mittel an die Einhaltung von Tarifverträgen und Mitbestimmung koppeln. Starke Arbeitnehmervertretungen müssen den Wandel mitgestalten.

Die Arbeit von Morgen muss sozial gerecht sein. Das geht mit fairen Löhnen und starker Tarifbindung. Ebenso wollen wir die Beschäftigten vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen schützen. Dafür fordern wir, 1.000 neue Stellen beim Arbeitsschutz zu schaffen. Mit den Maßnahmen des Aktionsplans gelingt der soziale Neustart in Arbeit und Wirtschaft. Wir schaffen gute Arbeitsplätze in einem modernen, klimaneutralen Industrieland.“

Mangelverwaltung beenden und eine Personaloffensive für Schulen in NRW starten

Das Schulministerium hat heute eine Bilanz zu Vorgriffsstellen im Schulsystem vorgestellt. Auf den grundsätzlichen Personalmangel an den Schulen in NRW hat die Landesregierung damit weiterhin keine Antwort. Eine Personaloffensive ist notwendig.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Personalpolitik der Landesregierung offenbart, dass sie lediglich den Fachkräftemangel verwaltet. Für die Schulform Gymnasium ist durch die Vorgriffsstellen perspektivisch gesorgt, damit Versorgungslücken mit Blick auf die Rückkehr zu G9 nicht entstehen. Das ist jedoch die Schulform, die momentan ohnehin am besten mit Lehrerinnen und Lehrern versorgt ist.

Andere Schulformen, wie das Berufskolleg, die Grundschule und die Schulen der Sekundarstufe I, haben hingegen einen eklatanten Lehrermangel. Das sind Gesamtschulen, aber auch Real- und Hauptschulen. Diese dürfen nun zeitlich beschränkt von den Abordnungen an ihren Schulen profitieren. Spätestens 2026 werden die Lehrkräfte an das Gymnasium zurück versetzt. Dann ist der Mangel an den andern Schulformen wieder da.

Das Ministerium ist nicht in der Lage, perspektivisch den Lehrkräftemangel an diesen Schulformen anzugehen. Wir fordern eine Schulpolitik mit dem Anspruch bester Bildung für alle. Beste Bildung für Schülerinnen und Schüler gelingt nur mit einer ganzheitlichen Personaloffensive. Die Landesregierung ist mit ihrem Versprechen gescheitert, den Lehrermangel zu beheben. Schulen in herausfordernden Lagen leiden besonders stark unter Personalmangel. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat es versäumt, Maßnahmen für ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot anzugehen.

Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen. Eine weitere drastische Entwicklung ist der Rückgang der Lehramtsstudierenden sowohl in den Bachelor- als auch Masterstudiengängen für Berufskolleg, Haupt-, Real und Gesamtschulen. Auf Nachfrage beim Wissenschaftsministerium offenbarte sich: Im Bachelorstudiengang für das Berufskolleg ist die Zahl der Studierenden im Sommersemester 2021 im Vergleich zum Sommersemester 2020 um 27,7% zurückgegangen und im Master um 8,5%. Gleiches gilt auch für die die Sek. I Studiengänge für die Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Im Bachelor gingen diese um 16,3% und im Master um 2,1% zurück.

Die Folgen sind größere Klassen, Unterrichtsausfall und überlastetes Personal. Hier müssen die Maßnahmen der Personaloffensive ansetzen. Wir wollen dabei etwa, dass alle Lehrkräfte nach der Besoldungsstufe A13 bezahlt werden. Eine Grundschullehrerin verdient aktuell zum Berufseinstieg etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Dem Lehrermangel können wir perspektivisch zudem nur entgegen treten, wenn ein Monitoring der Lehramtsstudienplätze initiiert wird und die Studienplätze schulformspezifisch ausgeweitet werden. Gerade den Studierenden in den MINT-Fächern in allen Lehrämtern muss mehr Unterstützung zukommen. In diesem Bereich ist der Mangel besonders eklatant. Die Landesregierung muss die Herausforderungen jetzt angehen. Der Handlungsbedarf ist massiv.“

Dramatischen Fachkräftemangel beheben: Wir brauchen eine Personaloffensive für Schulen und Offenen Ganztag in NRW

