Das Corona-Aufholpaket kommt – gutes Lernen und Aufholen ist mehr als Nachhilfe

Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde heute im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

“Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.

Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.”

Ein selbständiges Leben für Menschen mit Behinderungen

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht.

Angelika Glöckner:

„Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Vor uns liegt jetzt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis. Das heißt: Jeder und jede Achte lebt mit Beeinträchtigungen. Diese sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Umso wichtiger ist es daher, dass wir von der SPD-Fraktion im Bundestag uns weiterhin dafür stark machen, diesen Menschen Teilhabe in der Arbeitswelt genauso zu ermöglichen wie gesellschaftliche Teilhabe. Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre können wir festhalten, dass es vier gute Jahre waren, in denen viele Barrieren abgebaut und Teilhabe selbstverständlicher wurde. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Deswegen ist unser Erfolg auch Ansporn und Verpflichtung, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“

Mehr als nur Schule

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

„Bund setzt Entlastung für Brauereien um, jetzt muss das Land nachziehen“

Foto: pixabay.com

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 05.05.2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen. Dadurch sollen rund 1.460 Brauereien bundesweit entlastet werden. Bis Ende 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative des heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklären Achim Post und Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Entscheidung der Regierungskoalition auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die vielen Beschäftigten und ihre Familien in der regionalen Brauwirtschaft angesichts der großen Unsicherheiten brauchen.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Denn die Biersteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir fordern deshalb weiterhin, kleinen und mittleren Brauereien die Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Milliarden Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Diesen hat der Landtag gemeinsam für Betriebe und Beschäftigte beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“

Gute Nachrichten für Espelkamp: Freizeitbad „Atoll“ soll Bundesförderung für seine energetische Sanierung erhalten

Foto: pixabay.com

Für die geplante energetische Sanierung des Atolls kann sich die Stadt Espelkamp über einen Zuschuss aus dem Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ freuen. Das teilte der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) heute mit: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Mittel für eine Förderung von bis zu 549.000 Euro Bundesmittel für die Stadt Espelkamp freigegeben. Damit ist der erste wichtige Schritt für den weiteren Antragsprozess getan.“

Das Freizeitbad Atoll ist aufgrund seiner Lage inmitten des zentralen Schulsystems wesentlicher Bestandteil des städtischen Sport- und Freizeitwesens in Espelkamp. Insgesamt besuchen das Bad jährlich ca. 205.000 Gäste. Mit 40.000 Gästen machen hier die Schulen für den Schwimmunterricht und die Vereine mit einem vielfältigen Kursprogramm einen hohen Anteil des Gästeaufkommens aus, welche vor allem den Sportbeckenbereich für ihre Zwecke nutzen. Um diesen Gebäudeteil – den alten Hallenbadblock – für die Zukunft zu sichern, soll eine Optimierung der energetischen Gesamtsituation der Bestandsstruktur vorgenommen werden. Dieser Bereich, mit Ursprung aus den 1960er Jahren, wurde im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Umbau zum Freizeitbad Atoll im Jahr 1990 nur teilweise grundhaft erneuert. Mit den geplanten Maßnahmen soll der Gesamtwärmeenergiebedarf für das Freizeitbad um mindestens 20 Prozent gesenkt werden.

Bürgermeister Henning Vieker: „Ich bin sehr dankbar für diese Förderung und möchte Achim Post für sein Engagement herzlich danken. Das Atoll hat als Freizeitbad mit seiner Saunalandschaft auf Großstadtniveau eine Strahkraft für die ganze Region. Jede Investition, die diese Einrichtung nachhaltig stärkt und sichert, ist gut angelegtes Geld“.

Achim Post hatte sich in Berlin beharrlich für die Förderung der Sanierung des Espelkamper Atolls eingesetzt. Bei Erfüllung der Förderkriterien fördert die Bundesregierung bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten. Achim Post: „Über die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages freue ich mich sehr. Die Bereitstellung der Mittel ist ein tolles Signal für Espelkamp.Für alle Schwimmerinnen und Schwimmer, für den Schul- und Vereinssport und für alle, die sich dabei engagieren. Gerade jetzt ist es wichtig, dass wir unsere Kommunen bei ihren Sanierungsvorhaben nicht alleine lassen.“

Hintergrund:

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 im Zuge des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem Haushalt 2021 hat die Bundesregierung insgesamt 800 Millionen Euro für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist der bundesweit erhebliche Sanierungsbedarf der kommunalen Infrastruktur. Nach einer ersten Tranche in Höhe von 200 Millionen Euro im September 2020, mit der deutschlandweit 105 Projekte gefördert wurden, folgte im März diesen Jahres eine weitere Tranche über 400 Millionen Euro, die weiteren 225 Projekten zum Startschuss verhalf. Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses am 5. Mai 2021 wurden nun in einer finalen Förderrunde 139 zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in ganz Deutschland beschlossen, die eine Förderung vom Bund erhalten können. Die nun bereitgestellten 200 Millionen Euro lösen Gesamtinvestitionen in Höhe von 416 Millionen Euro aus, die häufig von lokalen Unternehmen umgesetzt werden und damit die regionale Wirtschaft unterstützen.

