Endlich Klarheit bei der Grundsteuer-Reform – aber wieso hat das so lange gedauert?

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat Minister Lienenkämper angekündigt, dass sich die Landesregierung bei der Grundsteuer-Reform für das Modell des Bundes entschieden hat. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist klar, dass die Grundsteuer reformiert werden muss. Seit 2019 liegt hierzu ein Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor, dem sich eine Vielzahl von Bundesländern angeschlossen haben. Als letztes Bundesland überhaupt hat nun auch Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung getroffen.

Hierzu erklären Christian Dahm (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter) und Michael Hübner (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW):

„Endlich bekommen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Gewissheit, nach der sie so lange verzweifelt gerufen haben. Nach drei Jahren hat sich die Landesregierung auf eine Reform der Grundsteuer einigen können. Das ist grundsätzlich gut. Allerdings stellt sich die Frage, wieso das eigentlich drei Jahre gedauert hat.

Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz liegt seit guten zwei Jahren vor. Vor allem die FDP wollte sich dem Scholz-Modell nicht anschließen, wie sie erst vor Kurzem bestätigt hat. Nun haben sie ihre Blockade offensichtlich aufgegeben. Das ist wichtig für unsere Städte und Gemeinden, die auf die Neuregelungen angewiesen sind. Für sie ist die Grundsteuer eine wesentliche Einnahmequelle im kommunalen Haushalt. Insofern ist die Klarheit für sie ein Befreiungsschlag.

Doch der Streit in der Koalition hat viel zu viel Zeit gekostet. Wir hätten die Reform schon längst auf den Weg bringen und umsetzen können. Es zeigt sich wieder einmal, dass Ministerpräsident Laschet diese Landesregierung nicht im Griff hat und die einstigen Partner längst ein zerstrittenes Pärchen sind.“

Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

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In der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses wurden heute Sachverständige zur Einführung eines Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angehört. Bislang gilt in NRW noch das Bundesgesetz von 1953. Derzeit werden zwei Entwürfe für ein landeseigenes Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat hierzu im November 2020 einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Ein Entwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz folgte im Januar 2021.

Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sven Wolf:

„Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

Hartmut Ganzke:

„Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“

Bewährte Strukturen der Frauenhilfe nicht zerschlagen – Weiterentwicklung nur mit den Profis vor Ort

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Zu den Ankündigungen der Landesregierung, die etablierte Frauenhilfe-Infrastruktur zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen, erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Es  ist niemandem damit geholfen, dass die Landesregierung mit der Brechstange bereits etablierte Strukturen der Frauenhilfe-Infrastruktur aufbrechen und neuordnen will.

Das im Ausschuss besprochene Grobkonzept klingt erstmal gut: Einfache Zugänge, kurze Wege, straffere Organisation. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ein solches Projekt würde nämlich die gesamte Trägerstruktur auf den Kopf stellen. Während einer Pandemie müssen die Frauenhäuser und Beratungsstelle ganz andere Probleme meistern. Häusliche Gewalt hat in den letzten Jahren zugenommen. Das Grobkonzept der Ministerin ist in der aktuellen Situation also nicht hinnehmbar. Solche Maßnahmen dürfen nicht kurzfristig ergriffen werden und müssen vor allem mit den Profis vor Ort geplant werden.

Damit schließen wir uns der Kritik des Landesverbandes der autonomen Frauen-Notrufe NRW e.V. an. Sie kritisieren in ihrer Stellungnahme zurecht den Vorschlag der Landesregierung, die etablierten Frauenhilfe-Strukturen zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen.

Als zentrales Problem des Konzepts sehen wir insbesondere den fehlenden Platz der bereits existierenden Standorte, um die Angebote mehrerer Beratungsstellen unterzubringen. Wenn der Standort, an denen die Frauen untergebracht werden, nicht mehr unbekannt ist, kann man den Schutz der betroffenen Frauen nicht mehr gewährleisten werden. Unglücklich wäre es auch, wenn in dem einen Raum schutzsuchende Frauen betreut werden und ein Büro weiter Angebote der Täterarbeit durchgeführt würden.

Zusätzlich darf es nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängen, ob es funktionierende Schutz- und Beratungsangebot für Frauen gibt. Hier ist ganz klar das Land in der Pflicht.

Des Weiteren darf die bestehende Trägervielfalt nicht angegriffen werden. Die autonomen Träger gibt es aus guten Gründen. Für manche Zielgruppen ist es eine Hürde, wenn es vor Ort nur ein Angebot eines kirchlichen Trägers gibt.