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert eine Personaloffensive, um den Fachkräftemangel an Schulen und im Offenen Ganztag zu beheben. Der Handlungsbedarf ist massiv. Das haben Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und der Gewerkschaft GEW auch auf einer digitalen Podiumsdiskussion der SPD-Fraktion unterstrichen. Hierzu erklären Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender, und Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion:

Jochen Ott:

„Beste Bildung für Schülerinnen und Schüler gelingt nur mit ausreichend qualifiziertem Personal. Daran fehlt es an den Schulen und im Offenen Ganztag in Nordrhein-Westfalen. Die Bildungseinrichtungen im Land leiden unter Personalmangel. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat es versäumt, Maßnahmen für ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot anzugehen. Die Bilanz der Landesregierung ist dramatisch. Etwa 4.000 Lehrerinnen- und Lehrerstellen sind in NRW unbesetzt. Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen. Die Folgen sind größere Klassen, Unterrichtsausfall und überlastetes Personal.

Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und der Gewerkschaft GEW haben in dieser Woche bei einer Podiumsdiskussion unserer Fraktion unterstrichen: Der Handlungsbedarf für eine bessere personelle Ausstattung der Schulen ist enorm. Wir fordern daher eine Personaloffensive. Denn nur mit ausreichend Personal erreichen wir beste Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Bezahlung der Lehrkräfte wollen wir dabei unabhängig von der Schulform auf A13 anpassen. Eine Grundschullehrerin verdient zum Berufseinstieg etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen.“

Eva-Maria Voigt-Küppers:

„Damit die Personaloffensive erfolgreich ist, müssen wir mehrere Maßnahmen umsetzen. Auch für den Offenen Ganztag wollen wir Verbesserungen. Die Beschäftigten dort arbeiten oft zu unattraktiven Konditionen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag müssen volle und unbefristete Stellen erhalten können.

Zu guter Schule und gutem Ganztag gehören multiprofessionelle Teams etwa mit Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern. Für sie müssen schnellstmöglich verbindliche Standards erarbeitet und die Finanzierung gesichert werden. In der schulischen Bildung darf niemand in prekären Arbeitsverhältnissen stecken. Verbindliche Qualitätsstandards für gute Bildung wollen wir mit einem Ganztagsgesetz garantieren. Das hat zur Folge , dass wir deutlich mehr pädagogisches Personal brauchen. Wer guten Ganztag will, muss also heute anfangen, auszubilden.

Zusätzlich wird der Platzbedarf in den Schulen und im Ganztag in den kommenden Jahren noch steigen. Durch den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 werden bis zum Sommer 2029 voraussichtlich 200.000 neue Plätze benötigt. Personalmangel und schlechte Arbeitsbedingungen kann sich unsere Gesellschaft dabei nicht leisten. Daher muss die Personaloffensive jetzt kommen im Interesse unserer Kinder.“

Nordrhein-Westfalen braucht einen neuen Aktionsplan “NRW inklusiv” für bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Foto: pixabay.com

Am morgigen 3. Dezember 2021 ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW will die Inklusion im Land mit einem neuen Aktionsplan stärken. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„NRW hat viel zu viele Defizite bei Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW will das verändern. Daher fordern wir einen neuen Aktionsplan ‚Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv‘.

Unser Ziel ist es, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Teilhabe an allen Facetten des täglichen Lebens muss für alle Menschen möglich werden.  Doch nach wie vor gibt es viel zu tun, damit die UN-Behindertenrechtskonvention in NRW vollständig umgesetzt ist. Defizite existieren in etlichen gesellschaftlichen Bereichen. Das betrifft unter anderem die Teilhabe am Arbeitsleben, inklusive Bildung, barrierefreie Mobilität, bezahlbares und barrierefreies Wohnen, barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sowie die Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung.

Die schwarz-gelbe Landesregierung muss endlich Verantwortung für die Menschen übernehmen und dringend handeln. Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann hat im Juli des vergangenen Jahres angekündigt, in diesem Jahr einen aktuellen Aktionsplan vorzulegen. Passiert ist bis heute nichts. Das ist nicht akzeptabel.

