Die Kommunen stehen vor dem finanziellen Abgrund – Landesregierung muss endlich handeln

Zu den heute vom Städte- und Gemeindebund sowie Städtetag veröffentlichten Zahlen der Umfrage unter den Städten und Gemeinden zu ihren Haushalten erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aussichten für unsere Städte und Gemeinden sind düster. Die Kämmerinnen und Kämmerer rechnen trotz der erfolgten Hilfen für das Jahr 2020 mit verbleibenden Corona-Schäden bis zum Ende des Jahres 2021 in Höhe von insgesamt rund 5 Milliarden Euro. Das zeigt, dass die Hilfen der Landesregierung nicht wirken.

Den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die finanziellen Corona-Schäden als fiktives Vermögen in der Bilanz zu verbuchen, mag Haushalte auf dem Papier ausgleichen. Dieser Bilanztrick ist für sie aber keine wirksame Hilfe. Rechnungen von Lieferanten können nicht mit fiktiven Euros bezahlt werden und die Einnahmen bei der Gewerbesteuer brechen auch nicht fiktiv ein.

Was unsere Kommunen brauchen sind echte Finanzhilfen dieser Landesregierung. Wir sprechen uns für einen Ausgleich der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2021 und der folgenden Jahre aus. Die geringeren Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz müssen ebenso ausgeglichen werden. Allerdings nicht in Form von Krediten, wie es die Landesregierung getan hat, sondern als echter Zuschuss.

Anderenfalls droht in vielen Kommunen das Licht auszugehen. Bis zum Ende des Jahres 2024 rechnen über 170 Städte und Gemeinden mit dem vollständen Verzehr der Ausgleichsrücklage. 13 Kommunen haben schon jetzt ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt.

Das sind dramatische Zahlen, die ein Handeln der Landesregierung dringend erforderlich machen. Frau Scharrenbach kann sich nicht länger darauf zurückziehen, dass die Kommunen ihren Teil bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten haben. Es sind die Kommunen, die die Hauptlast bei der Bekämpfung des Virus tragen. Nun droht die Verweigerungshaltung der Landesregierung viele Kommunen in den finanziellen Abgrund zu treiben.

Es ist Zeit, dass diese Landesregierung unsere Kommunen unter den Rettungsschirm des Landes nimmt.“

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Hintergrund:

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie erreichen die Kommunen auf unterschiedlichen Wegen. Zum einen brechen die Einnahmen aus der für die Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer weg. Zum anderen sinken die Einnahmen aller Steuern, an denen die Kommunen entweder unmittelbar (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) oder über das Gemeindefinanzierungsgesetz beteiligt werden. Die Einnahmeausfälle über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2021 wurden von der Landesregierung in Höhe rund einer Milliarde ausgeglichen. Allerdings nur in Form eines Kredites, der zurückzuzahlen ist.

Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben nun die Ergebnisse ihrer Haushaltsumfragen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Die Mitgliedskommunen im Städte- und Gemeindebund rechnen bis zum 31.12.2021 mit finanziellen Corona-Schäden in Höhe von rund zwei Milliarden Euro. Die Mitglieder des Städtetages kalkulieren mit gut drei Milliarden Schäden. Allein die 22 kreisfreien Städte in NRW rechnen bis 2024 mit kumulierten Corona-Schäden von acht Milliarden Euro.

Ohne die Unterstützung der Landesregierung träfen die kreisfreien Städte bei einem 50-jährigen Abschreibungszeitraum jährliche Belastungen von ca. 160 Millionen Euro.

Schul-Notbremse muss Automatismus sein

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Das NRW-Gesundheitsministerium hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der für 13 Kommunen in NRW die weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts angeordnet wurde.

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Laumann liefert Eingeständnis des Scheiterns

Im Interview mit dem WDR hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute gesagt, dass wir uns mit der Corona-Mutation B.1.1.7 an höhere Infektionszahlen gewöhnen müssten. Gleichzeitig wird bekannt, dass Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 200 die Schulen schließen können, aber nicht müssen. Währenddessen laufen in unserem Land die Intensivstationen voll.

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Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in der OGS nicht im Ungewissen lassen

Das Alltagshelferprogramm an der OGS wird gut angenommen. Leider gibt die Landesregierung den freiwilligen Helferinnen und Helfern bisher jedoch keine Perspektive für eine Verlängerung des Programms. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Eva-Maria Voigt-Küppers hervor.

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Glücksspielstaatsvertrag ist nichts Halbes und nichts Ganzes: Online-Glücksspiel klare Grenzen setzen

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In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses fand die abschließende Beratung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 statt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Als SPD-Fraktion lehnen wir den Glücksspielstaatsvertrag in der jetzt vorgelegten Fassung ab. Der zwischen den Bundesländern gefundene Kompromiss ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Durch die weitere Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und des Sportwettenmarktes wird der Glücksspielsucht nicht entschieden entgegengetreten. Die Schaffung von legalem Online-Glücksspiel dient zwar dem Ziel der Kanalisierung. Die weite Öffnung ohne ausreichende wissenschaftliche Evaluation öffnet der Glücksspielsucht jedoch Tür und Tor.

