Nach vier verlorenen Jahren: Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW beschleunigen

Heute hat Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart im Landtag eine Energieversorgungsstrategie vorgestellt. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„NRW braucht eine sozial gerechte Energiewende. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Dafür braucht es die Akzeptanz der Menschen. Sonst ist der Marathon Energiewende nicht zu schaffen.

Die Zahlen sprechen gegen die Energiepolitik der Landesregierung. In 2017 wurden 323 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 900 Megawatt in NRW fertiggestellt. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 zusammen waren es insgesamt nur 217 Anlagen mit 730 Megawatt Leistung. Im Bereich Solar sieht es nicht wesentlich besser aus. In der Geothermie werden Potenziale ebenso nicht ausgeschöpft.

Die Landesregierung ist mit ihrer Energieversorgungsstrategie gescheitert. Dass sie jetzt kurz vor der Wahl eine Überarbeitung der Strategie vorlegt, kommt viel zu spät. Hinter uns liegen vier verlorene Jahre. Wichtige Schritte, die heute die Landesregierung vorgestellt hat, wären schon früher möglich gewesen. Schon im Juni 2018 haben wir gefordert, von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen und damit die Nutzung geringerwertiger Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Anlagen in NRW zu ermöglichen.

Ebenso kündigt die Landesregierung jetzt an, der Forderung von uns, den Energieverbänden und den Waldbauern zu folgen und die Möglichkeit für Windkraft in Wirtschaftswäldern zu  erweitern. Im Juli 2019 hat die SPD-Fraktion bei der Änderung des Landesentwicklungsplans einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Diese Koalition hat das immer wieder abgelehnt. Mit spätem Einsehen nimmt sie genau diese Punkte in ihre Energieversorgungsstrategie auf.

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW kommt der Windenergie eine Schlüsselrolle zu. Wir arbeiten seit Jahren für einen verstärkten und gleichwohl flächenmäßig ausgewogenen Ausbau der Windenergie im Interesse einer nachhaltigen Modernisierung unseres Industrielandes NRW. Wir brauchen Verfahren, die die Interessenskonflikte zwischen Naturschutz und den Ansprüchen der Investoren von Erneuerbaren Energien fair und fachlich regeln.

Wir fordern die Landesregierung auf, nun endlich den von ihr eingeführten Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlage und Wohnbebauung zu streichen, um die Potenziale der Windkraft in NRW nutzen zu können. Unsere Vorschläge für einen Deckel für Windenergieflächen in hoch beanspruchten Kommunen und für eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Anlieger von Windenergieanlagen sind ein viel besseres Mittel, um Akzeptanz zu gewinnen.

Auf Bundesebene hat die SPD gemeinsam mit Grünen und FDP dafür gesorgt, dass wesentliche Entscheidungen nun angegangen werden, um eine ambitionierte und sozial gerechte Energiewende zu schaffen. Beispiele sind die Abschaffung der EEG-Umlage, um den Strompreis zu senken oder die Einführung eines sozialen Ausgleichs in Form eines Klimageldes. Die Landesregierung sollte nun endlich von der Energiebremse gehen und stattdessen handeln.“

Rheinland-Pfalz entlastet, NRW drückt Schulden auf

Zu dem Vorhaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die Kommunen um die Hälfte ihrer Kassenkredite (sogenannte Altschulden) zu entlasten, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind bei der Pro-Kopf-Verschuldung mit den Kommunen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland in Deutschland ganz weit vorne mit dabei. Das Saarland hat bereits 2018 mit dem Saarland-Pakt eine Entschuldung auf den Weg gebracht. Rheinland-Pfalz zieht nun nach. Nur in NRW ruht still der See.

Während man rund um NRW Lösungen findet, scheinen Frau Scharrenbach und Herr Wüst die Schwere des Problems für unsere Kommunen nicht erkannt oder nicht verstanden zu haben. Die Schulden, die auf unseren Städten und Gemeinden lasten, verhindern, dass vor Ort den Menschen in NRW ein lebens- und liebenswertes Zuhause organisiert werden kann.

Anstatt unseren Städten und Gemeinden zu helfen, die unter Kassenkrediten in Höhe von über 20 Milliarden Euro ächzen, drücken Frau Scharrenbach und Herr Wüst den Kommunen sogar noch neue Schulden aufs Auge.