Die knapp 3,7 Millionen Menschen mit Behinderung in NRW haben das Recht, endlich zu erfahren, welche Ziele und Schritte die Landesregierung plant, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, unverzüglich einen neuen Aktionsplan ‚NRW inklusiv‘ vorzulegen. Diesen muss die Landesregierung mit Verbänden und Betroffenen abstimmen. Der Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen, Projekten und Zielen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinterlegt sein. Zudem muss die Umsetzung durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden.“

NRW muss Beschäftigte in der Plattformökonomie stärken – Sozialdumping verhindern, faire Arbeitsbedingungen schaffen

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert in einem Antrag (Drucksache 17/13778), gegen Billiglöhne und Sozialdumping bei Beschäftigten der Plattformökonomie vorzugehen. Der Antrag wird in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation beraten.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion für Digitalisierung und Innovation:

„Beschäftigte von Essenslieferanten oder Fahrdiensten verdienen für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung. Doch viel zu oft leiden diese und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen der Plattformökonomie unter Billiglöhnen und Sozialdumping. Das wollen wir verändern.

Denn viele erfolgreiche Geschäftsmodelle der Plattformökonomie wären ohne die zahlreichen Beschäftigten gar nicht möglich. In Deutschland haben Online-Lieferdienste während der Corona-Pandemie beispielsweise bis zu 500% mehr Kundinnen und Kunden verzeichnet.

Bestimmte Arten von Plattformarbeit können dabei prekäre Arbeitsbedingungen schaffen. Vertragliche Vereinbarungen sind oft intransparent und lassen die Beschäftigten im Unklaren über ihren Beschäftigungsstatus. Sozialschutz und betriebliche Mitbestimmung sind zudem oft mangelhaft.

Der Koalitionsvertrag der Ampel im Bund liefert wichtige Impulse, um die Situation der Beschäftigten zu verbessern. Etwa durch ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe sowie gute und faire Arbeitsbedingungen.

Als bevölkerungsreichstes Bundesland muss Nordrhein-Westfalen einen entschlossenen Beitrag hierzu leisten. Wir fordern deshalb die Einführung einer Beweislastumkehr. So müssen die Beschäftigten ihren arbeits- und sozialrechtlichen Schutz nicht mehr gerichtlich gegen übermächtige Plattformen einklagen. Stattdessen müssten die Unternehmen eindeutig nachweisen, dass  entsprechende Schutzfunktionen bei ihren Beschäftigten nicht angewandt werden müssen.

Wir fordern CDU und FDP dazu auf, sich für die vielen Beschäftigten in der Plattformökonomie einzusetzen und dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Schutzrechte, Mitbestimmung und eine faire Bezahlung müssen auch bei diesen Geschäftsmodellen Standard sein.“

Mehr Sicherheit an Schulen – Rückkehr zur Maskenpflicht jetzt!

Foto: Marco Fileccia/Unsplash.com

Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet mehr Corona-Ausbrüche an Schulen. Demnach seien mit 1.300 Ausbrüchen die Zahlen sehr deutlich über dem Höchstniveau der zweiten Welle.

Angesichts dieser Entwicklung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Ich verstehe nicht, worauf wir noch warten. Mit Blick auf diese Entwicklungen müssen wir den Schutz für unsere Kinder in den Schulen wieder deutlich erhöhen. Auch in NRW steigen die Zahlen kontinuierlich an. Zuletzt wurden mehr als 10.000 bestätigte Corona-Fälle gemeldet.

Allen ist klar, dass die Abschaffung der Maskenpflicht falsch war. Nur die Landesregierung will es sich nicht eingestehen. Sie sträubt sich gegen die Wiedereinführung, nur um ihr Gesicht zu wahren. Das ist genauso falsch. Wir brauchen jetzt dringend mehr Schutz für unsere Kinder, um sichere Präsenz weiter gewährleisten zu können. Dazu gehören auch flächendeckend Luftfilter in allen Klassenräumen.

