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Sebastian Hartmann: Wir werden diesen Angriff auf die kommunale Demokratie in unserem Land nicht hinnehmen

Sebastian Hartmann

Zur Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen in NRW erklärt Sebastian Hartmann, Vorsitzender der NRWSPD:

Die Abschaffung der kommunalen Stichwahl in NRW ist ein Skandal und ein Armutszeugnis der schwarz-gelben Landesregierung. Armin Laschet schadet damit unserer Demokratie, um sich auf Kosten von Legitimation einen parteipolitischen Vorteil zu sichern. Gleichzeitig ignoriert er den Protest von kommunalen Vertretern und tausenden Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land.

Wir sagen klar: Bürgermeister- und Landratswahlen müssen mit mehr als 50 Prozent gewonnen werden. Kandidatinnen und Kandidaten, die teils nur mit einem Drittel der Stimmen ins Amt ziehen, vertreten nicht die Mehrheit der Bevölkerung ihrer Stadt. Armin Laschet hat heute gezeigt, dass er aus der Vergangenheit nicht gelernt hat. Mit der Abschaffung der Stichwahl begeht Schwarz-Gelb den gleichen Fehler, wie schon im Jahr 2007. Wir werden diesen Angriff auf die kommunale Demokratie in unserem Land nicht hinnehmen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die SPD-Fraktion jetzt Klage einreicht.

CDU und FDP wollen weniger Demokratie wagen – wir klagen gegen das neue Wahlgesetz

Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute in dritter Lesung von CDU und FDP die Novellierung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Die verabschiedeten Gesetzesänderungen beinhalten insbesondere die Abschaffung der Stichwahlen von Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke.

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Abschaffung der Stichwahl wäre verfassungswidrig

Foto: Pixabay.com

Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.

Bericht und Gutachten auf sgknrw.de