Die ausgetreckte Hand von Olaf Scholz im letzten Jahr, als er noch Bundesfinanzminister war, hat man ausgeschlagen. Eigene Aktivitäten sind nicht erkennbar. Entweder können Frau Scharrenbach und Herr Wüst handwerklich den Kommunen nicht helfen oder sie wollen nicht. Ich weiß nicht, was ich schlimmer finden soll.“

Tag des Zurückruderns bei der Landesregierung – Proteste gegen Pflegekammer zeigen erste Wirkung

CDU und FDP haben für die heutige Plenardebatte im nordrhein-westfälischen Landtag kurzfristig einen Änderungsantrag zum Haushaltgesetz für das Jahr 2022 eingebracht, mit dem die Landesregierung die Mitgliedsbeiträge für die Pflegekammer in NRW in Höhe von rund 50 Mio. Euro aus Steuermitteln bis zum Jahr 2027 finanzieren will. Im Gesetz soll klargestellt werden, dass die Pflegekammer bis zum 31. Juli 2027 von der Pflicht freigestellt wird, Mitgliedsbeiträge zur Refinanzierung ihrer Aufgaben zu erheben. Außerdem soll die erste Sitzung der Kammer erst Ende des Jahres 2022 erfolgen. 

Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Mit diesem Antrag ist die Errichtung einer Pflegekammer in NRW de facto auf Eis gelegt. Eine Pflegekammer, die keine Beiträge ihrer Mitglieder erhebt, sondern durch Steuermittel finanziert wird, ist keine Pflegekammer. Von einer unabhängigen Institution für die Interessen der Pflegenden kann nun endgültig keine Rede mehr sein. Denn die Kammer hängt auf Jahre hinweg am Tropf des Staates. Damit ist die eigene Stimme der Pflegekammer verstummt.

Hintergrund ist, dass die Registrierung der Pflegefachkräfte schleppend verläuft. Lediglich 60.000 der etwa 220.000 Pflegefachkräfte in NRW haben bislang ihre Kontaktdaten bei der Pflegekammer hinterlegt. Wenn nur rund ein Viertel der Beschäftigten der Registrierung folgen, ist das ein deutlicher Beleg dafür, welch große Bedenken und Vorbehalte gegen die Pflegekammer herrschen. Die Beschäftigten in der Pflege können daher nun aufatmen, denn die Gefahr von Pflichtbeiträgen  und Pflichtmitgliedschaft ist durch die Gesetzesänderung zunächst einmal vom Tisch. Pikanterweise erhöhen CDU und FDP parallel die Landesmittel für die Pflegekammer um zweistellige Millionenbeträge, um fehlende Mitgliedsbeiträge teuer zu finanzieren.

Mit diesem Vorgehen knickt die schwarz-gelbe Landesregierung ein und setzt quasi ein Moratorium für die Pflegekammer um. Das fordert die SPD-Landtagsfraktion schon seit Monaten. Tausende von Beschäftigten in der Pflege haben uns immer wieder ermutigt, vehement gegen eine Pflegekammer einzutreten, die ihnen gegen ihren Willen übergestülpt wird. Wir haben uns deshalb immer wieder für eine Urabstimmung der Pflegekräfte über die Errichtung einer Pflegekammer stark gemacht. Davon wollte Gesundheitsminister Laumann nie etwas wissen. Aber unser Einsatz und das Engagement der Pflegefachkräfte haben sich gelohnt. Jetzt hat die Landesregierung gemerkt, dass sie gegen den Protest der Betroffenen nicht ankommt. CDU und FDP versuchen damit ein für sie lästiges Thema zu beenden und sich zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Landtagswahlen im nächsten Jahr zu retten.

Nach dem Rückzug von der 4-Wochen-Frist für eine Booster-Impfung hat Minister Laumann heute für die Landesregierung den Tag des Zurückruderns eingeläutet.“

Haushaltsanträge von CDU und FDP sind ohne Konzept – Investitionen für ein zukunftsfähiges NRW sind notwendig

Heute haben die regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP ihre Änderungsanträge zur dritten Lesung des Haushalts im Landtag am morgigen Mittwoch vorgestellt. Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die regierungstragenden Fraktionen verpassen mit ihren Einbringungen für den Haushalt 2022 entscheidende Schritte, um NRW zukunftsfähig aufzustellen. Stattdessen laufen CDU und FDP nun mit der Gießkanne durch das Land und verteilen Geschenke. Das ist eine durchsichtige Wahlkampfaktion ohne Plan und Konzept.