Wir appellieren ganz eindringlich an die Landesregierung, die vor Ort ansässigen Trägerinnen und Träger stärker in den Prozess der Weiterentwicklung einzubinden und ihre Kompetenz in die Konzeptionierung einzubeziehen. Sie lehnen beispielsweise die Verwendung der Begrifflichkeit der ‚Powerhäuser‘ ganz eindeutig ab.“

Agrarmarktstrukturgesetz: Mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette

Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzt die Koalition die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht um. Erzeuger und Lieferanten werden so künftig besser vor unfairem Verhalten des Lebensmittelhandels geschützt.

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Wir sorgen mit den neuen Regeln für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette. Dass Handelsunternehmen etwa Bestellungen kurzfristig stornieren, Lieferanten an Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware an diese zurückschicken können, ohne dafür zu bezahlen, gehört mit Inkrafttreten des Gesetzes der Vergangenheit an. Durch die Schaffung einer neuen Ombudsstelle erhalten Landwirte und Lieferanten innerhalb und außerhalb der EU eine unabhängige und niedrigschwellige Anlaufstelle, der sie neben unlauteren Handelspraktiken auch unfaire Preise melden können. Die Stelle wird zudem die Entwicklung von Preisen und Produktionskosten beobachten. Sie war ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion.

Wir haben außerdem erreicht, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden muss. Dabei können weitere unlautere Vertragsbedingungen verboten werden. Auch die Prüfung eines Verbots von Dumpingpreisen soll in die Evaluierung einfließen. Dafür haben wir uns besonders stark gemacht, gegen den Widerstand von CDU und CSU.

Bedauerlich ist, dass die Union ein komplettes Verbot der Praktiken der sogenannten „grauen“ Liste verhindert hat. Umso wichtiger ist, dass bei Verstößen gegen die neuen Regeln nun höhere Bußgelder verhängt werden können als ursprünglich vorgesehen.

Insgesamt ist uns so ein Gesetz gelungen, das die Marktposition von landwirtschaftlichen Betrieben und Lieferanten verbessern wird. Das ist nur gerecht, denn am Ende sind sie es, die unsere Lebensmittel produzieren, nicht Supermärkte.“

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Finanzsystem

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Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Olaf Scholz und Svenja Schulze die Deutsche Sustainable Finance-Strategie beschlossen. Das Ziel ist, Klimaschutz und die sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft bis spätestens 2045 zu finanzieren. Dafür müssen Kapitalströme von den fossilen Ressourcen in Zukunftsinvestitionen umgeleitet werden. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Dorothee Martin, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Sustainable Finance-Strategie und unterstützt ihre ambitionierte Umsetzung. Gemeinsam mit der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft haben wir Sustainable Finance aus der Nische auf die Agenda der Bundesregierung gesetzt. Wir wollen ein nachhaltiges Finanzsystem für die Bürgerinnen und Bürger und den Klimaschutz. Hierfür haben wir in der Bundesregierung ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept vorgelegt.

Wir haben eine bessere Nachhaltigkeit und Transparenz bei den Kapitalanlagen des Bundes durchgesetzt. Diesen Weg wollen wir in der nächsten Wahlperiode fortsetzen bis wir nicht mehr in fossile Energieträger investieren. Weiterhin werden wir die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in eine innovative Transformationsbank weiterentwickeln. Wir wollen eine verbesserte Aufsicht durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsexpertise bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Investorinnen und Investoren sowie Kreditgeberinnen und Kreditgeber sollen bei der Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken- und Wirkungen mehr Transparenz erwarten können. Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Sprache über das, was ‚nachhaltig‘ messbar bedeutet. Gerade in Corona-Zeiten muss die Sozialtaxonomie gemeinwohlorientiertes Unternehmertum einfacher machen.

Wir wollen Anlegerinnen und Anlegern die Entscheidung für nachhaltige Geldanlagen durch eine ‚Nachhaltigkeitsampel‘ einfacher machen. Diese kann schrittweise auf alle Finanzprodukte ausgeweitet werden und würde Deutschland im Bereich von Sustainable Finance eine Vorreiterrolle ermöglichen.“

Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird nutzerfreundlicher

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in 2./3. Lesung ein Update des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Nutzerinnen und Nutzer bekommen mehr Rechte gegen Sperrung und Löschung ihrer Inhalte und Forscherinnen und Forscher erhalten Zugang zu Daten. Mit diesen ergänzenden Regelungen im Gesetz passen wir die Pflichten sozialer Netzwerke an die Erfahrungen der ersten Jahre an.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

„Wir stärken die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, indem wir ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren einführen. Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschung – auch nach den Hausregeln der Plattformen – wehren. Das soziale Netzwerk muss seine Entscheidungen dann überprüfen und begründen. Nutzerinnen und Nutzer haben dieses Recht auch dann, wenn das Netzwerk einen Inhalt wegen seiner Gemeinschaftsstandards und nicht nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht oder gesperrt hat.“

