CDU und FDP wollen weniger Demokratie wagen – wir klagen gegen das neue Wahlgesetz
Im nordrhein-westfälischen Landtag wurde heute in dritter Lesung von CDU und FDP die Novellierung des Kommunalwahlgesetzes beschlossen. Die verabschiedeten Gesetzesänderungen beinhalten insbesondere die Abschaffung der Stichwahlen von Bürgermeistern und Landräten sowie eine Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke.
Dazu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Bürgermeister und Landräte nehmen in unserem Gemeinwesen eine herausgehobene Stellung ein. Sie leiten nicht nur die Sitzungen der kommunalen Vertretungen, sie sind auch Chefs der kommunalen Verwaltungen und haben somit die Verantwortung für die dort arbeitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! Sie sind erste Repräsentanten der Städte, Gemeinden und Landkreise und müssen all ihre politischen Entscheidungen öffentlich vertreten. Sie benötigen deshalb eine besondere Legitimation der Bürgerinnen und Bürger! Daher sollte auch eine absolute Mehrheit der Stadtgesellschaft hinter ihrem Stadtoberhaupt stehen. Durch die nun von CDU und FDP beschlossene Abschaffung der Stichwahlen werden Hauptverwaltungsbeamte ins Amt kommen, die sich lediglich auf das Votum einer Minderheit der Wählerinnen und Wähler stützen können. So werden die Ämter von Bürgermeistern und Landräten entwertet!
Mehrere Verfassungsrechtler, darunter der frühere Präsident des Verfassungs-gerichtshofes NRW, Michael Bertrams, haben deutliche Kritik an dem Vorhaben der Schwarz-Gelben Koalition geäußert. In der Sachverständigenanhörung des Landtags wurden gravierende verfassungsrechtliche Mängel aufgezeigt, die die schwarz-gelbe Koalition ignorierte!
Die SPD ist immer dafür eingetreten demokratische Rechte zu verteidigen! Die Landesregierung von Armin Laschet will aber offenbar nur eines: weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte. Wir werden weiter für den Erhalt der Stichwahlen und damit für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen kämpfen und gegen das heute von Schwarz-Gelb beschlossene Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster klagen“.