CDU und FDP legen ihre Haushaltsanträge einen Tag vor dem Beschluss im Plenum vor und weigern sich, ihre Vorschläge im Finanzausschuss zu diskutieren. Das zeigt, wie wenig die Koalition von ihren eigenen Vorschlägen überzeugt ist. Ein Beleg ist der äußerst vage Vorschlag zu einem weiteren Programm zur Förderung von Wohneigentum. Dabei bleiben viele Fragen offen. Hier soll sogar ein Gremium nur unter Beteiligung von CDU und FDP am Landtag vorbei entscheiden. Das zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Parlament.

Es wäre unbedingt notwendig, mit dem Haushalt auf die drängenden Herausforderungen in NRW zu reagieren. Dafür setzt die SPD-Fraktion mit ihren Anträgen klare inhaltliche Schwerpunkte. Wir wollen die soziale Spaltung im Land bekämpfen, sicherstellen, dass NRW gestärkt aus der Corona-Krise hervorgeht und Bildungschancen der Kinder verbessern. Wir wollen Schulen in herausfordernden Lagen besonders stärken. Die Qualität von Kindertageseinrichtungen wollen wir erhöhen. Und wir wollen ein Zukunftsinvestitionsprogramm für mehr Chancengleichheit. So gelingt es, für ein zukunftsfähiges NRW zu sorgen.“

Mehr gutes und bezahlbares Wohnen ermöglichen – Land muss Blockade gegen Baulandmobilisierungsgesetz aufgeben

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen thematisiert heute das Baulandmobilisierungsgesetz als Maßnahme für gutes und bezahlbares Wohnen. Dabei geht es um die Auswertung der schriftlichen Anhörung zum SPD-Antrag „Die Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen“.

Hierzu erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung muss deutlich mehr für guten und bezahlbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen tun. Das bestätigt die schriftliche Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz einmal mehr.

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde im Mai vom Bundestag beschlossen. Es gibt den Kommunen zahlreiche vor allem planungsrechtliche Instrumente an die Hand, um Bauland zu mobilisieren. Ebenso ermöglicht es, zügiger mit der Bebauung eines Grundstücks zu beginnen und auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu schützen. Angesichts von explodierenden Mieten, mangelndem Wohnraum und immensem Baubedarf ist das ein wichtiges Instrument. Die Landesregierung nutzt es nicht ausreichend.

Im Gegenteil: Die Landesregierung hat maßgeblich dafür gesorgt, dass ein Teil der Regelungen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW umgesetzt werden kann, die ausweislich der Mieterschutzverordnung des Landes NRW über einen angespannten Wohnungsmarkt verfügen. Diese Beschränkung auf wenige Kommunen geht an der Realität vorbei. Denn die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist in deutlich mehr Gemeinden angespannt. Doch die Landesregierung hat wichtige Teile der bundesrechtlichen Möglichkeiten einfach ausgehebelt. Das kommt einer Blockade gleich.

Die Landesregierung verweigert den Kommunen damit vielfach, erweiterte, preislimitierte Vorkaufsrechte für brachliegende Grundstücke auszuüben. Ebenso nimmt das Land vielen Kommunen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Dabei ist das ein gutes Instrument, um rasant steigenden Mieten entgegenzuwirken. Die Leidtragenden der Haltung der Landesregierung sind die 10 Millionen Mieterinnen und Mieter in NRW.