Johannes Fechner, recht- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Wir konkretisieren und vereinheitlichen die Berichtspflichten, um die Vergleichbarkeit und die Aussagekraft der Berichte sicherzustellen. Auch die Vorgaben zur Ausgestaltung des Beschwerde-Managements werden präzisiert, damit es künftig einfacher wird, rechtswidrige Inhalte zu melden. Zudem schärfen wir bei der Pflicht zur Benennung eines Zustellbevollmächtigten nach, da sich die Unternehmen noch immer zu oft der Zusammenarbeit entziehen.“

Florian Post, zuständiger Berichterstatter:

„Wir führen eine Forschungsklausel ein, mit der Plattformen in Zukunft auch gegenüber der Wissenschaft zur Auskunft über ihren Umgang mit Beschwerden und zu automatisierten Verfahren verpflichtet werden. Damit öffnen wir endlich die Daten-Blackbox der Plattformen ein Stück weit, um gesellschaftliche Kommunikationsprozesse untersuchen und besser verstehen zu können.“

ICE-Strecke Bielefeld-Hannover: Brief an Bundestagspräsident Schäuble

Heimische SPD-Abgeordnete kritisieren Verkehrsminister Scheuer

In einem Schreiben an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble kritisieren die heimischen SPD-Abgeordneten Dr. Wiebke Esdar(Bielefeld), Dr. Matthias Miersch (Hannover-Land II), Achim Post (Minden-Lübbecke I), Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen) und Marja-Liisa Völlers (Nienburg II – Schaumburg) die seit Jahren unzureichende Informationspolitik von Bundesminister Andreas Scheuer und seines Staatssekretärs Enak Ferlemann.

Die Abgeordneten schreiben, dass das Ausbauvorhaben Hannover-Bielefeld unter besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinde. Dies beträfe vor allem die Ausgestaltung des Verfahrens auch unter dem Aspekt der Beschleunigung. Nach Auffassung der Abgeordneten komme den politischen Vertreterinnen und Vertretern und den Bundestagsabgeordneten der Region eine besondere Bedeutung zu, da sie häufig Mittler zwischen Ministerien, Behörden und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sind.

Für die Akzeptanz dieses Bauprojektes seien ihrer Auffassung nach zwingend eine Vertrauensgrundlage durch größtmögliche Transparenz aller Beteiligten und ein offener Dialog notwendig.

Die Abgeordneten führen aus: „Immer wieder mussten wir (…) das Gegenteil erleben. Immer wieder sind nach unserer Auffassung unzureichende Antworten von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und seinem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann gegeben worden. Klare Fragen von uns Abgeordneten wurden mehrfach entweder gar nicht oder widersprüchlich vom Bundesverkehrsministerium (…) beantwortet. Das ist für uns nicht länger hinnehmbar.“

Die Abgeordneten haben deshalb den Bundestagspräsidenten umfassend informiert. Schließlich sei es, so die Abgeordneten abschließend, „für den Ausbau der Schieneninfrastruktur und das Gelingen der Verkehrswende unerlässlich, dass alle Beteiligten sich der Transparenz und des offenes Dialoges verpflichtet“ fühlten. Sie möchten deshalb, dass Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble den Verkehrsminister ersuche, in Zukunft Auskünfte zu erteilen, die „der Bedeutung dieses für ganz Deutschland wichtigen Verkehrsprojektes und unserer Aufgabenerfüllung als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gerecht“ werden.

Für starke Betriebsräte

Heute behandelt der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll die Gründung von Betriebsräten einfacher und sicherer werden. Mitarbeitende, die einen Betriebsrat gründen wollen, werden früher geschützt. Mitbestimmungsrechte werden ausgeweitet und digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Beschäftigte sich zusammenschließen, einen Betriebsrat gründen und durch Tarifverträge geschützt sind, meistern sie Strukturveränderungen und Krisen besser. Betriebsräte sind immer an pragmatischen und zukunftsorientierten Lösungen interessiert. In der Pandemie haben Betriebsräte erneut unter Beweis gestellt, dass es Beschäftigten in Unternehmen mit Betriebsrat besser geht.

Das vereinfachtes Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, soll künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden können. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich.

Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen künftig gar keine Unterschriften mehr gesammelt werden. Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl werden wir weit früher schützen. Schon bevor sie eine Einladung versandt haben, sollen sie einen besonderen Kündigungsschutz erhalten.

Außerdem werden wir die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der beruflichen Weiterbildung, beim Einsatz künstlicher Intelligenz und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit verbessern. Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz werden geregelt, wobei der Vorrang der Präsenzsitzung bleibt.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen kümmern sich in Zukunft auch um Auszubildende über 25 Jahren und das Mindestalter für eine Wahl zum Betriebsrat soll auf 16 Jahre gesenkt werden.

