Abschaffung der Stichwahl wäre verfassungswidrig
Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.