Die Landesregierung muss jetzt zur Vernunft kommen. Alle werden es ihr danken.“

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Grund mehr abzuwarten – Verjährung für Erschließungsbeiträge muss kommen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach fehlende Verjährungsregelungen für Erschließungsbeiträge im Landesrecht verfassungswidrig sind, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht wird bestätigt, was alle Expertinnen und Experten erwartet haben: Die fehlenden Regelungen im Landesrecht für eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist verfassungswidrig. Nach der Entscheidung zur Regelung in Rheinland-Pfalz muss es jetzt auch in NRW zügig eine Gesetzesänderung vorgelegt werden.

In NRW gibt es ebenfalls keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Auch hier müssen Menschen teilweise über hundert Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr bereits einen Antrag mit einem konkreten Vorschlag für eine Verjährungsregelung eingebracht. Bislang haben sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag abgelehnt. Jetzt ist dieser Verzögerungsgrund jedoch hinfällig.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun schnell eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt. Denn das Problem betrifft in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen und bedeutet für sehr viele Anliegerinnen und Anlieger existenzgefährdende Forderungen.

Unser Vorschlag liegt dabei weiterhin auf dem Tisch. Wir wollen eine Verjährung vergleichbar der bayerischen Regelung, wonach 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage, spätestens aber 25 Jahre nach Baubeginn eine Verjährung eintritt.“

* * *

Hintergrund:

Wird in Deutschland eine neue Straße gebaut und die daran angrenzenden Grundstücke hierdurch erstmalig erschlossen, werden Erschließungsbeiträge fällig. Mit diesen müssen sich die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligen. Die Beiträge für die Erschließung sind grundsätzlich gerechtfertigt, da ohne die Straße das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar wäre und sich der Wert des Grundstücks wesentlich erhöht.

Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, bei denen die gebaute Straße teilweise über Jahrzehnte nicht abgerechnet wird. In Fällen, in denen die rechtliche Widmung der Straße nicht erfolgt ist, beginnt auch keine Verjährung. Straßen können also auch noch nach über hundert Jahren abgerechnet werden – was auch geschieht.

Diese Situation betrifft mehrere zehntausend Straßen in NRW. In manchen Kommunen ist die Mehrzahl der Straßen nicht abgerechnet worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Konstellation für verfassungswidrig erklärt.

Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal

Zur gestrigen Sachverständigenanhörung des SPD-Antrags „Die Notwendigkeit eines ‚New Deals‘ anerkennen und der Forderung des NRW-Städtetags nach einer grundlegenden Reform der Schulfinanzierung nachkommen“ (Drs. 17/14938) im Ausschuss für Schule und Bildung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal. Das hat die gestrigen Sachverständigenanhörung gestern deutlich gemacht. Bund, Land und die Kommunen müssen den Herausforderungen im Bildungsbereich – beispielsweise Integration, Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Schulbau und Ganztag – gemeinsam entschieden entgegentreten. Dafür muss die Schulfinanzierung jedoch neu aufgestellt werden. Wichtig ist, dass die Gelder am Ende dort landen, wo sie gebraucht werden.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir deshalb eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung auf den Weg bringen. Am Ende sind es die kommunalen Schulträger, die den an sie gestellten Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden müssen. Dafür brauchen sie aber klare Ansprechpartner mit eindeutiger Verantwortung und eine ausreichende Finanzierung, die nicht nur im Rahmen von Investitions- und Förderprogrammen bleibt. Die Kommunen brauchen eine integrierte Planung, klare Rahmenvorgaben und festgelegte Mindeststandards.

Wir sind bereit, die Herausforderungen gemeinsamen mit den Städten und Gemeinden anzugehen. Jetzt liegt es an den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP, die Verantwortung zu übernehmen und unserem Antrag zuzustimmen.“

Große Anfrage zeigt: Familien in NRW brauchen festeres Fundament – mit mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur

Die SPD-Fraktion hat eine Große Anfrage zur Familiensituation in NRW gestellt und die Antwort der Landesregierung ausgewertet. Dazu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Familien brauchen einen Dreiklang aus Zeit, Geld und guter Infrastruktur. So gelingen ein gutes familiäres Zusammenleben und eine gute Entwicklung. Dazu wollen wir Familien befähigen. Doch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ‚Wie stellen sich die Situation und die Entwicklung von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?‘ zeigt: Die Herausforderungen einer gerechten Kinder- und Familienpolitik sind groß. Die Landesregierung tut zu wenig, um diese Herausforderungen anzugehen. Das wollen wir ändern.

