Drohnenverordnung: Deutschland kann Leitmarkt werden

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht, der diese Woche abschließend beraten wurde, werden die derzeit bestehenden Vorgaben im Luftverkehrsrecht an die EU-Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte angepasst.

Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

„Es entwickelt sich in Europa und darüber hinaus in rasanter Weise ein Anwendungsmarkt für Unbemannte Flugsysteme (UAS). Der reicht vom kleinen kamerabestückten Fluggerät zur Sichtkontrolle von Dächern bis zu großen Systemen, die automatisiert Bahnstrecken inspizieren. UAS können Waren transportieren, bei Waldschadensuntersuchungen hilfreich sein, Saatgut ausbringen und, am Boden verankert, in 400 Meter Höhe Strom erzeugen.

Für diesen vielfältigen Anwendungsmarkt enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die den Einsatz in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen.

Auch Sportgeräte fallen unter die neue Regelung. Es ist sichergestellt, dass die Luftsportverbände ihre Betätigung ungehindert fortsetzen können.

Durch eine Anhörung des Verkehrsausschusses waren Sachverständige der Verbände der kommerziell-professionellen Anwender sowie von Modellsportverbänden in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Durch die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen werden neue Gestaltungsspielräume eröffnet, um klare, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte in der Praxisanwendung zu schaffen. Das gilt für die Erteilung der Betriebserlaubnisse, die Einhaltung entsprechender Flughöhen sowie die Limitierung von Lärmemissionen. Dabei wird ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit gesichert.“

50 Jahre Städtebauförderung – eine Erfolgsgeschichte weiterentwickeln

Seit 50 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Die von der ersten sozialliberalen Koalition begonnene Städtebauförderung ist unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Stadtentwicklung. Es war immer eine Stärke des Programms, dass unter dem Dach der Städtebauförderung die Entscheidungen vor Ort getroffen worden sind. Auf diesem Weg haben mittlerweile 3.900 Kommunen eine Zukunftsperspektive entwickeln können. Genau diese Dynamik gilt es während und nach der Pandemie zu nutzen, um unsere Städte zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:

„Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung eine zentrale Säule der Stadtentwicklung des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert. Jeder Euro, der in die Städtebauförderung investiert wird, löst weitere sieben Euro in überwiegend im regionalen Handwerk aus. Hinter der vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt angestoßenen Erfolgsgeschichte steht ein ganz besonderer Ansatz: die Städtebauförderung als quartierbezogenes und integriertes Programm zu begreifen.

Der morgige bundesweite Tag der Städtebauförderung fällt in diesem Jahr pandemiebedingt ganz anders aus. Ausgerechnet zum 50. Jahrestag der Städtebauförderung können die zahlreichen guten Projekte nicht besichtigt, bestaunt oder bespielt werden. Aber die Pandemie hat uns auch aufgezeigt, dass wir die Stadtentwicklung weiterentwickeln müssen. Besonders unsere Innenstädte müssen wir ertüchtigen, damit sie auch zukünftig Orte von Handel, Kultur, Erlebnis und Wohnen bleiben. Urbanisierung, digitale Transformation, demografischer Wandel, Klimawandel und zusätzlich die COVID-19-Pandemie stellen die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Mit rund 790 Millionen Euro jährlich haben wir die Städtebauförderung seit Jahren auf Rekordniveau. Angesichts der Herausforderungen wollen wir diese Investitionen erhöhen und verstetigen. Mit einer Weiterentwicklung des Programms zur Städtebauförderung können wir einen Beitrag im Wandel leisten.“

Medikament gegen Long-Covid für Kommunalfinanzen sind echte Finanzhilfen

Gestern hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr neustes Kommunalpanel veröffentlicht. Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefs-Volkswirtin der KfW, erklärt hierin: „Den Kommunalfinanzen droht Long-Covid.“ Die KfW sorgt sich um drohende Kürzungen von Investitionsausgaben, wodurch der Investitionsrückstand weiter steigen würde. Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen haben den Kommunen dabei geholfen, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zumindest teilweise auffangen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalfinanzen nicht unter Langzeitfolgen der Corona-Krise leiden. Das beste Medikament gegen Long-Covid in den Kommunen sind echte Finanzhilfen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.

Es braucht eine Zusage der Landesregierung, dass sie Kommunen unter den Rettungsschirm nimmt. Leider beschränkt sich die Landesregierung weiter darauf, den Kommunen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen. Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs nur als Kredit geflossen.

Viele Kommunen in NRW leiden aber bereits jetzt unter einer Schuldenlast. Was sie nicht brauchen, sind mehr davon. Statt hier für Abhilfe zu sorgen, packen Ministerpräsident Laschet und Ministerin Scharrenbach nur noch eine Schippe neuer Schulden oben drauf.