 

Berufsbildungsbericht 2021: Handeln ist das Gebot der Stunde

Das Kabinett beschließt heute den Berufsbildungsbericht 2021. Der Blick zurück auf das Ausbildungsjahr 2020 unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit des Schutzschirms für Ausbildung. Klar ist: wir dürfen in den Bemühungen, die berufliche Bildung in Deutschland zu sichern, nicht nachlassen.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Der vorliegende Bericht zeichnet ein besorgniserregendes Bild: erstmals seit der Finanzkrise ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge unter 500.000 auf 467.500 gesunken. Das ist ein Rückgang um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in Zahlen sind das 57.600 Verträge weniger. Erschwerend stellt der Bericht fest, dass sich der Ausbildungsmarkt spürbar verkleinert: sowohl die Ausbildungsangebote als auch die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sind deutlich zurückgegangen.

Die Lage ist zu ernst, als dass sie mit Euphemismen beschrieben werden sollte. Im Vergleich zum Vorjahr (21,4 Prozent) ist laut Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung die Zahl der Arbeitsagenturbezirke mit Relation von Angebot und Nachfrage von unter 90 Prozent auf 25,3 Prozent gestiegen. Zudem kommt eine aktuelle Studie des IAB zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel der ausbildungsberechtigten Betriebe plant, ihr Ausbildungsangebot im kommenden Jahr einzuschränken beziehungsweise ganz auf Ausbildung zu verzichten.

Das zeigt deutlich: Die aktuellen Herausforderungen treffen auf einen sowieso schon angespannten Ausbildungsmarkt. Das auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bleibt deshalb ungebrochen wichtig. Erst recht nach der Vereinfachung der Förderkriterien und den höheren Prämien. Zur Sicherung der Fachkräftebasis von morgen braucht es weiter eine Ausbildungsgarantie. Für die SPD-Fraktion im Bundestag hat die Vermittlung junger Menschen in eine betriebliche Ausbildung oberste Priorität. Jungen Erwachsenen ohne betrieblichen Ausbildungsplatz wollen wir eine eng an der betrieblichen Praxis angelehnte Ausbildung ermöglichen.“

Interessen von Beschäftigten im Handwerk stärken

Foto: pexels.com

Der Bundestag verabschiedet heute die fünfte Novelle der Handwerksordnung. Damit stärken wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handwerk den Rücken.

Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

„Wir setzen uns für eine höhere Tarifbindung im Handwerk ein: Die Aufgabe der Innungen, sich als Tarifpartner zur Verfügung zu stellen, wird deutlicher betont. Das ist notwendig, denn nur noch 30 Prozent der Arbeitsverträge im Handwerk sind tarifvertraglich geregelt. Da verwundert es nicht, dass dringend benötigte Fachkräfte fehlen. Das Handwerk verliert für junge Menschen und für gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr und mehr an Attraktivität.

Zudem flexibilisieren wir mit dem Gesetz das Meisterprüfungswesen. Das ist nötig, weil auf der einen Seite der Anspruch an die Prüfungen gestiegen ist und auf der anderen Seite es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch Anpassungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgenommen werden: So werden der Meisterprüfungsausschuss und die Prüfungskommission paritätisch besetzt und Gewerkschaften haben ein Vorschlagsrecht für die Besetzung. Darüber hinaus müssen Prüfungsergebnisse nun zügiger bekanntgegeben werden. Hier kam es häufiger zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten.

Hintergrund für die Novelle ist die Wiedereinführung des Meisterbriefes in zwölf Gewerke, die wir 2019 beschlossen hatten. Dieses machte weitere Anpassungen in der Handwerksordnung und in anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nötig, die wir mit dem aktuellen Gesetz ebenfalls nachvollziehen.“

Union blockiert Streichung des ‚Rasse‘-Begriffs in Art. 3 GG

Erneut steht die Streichung des „Rasse“-Begriffs nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Die Unionsfraktion blockiert damit eine wichtige Verfassungsnovelle. Diese Blockade ist für die SPD-Fraktion im Bundestag nicht nachvollziehbar. Damit wird ein wichtiger Schutz vor Diskriminierung verhindert.