Besonders in den Blick nehmen müssen wir alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Hier herrscht für Kinder unter 18 Jahren mit 43,3 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Sobald zwei Erwachsene in einem Haushalt leben, sinkt die Quote auf 9,9 Prozent. Doch nicht nur Alleinerziehende stehen aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten vor besonderen Herausforderungen.

Das Gebührenkonstrukt für die Betreuung von Kindern ist zu undurchsichtig. Die Gebühren orientieren sich weniger am Einkommen als am Wohnort. In manchen Gemeinden zahlen Eltern keine oder kaum Gebühren für einen U3-Platz. In anderen sind es mehrere tausend Euro pro Jahr. Das ist ungerecht. Bei einem Jahresgehalt von 43.050 Euro zahlen Eltern in NRW beispielsweise jährlich 2.352 Euro für die U3-Betreuung im Durchschnitt. Die Spanne schwankt zwischen null und 4.008 Euro im Jahr. Wir wollen Gebühren für frühkindliche Bildung und Offene Ganztagsschulen abschaffen. Damit wirken wir Bildungsungleichheit entgegen.

Zudem wollen wir den Ausbau der Betreuungsplätze in Kitas und OGS vorantreiben. Die Bilanz der aktuellen Landesregierung ist schlecht. Durch mehr Geburten nimmt der Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige zu. Dennoch stockt der Ausbau von Betreuungsplätzen in NRW. Lediglich 3.349 neue U3-Plätze im Kita-Jahr 2021 sind ein Negativrekord der Landesregierung. 2020 kamen 5.202 U3-Plätze dazu. Auch bei den 3- bis 5-Jährigen ist die Betreuungslücke gewachsen. Fehlende Betreuungsplätze sind eine Bürde für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht zuletzt für Alleinerziehende.

Unsere Anfrage zeigt weiterhin: In NRW gibt es kaum Anlaufstellen für Familien, an denen sie vieles auf einmal erledigen können und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten bekommen. Wir wollen Familienbüros schaffen und die Familienbildung stärken. Zudem wollen wir Familienzentren an Kitas und Grundschulen ausbauen. So gelingt eine bessere Unterstützung zum Beispiel in der Erziehung. Das wollen wir ermöglichen. Denn es ist Zeit für den sozialen Neustart in der Familienpolitik in NRW – mit einem festeren Fundament aus mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur.

Wieso weicht NRW erneut von MPK-Beschlüssen ab?

Zu den heute vorgestellten Regelungen aus der neuen Corona-Schutzverordnung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Mehr als zwei Wochen nach der Ankündigung möglicher 2G-Regelungen für NRW tritt morgen also die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist wertvolle Zeit verloren gegangen, in der die Landesregierung längst hätte handeln sollen.

Seit vergangenem Donnerstag sind die Beschlüsse von Bund und Ländern bekannt. Warum die Landesregierung noch einmal fast eine Woche gebraucht hat, um sie umzusetzen, ist mir schleierhaft. Die Vorkehrungen hätte sie schon vorher treffen können. Zudem ist unklar, warum sie die Beschlüsse nicht wenigstens eins zu eins umsetzt. So sieht der Beschluss von Bund und Ländern eine 2G-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen – wie zum Beispiel für Friseurbesuche – vor. In der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung sind Friseurbesuche laut Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums aber von der 2G-Regel ausgenommen. Stattdessen gilt hier 3G. Einmal mehr weicht Nordrhein-Westfalen also von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Warum es unbedingt eine MPK gebraucht hat, wenn man sich doch nicht an die Beschlüsse hält, erklärt sich so nicht.

Darüber hinaus ist zudem völlig unklar, warum die Koalition nicht schon jetzt von den Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihr das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet. Demnach könnte der Landtag einen Beschluss fassen, um den gesamten Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes zumindest für die nächsten drei Monate nutzen zu können. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen liegt jedoch nicht vor. Entweder handelt es sich dabei um schlechtes Handwerk oder der Ministerpräsident hat sich in den vergangenen Tagen zu viel um Nebelkerzen als um seinen Job gekümmert.