Konkret braucht es einen Ausgleich für die Gewerbesteuereinbrüche der Kommunen in 2021 und den folgenden Jahren. Darüber hinaus dürfen die Kommunen nicht unter dem Einbruch der Konjunktur bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz leiden. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss. Längst überfällig ist eine Lösung für die Altschulden der Kommunen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat längst Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Diese werden von der CDU/CSU in Berlin blockiert. Die Landesregierung muss deswegen ihre bräsige Bequemlichkeit bleiben lassen und endlich an die Arbeit gehen.“

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Die Aussagen der KfW können hier nachgelesen werden.

Laumann und Spahn riskieren Wirksamkeitsminderung bei AstraZeneca

Zu dem Vorstoß von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs zu verkürzen, um dadurch mit Blick auf mögliche Urlaubspläne entsprechende Anreize zu schaffen, und den damit einhergehenden Planungen durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorstoß birgt unnötige Risiken. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollte der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca möglichst bei zwölf Wochen liegen, um bestmöglichen Impfschutz zu erzielen. Bei zwölf Wochen Abstand steige die Wirksamkeit laut dem Fachmagazin ‚The Lancet’ auf 81 Prozent, während sie bei weniger als sechs Wochen nur bei etwa 55 Prozent liege.

Dass die beiden Gesundheitsminister mit ihren Initiativen für eine Verkürzung des Impfintervalls jetzt also eine potenzielle Wirksamkeitsminderung des Impfstoffes in Kauf nehmen, zeugt nicht von hohem Verantwortungsbewusstsein.

Darüber hinaus ist ihre Initiative ein Schlag ins Gesicht für all jene, die bisher noch nicht einmal über einen Erstschutz verfügen. Mit der Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca steht dieser Impfstoff nun einer größeren Gruppe von Menschen für eine Erstimpfung zur Verfügung. Das muss gegenüber einer Zweitimpfung zu Gunsten möglicher Urlaubspläne absoluten Vorrang haben. Ich bin davon überzeugt, dass bei den unter 60-Jährigen insgesamt eine große Bereitschaft besteht, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Es stehen noch viele jüngere Generationen für eine Erstimpfung in der Warteschlange. Sie für die Urlaubsplanungen anderer weiter warten zu lassen, halte ich für moralisch nicht vertretbar.“

Eine positive Nachricht, die Jugendlichen Hoffnung macht

Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Bärbel Bas:

“Wenn alles gut läuft, wird im Juni ein Impfstoff für Jugendliche ab 12 Jahren verfügbar sein. Das ist eine überaus positive Nachricht, die Jugendlichen und Eltern Hoffnung macht.

Wir sollten allen Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ende der Sommerferien ein Impfangebot machen. Ich begrüße, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf dieses Ziel verständigt haben und schon jetzt beginnen, die Impfung von Jugendlichen vorzubereiten.”

Für eine moderne digitale Gesundheitsversorgung

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Heute beschließt der Deutsche Bundestag das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz für einen zukunftsorientierten Ausbau der Telemedizin. Dieser beinhaltet auch die künftige Nutzung von digitalen Apps im Bereich Pflege.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten. Auch ist es uns gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut uns als SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.“

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps. Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz erweitern wir zudem den Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Ich begrüße das Digitalisierungsgesetz ausdrücklich, da wir gerade die persönliche Beratung vor Ort um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzen. Sicher und effektiv.“

Das richtige Signal für den Nahverkehr

Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.

Kirsten Lühmann:

„Die heute von Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Aufstockung des ÖPNV-Rettungsschirms um eine Milliarde Euro ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Die unverschuldete Schieflage vieler Nahverkehrsunternehmen in der Corona-Krise darf nicht zu einer kurzfristigen oder gar dauerhaften Einschränkung des Angebots führen. Es gibt auch jetzt zahlreiche Menschen die auf ein gutes Angebot im Nahverkehr angewiesen sind und die lassen wir nicht hängen.“

Für eine befristete Lockerung des Patentrechts

Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion der Impfstoffe auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Bärbel Bas:

„Impfstoffe sind das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-Pandemie. Eine zeitweise Aufhebung der Patentrechte kann dafür sorgen, dass die Produktion dieser lebenswichtigen Güter auf den globalen Süden ausgeweitet werden kann.

