Wir halten an unserem Einsatz für ein Paritätsgesetz fest
Der Thüringische Verfassungsgerichtshof hat heute in einem 6:3-Urteil die Nichtvereinbarkeit eines thüringischen Paritätsgesetzes mit der thüringischen Landesverfassung festgestellt.
Der Thüringische Verfassungsgerichtshof hat heute in einem 6:3-Urteil die Nichtvereinbarkeit eines thüringischen Paritätsgesetzes mit der thüringischen Landesverfassung festgestellt.
Zum Start des Landesprogramms für gemeinnützige Vereine erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Zunächst wollte die Landesregierung nur ausgewählte Vereine unterstützen. Jetzt ist es richtig, dass unsere Initiative beschlossen wurde, so dass alle gemeinnützigen Vereine in NRW Unterstützung bekommen können.
Die vielen ehrenamtlich Tätigen in NRW verdienen gerade jetzt eine tatsächliche Wertschätzung des Landes. Deshalb haben wir gefordert, das Programm zur Unterstützung für alle Vereine, die nun corona-bedingt finanzielle Probleme haben, auf 50 Millionen aufzustocken. Das Ministerium kommt dieser Forderung nun nach.
Nun muss die Landesregierung diese angekündigten Hilfen auch tatsächlich schnell und unbürokratisch auszahlen.“
Nach der heutigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher, und Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Zu den ausbleibenden Impulsen für NRW
„Die Landesregierung legt weiter die Hände in den Schoß. Statt mit Ideen um die Arbeitsplätze im Land zu kämpfen, beschränkt sie sich weitgehend auf die Umsetzung und Ergänzung von Bundesmaßnahmen. Die SPD-Fraktion im Landtag hatte vorgeschlagen, mit eigenen Impulsen gegen das Ausbluten der Innenstädte aktiv zu werden und geraden den akut von Einschränkungen betroffenen Branchen wie Schaustellern, Gastronomie und Veranstaltern neue Perspektiven zu geben. Dass CDU und FDP alle Vorschläge zur konkreten Unterstützung in der Krise trotz der Möglichkeiten des NRW-Rettungsschirms abgelehnt haben, ist ein politischer Offenbarungseid. Angesichts der schlimmsten Wirtschaftskrise der Landesgeschichte erscheint sie handlungsunfähig.“
Armin Laschet ist nicht nur Ministerpräsident von NRW, sondern hatte im August 2017 zusätzlich auch das Medienressort von Europaminister und Funke-Anteilseigner Stephan Holthoff-Pförtner übernommen. In seiner Rolle als Medienminister lässt sich Laschet jedoch fast ausschließlich vertreten.
Innenminister Reul hat heute eine „Corona-Zwischenbilanz“ vorgestellt und mitgeteilt, dass es seit Beginn der Pandemie Anfang März in Nordrhein-Westfalen einen Rückgang der Straftaten geben soll.
Am Wochenende berichtete der Spiegel, dass im Zuge des geplanten „Westspiel“-Verkaufs unter anderem Pensionsrückstellungen nach oben geschraubt worden seien sollen. Auch im Zuge von Berichten über eine Landesbürgschaft für Schalke 04 stellen sich Fragen an die Landesregierung. Die SPD hat deshalb heute eine Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag beantragt.
Aktuelle Recherchen zum Ablauf der Mittel des Ferienprogramms der Landesregierung bei Kommunen im Ruhrgebiet zeigen, dass aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe des Programms eine Umsetzung vor Ort heute kaum umsetzbar ist.
Auf Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beschlossen, dass für den NRW-Rettungsschirm vorgelegte Programm zur Unterstützung von Heimat- und Brauchtumsvereine in der Corona-Krise von 28 Millionen auf 50 Millionen Euro aufzustocken und für alle gemeinnützigen Vereine zu öffnen.
Anlässlich des Starts der sogenannten „Mieterschutzverordnung“ von Bau- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach zum 1. Juli, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Becker:
Heute ist ein schwarzer Tag für die Mieterinnen und Mieter im Land, denn in NRW tritt eine neue, so genannte „Mieterschutzverordnung“ in Kraft. In zahlreichen Städten wird der Schutz für Millionen von Mieterinnen und Mieter in NRW zusammen gestrichen. Statt bisher bis zu 6,4 Millionen Einwohner sind demnächst nur noch 2,9 Millionen Menschen im Geltungsbereich der neuen Mieterschutz-Verordnung NRW. Von ehemals 59 Gemeinden bleiben nur noch 18 Städte übrig. Grundlage dieser Politik der Landesregierung ist ein zweifelhaftes Gutachten. Es erweckt den Eindruck, als habe sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW entspannt.
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