Wir stärken Betriebsräte – sie haben es verdient.“

NRW muss beim Ganztagsausbau endlich vorankommen

Unter dem Titel „Damit es jedes Kind packt“ haben die Bundesministerinnen Franziska Giffey und Anja Karliczek heute in Berlin ein Aktionsprogramm zum Weg aus der Corona-Pandemie vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Rechtsanspruch auf einen Platz an der Ganztagsschule, den Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ab 2026 bekommen sollen.

Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den angekündigten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ausdrücklich. Nach der Kita klafft für viele Familien eine Betreuungslücke auf, welche jetzt geschlossen wird. Dadurch gewinnen am Ende alle: Die Kinder erhalten eine enorme Chance, da sie gerade in der Anfangszeit ihres Schullebens noch besser gefördert werden können. Eltern werden entlastet und sind beruflich flexibler.

Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Frühjahr 2018 ist bekannt, dass der Bund den Rechtsanspruch einführen wird. Und seit diesem Zeitpunkt fordern wir von der Landesregierung hier in NRW ebenfalls ein Bekenntnis zu diesem Ziel. Wir müssen beim Ganztagsausbau endlich vorankommen und in die Planungen einsteigen. Doch von Ministerin Gebauer hören wir seit nun mehr als drei Jahren nur, warum der Rechtsanspruch aus ihrer Sicht nicht umzusetzen ist. Die Landesregierung verschläft unter dem Deckmantel finanzieller Fragen die inhaltliche Weiterentwicklung des schulischen Ganztags.

Als Opposition haben wir immer wieder versucht, die Landesregierung zum Handeln zu bringen. Unseren Antrag auf Erarbeitung eines Zukunftsplans für den Ganztag wurde jedoch abgelehnt. Und auch unseren Antrag zu einem Ganztags-Gipfel mit Bund, Land, Kommunen, Trägern und Gewerkschaften haben sie nicht angenommen.

Der Offene Ganztag ist seit 15 Jahren ein rechtliches Provisorium, bis heute hat er keinen Gesetzesrang, keine verbindlichen Qualitätsstandards oder einheitlichen Gebührensatzungen. Es ist immer noch vieles den Verantwortlichen in den Einrichtungen überlassen – und zu verdanken. Alle das haben Ministerpräsident Laschet und Bildungsministerin Gebauer von der Oppositionsbank aus noch kritisiert. Seit ihrer Regierungsübernahme wollen sie davon nichts mehr wissen.

Wir fordern auch weiterhin eine Ganztagsoffensive und endlich einen Gesetzesrang für die OGS. NRW sollte beim qualitativen und quantitativen Ausbau des Ganztags voranschreiten und nicht hinterherhinken. Hierbei müssen die Kommunen endlich mit einbezogen werden. Sie sind es, die den Ausbau am Ende stemmen müssen. Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig der Ganztag für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien ist.“

Der Sozialbericht NRW 2020 zeigt: Die Bekämpfung von Armut bleibt eine Herkulesaufgabe

Zur heutigen Anhörung über den aktuellen Sozialbericht 2020 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit bleibt eine zentrale Aufgabe für die Politik in NRW. Das bestätigt der aktuelle Sozialbericht eindrücklich. Nach wie vor gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen massive Ungerechtigkeiten, mit denen die Menschen tagtäglich konfrontiert sind.

In NRW lebt fast jedes fünfte Kind in Familien, in denen das Geld knapp ist und die Eltern Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Das muss sich ändern. Deswegen fordern wir schon seit langem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Gravierend ist auch, dass die Ungleichheiten beim Einkommen der Menschen steigen. Hier sind Frauen häufiger von relativer Einkommensarmut betroffen als Männer. Sie arbeiten deutlich häufiger für Niedriglöhne. Deswegen brauchen wir mehr Tarifverträge. Wir erwarten von der schwarz-gelben Landesregierung, dass sie handelt.“

Josef Neumann:

„Auch die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sind besorgniserregend. Es darf nicht sein, dass Menschen, die schon wenig verdienen auch noch dadurch zusätzlich bestraft werden, dass sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Hier muss die Landesregierung dringend handeln und den sozialen Wohnungsbau massiv stärken. Auch die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist viel zu hoch. Es braucht mehr Einsatz für das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Im Ergebnis macht der Sozialbericht NRW deutlich, dass vor allem eine gute Bezahlung hilft, damit die Menschen von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben und wohnen können. Wir fordern daher von der Landesregierung, dass sie Konsequenzen aus dem Sozialbericht zieht und die Eindämmung der Armut endlich zu einem Schwerpunkt ihres Handelns macht.“