Karl-Heinz Brunner, Queerpolitischer Sprecher:

„Erneut sitzt die Union ein aus ihrer Sicht ungeliebtes Thema aus. Nach langwierigen Ressortabstimmungen, bei denen man zu der Einigung kam, den Begriff ‚Rasse´ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch einen adäquaten Schutzmechanismus zu ersetzen, blockiert jetzt der Fraktionsvorstand der Union das Vorhaben.

Das Grundgesetz ist darauf ausgelegt, gesellschaftlichem Fortschritt Rechnung zu tragen. Der darin formulierte Anspruch des Schutzes vor Andersbehandlung ist brandaktuell. Doch mittlerweile ist wissenschaftlich bewiesen, dass ‚Rassen‘ unter Menschen nicht existieren und der Begriff lediglich der Herabsetzung dient. Um dies klarzustellen und einer rassistischen Denkweise entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt den Begriff ‚Rasse‘ aus unserer Verfassung zu streichen.

Die jetzige Blockade der Union ist für die SPD-Fraktion im Bundestag in keiner Weise nachvollziehbar. Sie verhindert damit den Schutz von Millionen Menschen in unserem Land, die täglich mit Rassismus konfrontiert sind und gibt den Feinden unserer pluralistischen Gesellschaft Deckung. Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen der Union dazu auf, endlich zu handeln und mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt zu halten.

Gleichzeitig streben wir nicht nur die Streichung des Begriffs der ‚Rasse‘ an, sondern wollen die Schutzwirkung des Artikels 3 Absatz 3 GG erweitern. Wir fordern schon seit vielen Jahren die Aufnahme der sexuellen Identität und Orientierung in den Artikel 3. Auch hier schienen wir mit der Union auf einem guten Weg zu sein. Leider reicht jedoch die Bereitschaft einiger hierbei nicht aus.

Gewalt gegen Menschen, die subjektiv nicht der Norm entsprechen, muss ein Ende haben, sie muss verurteilt werden. Und es muss sichtbarer werden, dass die Verfassung jeden einzelnen Menschen vor Gewalt und Diskriminierung schützt.“

Corona-Aufholpaket: Jetzt sind junge Menschen dran

Kinder und Jugendliche profitieren vom Aufholpaket nach Corona, das die SPD-Fraktion im Bundestag gefordert hat. Mit dem Paket unterstützen wir junge Menschen mit insgesamt zwei Milliarden Euro – auch für außerschulische Maßnahmen. Das Bundeskabinett beschließt das Corona-Aufholpaket heute.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich. Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.

Kinder und Jugendliche sollen sich engagieren und verwirklichen können. Deshalb stärken wir bundesweite Engagementstrukturen. Dazu gehören sowohl die Freiwilligendienste als auch die Deutsche Engagementstiftung.

Damit alle jungen Menschen eine Perspektive bekommen, sorgen wir für wichtige Impulse bei der Schulsozialarbeit und stellen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusätzliche Gelder für die ‚Aktion Zukunft‘ zur Verfügung.

Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung. Die SPD-Bundestagsfraktion packt an.“

Schulscharfer Sozialindex: Wir brauchen mehr Personal und keine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen

In einer heutigen Pressekonferenz hat Bildungsministerin Gebauer einen „schulscharfen Sozialindex“ angekündigt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Ziel der Ministerin für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit verbindet uns. Aber was sie heute als eine Revolution in der nordrhein-westfälischen Schulpolitik verkauft hat, ist vor allem eins: nichts Neues. Einen ‚schulscharfen Sozialindex‘ gibt es bereits seit Jahren in Hamburg. Deswegen haben wir ihn schon im März 2019 beantragt – damals wurde er durch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Umso wichtiger ist, dass es jetzt zu einer vernünftigen Umsetzung des Sozialindexes kommt.

Was uns die Ministerin jetzt präsentiert, ist allerdings ein billiger Taschenspielertrick: Anstatt neue Stellen zu schaffen, werden die Stellen gegen den Unterrichtsausfall und die Integrationsstellen umverteilt. Wir brauchen jedoch keine Umverteilung, sondern müssen zu einer bedarfsgerechten Verteilung von Personal und Ressourcen kommen. Dafür müssen dauerhaft deutlich mehr Stellen geschaffen werden. Derzeit wird bei der Zuweisung von Personal und finanziellen Mitteln kaum beachtet, in welchem Umfeld sich eine Schule eigentlich befindet oder welchen familiären Hintergrund die Schülerinnen und Schüler haben.

Dass man Ungleiches auch ungleich behandeln muss, ist keineswegs neu. Allerdings kommt es darauf an, dass der Sozialindex richtig verstanden wird und daraus auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Die Ausstattung muss dort am besten sein, wo die Herausforderungen am größten sind. Deswegen müssen wir die Schulen, die in den Standortstufen 4-9 sind, mit mindestens 20 Prozent mehr Stellen versehen.“