Die Stellungnahmen der Kommunen bestärken unsere Auffassung, die Gebietskulissen zu verändern und zu erweitern. Jetzt liegt es an CDU und FDP, mit uns die Landesregierung zu entsprechendem Handeln aufzufordern, damit bundesgesetzliche Regelungen in ganz NRW ihre positiven Wirkungen entfalten.“

Aus dem System Schule muss der Druck raus

Heute hat das Schulministerium seinen Entwurf für das 16. Schulrechtsänderungsgesetz vorgestellt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schulen brauchen dringend mehr Eigenverantwortung. Das gilt vor allem in dieser Pandemie, in der die Lehrkräfte und Schulleitungen schon viel zu lange durch starre Vorgaben an einem flexiblen und situationsbezogenen Handeln gehindert werden. Seit bald zwei Jahren haben wir daher von dieser Landesregierung gefordert, für die Schulen mehr Freiräume zu schaffen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Lehrpläne und die Durchführung von Prüfungen ist da aber viel zu wenig passiert. Es herrscht immer noch zu starker Druck im System Schule, insbesondere was die Form und Anzahl von Leistungsüberprüfungen betrifft. Das wirkt sich auch auf die Unterrichtsgestaltung aus. Diese orientiert sich in den meisten Fällen noch zu sehr an festgefahrenen Mustern. Stattdessen sollten Schulen auch mehr von den Möglichkeiten beispielsweiser soziokultureller Lehr- und Lernangebote in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Musiker*innen oder Theaterpädagog*innen im außerschulischen Bereich Gebrauch machen können.

Wenn jetzt ein Schritt zu mehr Eigenverantwortung für die Schulen gegangen wird, dann ist das zu begrüßen. Gleichwohl ist das Ziel noch weit. So sind digitale Endgeräte immer noch nicht in den Bereich der Lernmittelfreiheit aufgenommen worden. In einer Zeit, in der nahezu jedes Lehrwerk auch digital vorliegt und die Medienkompetenz in allen Lehrplänen festgeschrieben ist, müssen auch die digitalen Endgeräte zur Grundausstattung der Schülerinnen und Schüler gehören. Hier bleibt die Landesregierung hinter der allgemeinen Entwicklung zurück. In diesem Zusammenhang muss auch dringend geklärt werden, wer für die Wartung und Pflege der Hard- und Software zuständig ist. Wir können unseren Lehrkräften, die in Zeiten des Lehrermangels bereits sehr belastet sind, nicht noch mit weiteren zusätzlichen außerunterrichtlichen Aufgaben belasten.

Das gilt auch für das geplante Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Wir müssen unsere Kinder vor Gewalt und Missbrauch schützen. Das gehört aber in die Hände von Expertinnen und Experten. Sie müssen hierfür ein Rahmenkonzept erstellen, das die Schulen ihren individuellen Ausgangslagen anpassen können. Hierfür ist die Landesregierung verantwortlich. Sie muss dafür sorgen, dass mehr fachliche Expertise von außen im System Schule Raum findet.“

Abschaffung des Alltagshelfer-Programms war ein Fehler der Landesregierung – Kitas brauchen helfende Hände

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend hat Familienminister Joachim Stamp angekündigt, das Alltagshelfer-Programm an den Kitas in NRW wieder hochzufahren. Erst zum 31. Juli 2021 hatte er es auslaufen lassen. Die SPD-Fraktion hatte bereits damals die Fortsetzung des Programms gefordert.

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Investitionsstau auflösen – Maßnahmen für ein zukunftsfähiges NRW auf den Weg bringen

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat ihre Änderungsanträge für den Haushalt 2022 vorgestellt.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit unseren Änderungsanträgen für den Haushalt 2022 gehen wir die drängenden Herausforderungen in Nordrhein-Westfalen an. Wir wollen Bildungschancen der Kinder verbessern, die soziale Spaltung im Land bekämpfen und sicherstellen, dass NRW gestärkt aus der Corona-Krise hervorgeht. Wir setzen dabei klare Schwerpunkte auf einen sozialen Neustart in NRW.

Dafür wollen wir unter anderem ein Zukunftsinvestitionsprogramm von 5 Milliarden Euro für die kommenden vier Jahre. Davon wollen wir etwa 200 Millionen Euro in die Infrastruktur unserer Krankenhäuser investieren. Denn eine sichere Versorgung vor Ort, gleicher Zugang zu Gesundheit und gute Arbeitsbedingungen müssen im Mittelpunkt guter Gesundheitspolitik stehen.

750 Millionen Euro wollen wir für Investitionen in die Wasserstoff-Infrastruktur bereit stellen. Wir brauchen Pipelines statt Tanker, um unsere Industrie klimagerecht und zukunftsfähig aufzustellen. Das sichert langfristig gute Arbeitsplätze.