Aktuell limitieren die begrenzten Herstellerkapazitäten eine weltweite Versorgung mit Covid-19-Impfstoffen, Arzneimitteln und Diagnostika. Unser Ziel muss es sein, weltweit große Teile der Bevölkerung gegen das Virus zu immunisieren, um Mutationen des Virus vorzubeugen, denn die Pandemie bleibt eine globale Herausforderung.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass die USA und Europa ihren Widerstand gegen den Antrag Indiens und Südafrikas, den sogenannten TRIPS-Waiver, aufgegeben haben oder sich zumindest gesprächsbereit zeigen. Der Antrag fordert, die Patentrechte für die Zeit der Pandemie aufzuheben. Eine befristete Lockerung des Patentrechts bietet die Chance, die Produktionskapazitäten weltweit schnell auszubauen.“

Ungehört und unbeteiligt: Jugendlichen in der Corona-Pandemie eine Stimme und Perspektive geben

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendliche hat die Bertelsmann-Stiftung darüber berichtet, wie es jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren in der Pandemie geht. Die wichtigsten Ergebnisse: Seit dem zweiten Lockdown fühlen sich über 90 Prozent von ihnen nicht wirklich gehört. Gut 58 Prozent gehen davon aus, dass ihre Situation für die Politik kaum eine Rolle spielt. Und 64 Prozent von ihnen fühlen sich psychisch belastet. Knapp 61 Prozent fühlen sich einsam. Ein Drittel gibt an, seit der Pandemie größere finanzielle Sorgen zu haben. Je belasteter die Jugendlichen finanziell und emotional sind, desto größer ihre Zukunftsängste und desto geringer ihr Vertrauen in die Politik. Jugendliche, die es ohnehin schwer haben, verlieren am meisten in Sachen Bildung und Bindung.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wenn sich junge Menschen von der Politik nicht gehört fühlen, hat die Politik ihre Kernaufgabe nicht erfüllt. Die Landesregierung muss endlich handeln und jungen Menschen eine Perspektive geben. Als Auftakt für einen wirklichen Dialog brauchen wir einen landesweiten Kinder- und Jugendgipfel. Noch ist es dafür nicht zu spät.  Es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Alltag ernsthaft und nachhaltig zu beteiligen. Außerdem ist es wichtig, dass wir diejenigen, die am stärksten belastet sind, besser unterstützen.

Das Corona-Aufhol-Paket, dass der Bund auf Initiative der SPD aufgelegt hat, ist dafür ein wichtiger Schritt. Eine Milliarde Euro wird in das Aufholen von Lernrückständen investiert. Besonders freut mich der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für bedürftige Familien, mit dem auch der Zugang zur individuellen Lernförderung erleichtert wird. Kinder und Jugendliche sind in dieser Pandemie viel zu oft nur als Schülerinnen und Schüler wahrgenommen worden. Sie haben aber auch ein Recht auf Freizeit. Darum ist es wichtig, dass eine weitere Milliarde Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten eingesetzt wird.

Es ist gut, dass der Bund die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlässt und eigene Beiträge und Maßnahmen erwartet. Als SPD-Fraktion machen wir dafür konkrete Vorschläge: Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen Neustart anbieten, um die Folgen der Pandemie hinter sich lassen zu können. Mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm wollen wir Angebote der Jugendverbände unterstützen und für ein Jahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein finanzieren. Außerdem erwarten wir vom Land außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen und die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Auch die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sind sinnvoll.“

Landesregierung begeht bei der Grunderwerbsteuer Wortbruch mit Ansage

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichtete die Landesregierung, dass sie zum laufenden Beratungsverfahren zur Neuregulierung der Grunderwerbsteuer keinen Änderungsantrag einbringen möchte. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf das Gesetz zu nehmen und damit Familien zu entlasten. Auch Planungen zur generellen Senkung der Grunderwerbsteuer, die auf Landesebene beschlossen werden könnten, liegen nicht vor.

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ministerpräsident hält sein Wort nicht. Im Wahlkampf und auch während der Regierungszeit hat er immer wieder versprochen, Familien in NRW zu entlasten und sie beim Hausbau zu unterstützen.

Bei der nun im Bundesrat anstehenden Änderung der Grunderwerbsteuer hätte NRW die Gelegenheit gehabt, die versprochene Steuersenkung für Familien einzubringen. Doch es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, dieses Ziel zu erreichen. Damit ist endgültig klar, dass bisherige Aussagen der Landesregierung, eine bundeseinheitliche Lösung zu verfolgen, nur Ablenkungsmanöver waren.

Auch eine generelle Senkung der Steuer, die NRW ohne den Bund umsetzen könnte, ist nicht auf den Weg gebracht worden. Es wird also deutlich, dass die Landesregierung die versprochene Steuersenkung in Wahrheit gar nicht umsetzen will, da sie auf die Einnahmen angewiesen ist. Das ist Wortbruch mit Ansage.“