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Ulrich Kelber: Wer von den Konzernen durchleuchtet wird, kann auch manipuliert werden

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Von Ulrich Kelber, Bundesbe­auftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

„Ich habe nichts zu verbergen“, den Satz höre ich oft, wenn es um Fragen des Datenschutzes geht. Wenn ich dann nachfrage, ob Spam-E-Mails oder Werbeanrufe mein Gegenüber nicht nerven, ob es ihnen wirklich egal wäre, wenn im Internet ihre Steuerdaten oder Gesundheitsdaten, Familienfotos oder Reisepläne für jedermann verfügbar wären, ob sie es nicht für ein Horrorszenario halten würden, wenn eine Social-Media-Plattform versuchen würde, ihre festgestellte Gemütslage mit gezielter Auswahl von Nachrichten für die gewünschte Werbung zu manipulieren, dann sieht die Antwort schnell anders aus. Wir müssen uns einfach klarmachen, wie viele Daten wir Tag für Tag ins Netz stellen oder über das Netz versenden, um zu verstehen, warum Datenschutz so wichtig ist und immer wichtiger wird.

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Facebook muss sich endlich an geltendes Recht halten

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes, mit der Facebook die Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer untersagt wird. In Zukunft dürfen die zu Facebook gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Facebook-Konto und die Zusammenführung der Daten ist aber nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
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Datensammelwut von Facebook muss gezügelt werden

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Zur heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts, die Datensammelwut von Facebook einzuschränken, erklärt Inge Blask, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir halten es für einen großen Fortschritt, wenn Facebook sich nicht mehr einfach und unkontrolliert die Freiheit nehmen kann, die gesammelten Daten von WhatsApp und Instagram zusammenzuführen.

Die Datensammelwut von Facebook muss gezügelt werden, die heutige Entscheidung ist dafür ein wichtiger Schritt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen das Recht haben, dass ihre Daten nur noch mit ihrer Genehmigung verwertet werden.“