Ebenso fordern wir die Fortsetzung des Programms ,Gute Schule‘ mit einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro. Ein Schwerpunkt dabei ist der Ausbau der Ganztagsplätze. Guter Ganztag ist ein entscheidender Baustein für beste Bildung und Chancengleichheit. Chancengleichheit für alle Kinder ist eine Priorität, die wir im Haushalt 2022 setzen wollen. Wir wollen besonders dem Personalmangel in Bildungseinrichtungen entgegenwirken. Ebenso setzen wir uns für eine stärkere Unterstützung von 1000 Schulen in herausforderndem Umfeld ein. Wir wirken Ungleichheit effektiv entgegen, wenn wir dort mehr Mittel einsetzen.

Darüber hinaus wollen wir eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft (LWG) gründen. Diese soll den Wohnungsbau in NRW ankurbeln. Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm wollen wir die LWG dafür mit 500 Millionen Euro ausstatten. Davon sind 100 Millionen Euro für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau vorgesehen. Es ist wichtig, dass die Landespolitik endlich mehr für bezahlbares Wohnen tut.

Es ist Zeit, den Investitionsstau in NRW zu lösen. In dieser Niedrigzinsphase ist es geradezu sträflich, die sich bietenden Möglichkeiten für ein Investitionsprogramm nicht zu nutzen.  Jetzt geht es darum, in die Zukunft unseres Landes zu investieren und den sozialen Neustart zu beginnen.“

Sozial-ökologischen Wandel der Wirtschaft gestalten – Aktionsplan schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in NRW

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat einen Aktionsplan mit dem Titel „Fortschritt in Arbeit“ vorgestellt, um die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in NRW zukunftsfähig auszurichten.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Wirtschafts- und Berufswelt in NRW steht durch Klimaschutz und Digitalisierung an einem Wendepunkt. Neue Berufe entstehen, traditionelle werden neu definiert. In dieser immens wichtigen Phase hat die Landesregierung NRW nicht auf die Zukunft vorbereitet. Sie hinterlässt eine schlechte Bilanz.

NRW investiert zu wenig in Forschung und Entwicklung. Der Innovationsbericht Nordrhein-Westfalen vom September 2021 bemängelt zurecht, dass gerade einmal 2,19 Prozent des BIP in NRW für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Das bundesweit ausgerufene Ziel von 3 Prozent verfehlt die Landesregierung damit deutlich. Dabei ist Forschung rund um digitale Wirtschaft, Elektromobilität und Wasserstoff unverzichtbar für die künftige Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausbau erneuerbarer Energien stockt in NRW. Pauschale Abstandsregeln für Windkraftanlagen gefährden eine zukunftsfähige Energieversorgung genau wie zukunftsfähige Jobs. Gleichzeitig liegt die Arbeitslosigkeit in NRW über dem Bundesschnitt. 6,7 Prozent der Menschen haben keinen Job, auf Bundesebene sind es 5,1 Prozent.

In diesem Status-quo darf NRW nicht länger verharren. Unser Ziel ist ein sozial-ökologischer Wandel, mit dem wir zukunftsfähige Arbeitsplätze sicherstellen. Dafür haben wir einen Aktionsplan aufgestellt.

Der Staat muss sich in den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft einbringen. Dafür wollen wir einen Transformationsfonds von 30 Milliarden Euro für Klimaschutz und Beschäftigung in NRW. Dieser Fonds soll Unternehmen das dringend benötigte Kapital zur Verfügung stellen, damit diese ihr Geschäft und ihre Prozesse klimaneutral aufstellen können. Das sichert Arbeitsplätze.

Weiterhin wollen wir einen Klimamasterplan „Innovation Cities NRW“ auflegen. Wir wollen alle Gemeinden in NRW energetisch sanieren. Die Modellstadt Bottrop hat als „Innovation City“ bewiesen, wie ein klimagerechter Stadtumbau möglich ist. Darüber hinaus müssen wir die Versorgung der Industrie mit Wasserstoff und die Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Das schont Ressourcen, fördert Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze.