Konkret deutlich werden die unüberlegten Marktöffnungen allein daran, dass die geplante Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt bis zum geplanten Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli nicht handlungsfähig sein wird. Ohne eine voll funktionsfähige gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gibt es jedoch keine effektive Kontrolle. Aus diesem Grund ist das zwischen den Ländern vereinbarte Verfahren, zunächst die Anbieter zuzulassen und erst im Anschluss eine neu zu schaffende arbeitsfähige Kontrollbehörde einzurichten, der falsche Weg. Außerdem ist das willkürlich festgelegte Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spielendem und Monat für einen durchschnittlichen Nettoverdienst viel zu hoch.

Gerade dem Online-Glücksspielmarkt müssen klare Grenzen gesetzt werden. Der Schutz vor Spielsucht muss an oberster Stelle stehen.“

Vom Wechsel zur Distanz zum Wechsel: Hin und Her der Landesregierung verspielt Vertrauen

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Ab der kommenden Woche dürfen die Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 200 vom Distanzlernen wieder in den Wechselunterricht umsteigen. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute bekannt gegeben.

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Sofortiges Handeln nötig! – NRW muss jetzt die dritte Welle brechen und Vertrauen in den Staat wieder stärken!

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben heute gemeinsam eine Sondersitzung des Landtags NRW für Donnerstag, 15.04.2021, zum Tagesordnungspunkt „Sofortiges Handeln nötig! – NRW muss jetzt die dritte Welle brechen und Vertrauen in den Staat wieder stärken!“ beantragt.

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Hat die Landesregierung für die Schulen die falschen Tests eingekauft?

Im Zusammenhang mit dem um eine Woche verschobenen Start des Wechselunterrichts an den Schulen will die SPD-Fraktion im Landtag NRW die genauen Hintergründe wissen. Dazu hat ihr stellvertretender Vorsitzender Jochen Ott jetzt eine Kleine Anfrage („Konnte die Landesregierung nicht für eine funktionierende Teststrategie an den Schulen garantieren?“) gestellt.

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Kindgerechte Testmöglichkeiten für Kita-Kinder nutzen

Zur Ankündigung von Familienminister Stamp, nun auch Kita-Kinder in eine Corona-Teststrategie einzubeziehen, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vergangenem Sommer setzen wir uns dafür ein, Kita-Kinder in eine präventive Teststrategie des Landes einzubeziehen, um Kita-Schließungen zu vermeiden. Die Landesregierung hat sich jedoch bislang stets gegen solche Pläne ausgesprochen und entsprechende Anträge abgelehnt. Es ist deswegen gut, dass sie sich nun endlich dazu aufraffen konnte und den Forderungen aus der Praxis und der Wissenschaft folgt.

Die Krux an der Sache: Die Landesregierung beantragt zur Anschaffung der nun zusätzlich benötigten Tests keine weiteren Mittel. Stattdessen sollen die Nasen-Tests, die bislang allein für die Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen waren, auch für die Kita-Kinder eingesetzt werden. Wer jedoch mehr Personen testen will, muss auch mehr Tests anschaffen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht die erfolgversprechendste Teststrategie gewählt wurde, sondern die für Land finanziell günstigere. Bei der Sicherheit sollte jedoch nicht gespart werden.

Dass auch für Kita-Kinder Nasen-Tests genutzt werden sollen hatte der Minister im März noch vehement abgelehnt und in einem Elternbrief stattdessen ‚kindgerechte‘ Testsysteme versprochen. Dafür gibt es mittlerweile die Option der sogenannten Spucktests. Im Gegensatz zu anderen Ländern – wie Brandenburg – plant NRW bislang keine Anschaffung.

Ob eine Teststrategie gelingt hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie viele Kinder und Erzieherinnen und Erzieher den Test anwenden. Deswegen sollte die Landesregierung neben den Nasentests auch ausreichend Spucktests zur Verfügung stellen. Eltern erhalten so die Wahlmöglichkeit, welches Verfahren für ihr Kind besser geeignet ist.

Das sollte Land darüber hinaus PCR-Lolli-Tests in Kitas einführen. Dadurch würde eine Strategie mit Selbst- und Schnell-Tests sinnvoll durch Labortests ergänzt und ein hohes Maß an Sicherheit in den Kitas gewährleistet.“

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Hintergrund:

Bei den Nasenabstrich-Tests handelt es sich ebenso wie bei den Spucktests um PoC-Schnell-Tests, die innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis anzeigen. Positive Proben müssen mit einem PCR-Test abgesichert werden. Bei den Lolli-Tests, wie sie etwa in Solingen oder Köln erprobt werden, handelt es sich um PCR-Tests, die im Pool-Verfahren (mehrere Proben gleichzeitig) im Labor ausgewertet werden. Ein Ergebnis liegt frühestens nach 24 Stunden vor.

Distanzunterricht ist Konsequenz aus Mangel an Vorbereitung

Ab kommenden Montag schickt die Landesregierung die meisten der 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler wieder in den Distanzunterricht.

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