Bei diesen Veränderungen müssen wir die Beschäftigten mitnehmen. Wir wollen die Gründung von Betriebsräten fördern. Bei Ausschreibungen und Förderprogrammen wollen die Vergabe öffentlicher Mittel an die Einhaltung von Tarifverträgen und Mitbestimmung koppeln. Starke Arbeitnehmervertretungen müssen den Wandel mitgestalten.

Die Arbeit von Morgen muss sozial gerecht sein. Das geht mit fairen Löhnen und starker Tarifbindung. Ebenso wollen wir die Beschäftigten vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen schützen. Dafür fordern wir, 1.000 neue Stellen beim Arbeitsschutz zu schaffen. Mit den Maßnahmen des Aktionsplans gelingt der soziale Neustart in Arbeit und Wirtschaft. Wir schaffen gute Arbeitsplätze in einem modernen, klimaneutralen Industrieland.“

Mangelverwaltung beenden und eine Personaloffensive für Schulen in NRW starten

Das Schulministerium hat heute eine Bilanz zu Vorgriffsstellen im Schulsystem vorgestellt. Auf den grundsätzlichen Personalmangel an den Schulen in NRW hat die Landesregierung damit weiterhin keine Antwort. Eine Personaloffensive ist notwendig.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Personalpolitik der Landesregierung offenbart, dass sie lediglich den Fachkräftemangel verwaltet. Für die Schulform Gymnasium ist durch die Vorgriffsstellen perspektivisch gesorgt, damit Versorgungslücken mit Blick auf die Rückkehr zu G9 nicht entstehen. Das ist jedoch die Schulform, die momentan ohnehin am besten mit Lehrerinnen und Lehrern versorgt ist.

Andere Schulformen, wie das Berufskolleg, die Grundschule und die Schulen der Sekundarstufe I, haben hingegen einen eklatanten Lehrermangel. Das sind Gesamtschulen, aber auch Real- und Hauptschulen. Diese dürfen nun zeitlich beschränkt von den Abordnungen an ihren Schulen profitieren. Spätestens 2026 werden die Lehrkräfte an das Gymnasium zurück versetzt. Dann ist der Mangel an den andern Schulformen wieder da.

Das Ministerium ist nicht in der Lage, perspektivisch den Lehrkräftemangel an diesen Schulformen anzugehen. Wir fordern eine Schulpolitik mit dem Anspruch bester Bildung für alle. Beste Bildung für Schülerinnen und Schüler gelingt nur mit einer ganzheitlichen Personaloffensive. Die Landesregierung ist mit ihrem Versprechen gescheitert, den Lehrermangel zu beheben. Schulen in herausfordernden Lagen leiden besonders stark unter Personalmangel. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat es versäumt, Maßnahmen für ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot anzugehen.

Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen. Eine weitere drastische Entwicklung ist der Rückgang der Lehramtsstudierenden sowohl in den Bachelor- als auch Masterstudiengängen für Berufskolleg, Haupt-, Real und Gesamtschulen. Auf Nachfrage beim Wissenschaftsministerium offenbarte sich: Im Bachelorstudiengang für das Berufskolleg ist die Zahl der Studierenden im Sommersemester 2021 im Vergleich zum Sommersemester 2020 um 27,7% zurückgegangen und im Master um 8,5%. Gleiches gilt auch für die die Sek. I Studiengänge für die Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Im Bachelor gingen diese um 16,3% und im Master um 2,1% zurück.

Die Folgen sind größere Klassen, Unterrichtsausfall und überlastetes Personal. Hier müssen die Maßnahmen der Personaloffensive ansetzen. Wir wollen dabei etwa, dass alle Lehrkräfte nach der Besoldungsstufe A13 bezahlt werden. Eine Grundschullehrerin verdient aktuell zum Berufseinstieg etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Dem Lehrermangel können wir perspektivisch zudem nur entgegen treten, wenn ein Monitoring der Lehramtsstudienplätze initiiert wird und die Studienplätze schulformspezifisch ausgeweitet werden. Gerade den Studierenden in den MINT-Fächern in allen Lehrämtern muss mehr Unterstützung zukommen. In diesem Bereich ist der Mangel besonders eklatant. Die Landesregierung muss die Herausforderungen jetzt angehen. Der Handlungsbedarf ist massiv.“