„Der Ministerpräsident kennt Politik seiner eigenen Landesregierung nicht – Bildungspolitik muss Hauptfach sein“

Zu den heute Morgen im WDR2-Interview getätigten Aussagen von Ministerpräsident Wüst zur Schulpolitik in NRW erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Der Ministerpräsident kennt die Politik seiner eigenen Landesregierung nicht. Seiner Schulministerin, aber auch den betroffenen Lehrkräften dürfte heute Morgen der Kaffee aus der Hand gefallen sein. Denn von einer angehobenen Besoldung auf A13 für alle Lehramtsabsolventinnen und -absolventen unabhängig von der Schulform kann keine Rede sein. Das ist schlichtweg falsch und gilt auch für die pauschale Behauptung, dass Lehrkräfte in Stadtteilen mit besonderen Herausforderungen schon besser bezahlt würden. Solche Zulagen werden bisher nämlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gemacht. Das kommt davon, wenn die Bildungspolitik in der eigenen Landesregierung nur Nebenfach ist.

Im Interview sprach der Ministerpräsident auch davon, dass insgesamt 10.000 neuen Stellen im Schulbereich geschaffen worden seien. Verschwiegen hat er allerdings, dass davon 8.000 Stellen unbesetzt sind. Statt in Personal an Schulen zu investieren, ist alleine im letzten Schuljahr fast eine halbe Milliarde Euro aus dem Schulministerium zurück ins Finanzministerium geflossen.

Bildungspolitik muss Hauptfach einer Landesregierung sein. Das gilt auch in Nordrhein-Westfalen. Wir haben unsere Vorschläge dafür in den vergangenen fünf Jahren mehrfach eingebracht. Dazu gehören beispielsweise endlich A13 für alle und ein echter schulscharfer Sozialindex mit Zulagen für Lehrkräfte an allen Schulen mit besonderen Herausforderungen.”

Rückruf-Aktion von Tests an Schulen zeigt: Corona spielt bei Landesregierung keine Rolle mehr

Mit einem Schreiben an die Schulleitungen teilt das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen mit, dass alle bisher unverbrauchten Corona-Schnelltests seitens des Landes eingesammelt werden. Die Landesregierung hatte die landesweite Teststrategie an nordrhein-westfälischen Schulen nach den Osterferien auslaufen lassen, obwohl sie nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz möglich ist.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulmail ist nicht nachzuvollziehen. In den Schulen gibt es noch unverbrauchte Tests, die jetzt im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz im Sinne einer freiwilligen Teststrategie eingesetzt werden könnten. Statt den Schülerinnen und Schülern – gerade angesichts der bevorstehenden Abschlussprüfungen – damit ein Stück Sicherheit zu geben, nimmt die Landesregierung auch diese Möglichkeit. Von freier Entscheidung kann jetzt keine Rede mehr sein.

Mit der Rückruf-Aktion wird das Testregime an Schulen nun vollends rückabgewickelt. Der Testpflicht-Stopp zum Schulstart war ohnehin schon ein Fehler. Corona spielt bei dieser Landesregierung keine Rolle mehr.“

Niemand darf sich bei Protest von Rechtsradikalen und anderen Demokratiefeinden vereinnahmen lassen

Zum heute von Innenminister Reul vorgestellten Verfassungsschutzbericht erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Unsere Demokratie ist stark. Friedlicher Protest gegen die aktuelle Gesundheitspolitik werden durch die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert. Es ist die Stärke unserer Gesellschaft, dass wir andere Meinungen anhören und ihre öffentliche Kundgabe schützen.

Nicht tolerierbar sind Hetze und Aufrufe zu Gewalt, aus denen schnell Taten werden können. Versammlungen müssen friedlich und gewaltfrei sein. Jeder, der seinen Protest auf die Straße trägt, muss wachsam sein und darauf achten, mit wem er gemeinsam protestiert. Niemand darf sich bei seinem Protest von Rechtsradikalen und anderen Demokratiefeinden vereinnahmen lassen.

Der Verfassungsschutzbericht zeigt, dass eine steigende Anzahl von Menschen zunehmend gereizt auf die Schutzmaßnahmen und Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie reagiert. Das erlaubt aber niemals Hass gegen andere Menschen oder Hetze gegen unsere Demokratie. Eine Minderheit hat sich jedoch radikalisiert und agiert irrational und aggressiv. Bei den extremen Corona-Leugnern und Impfgegnern haben wir es bereits jetzt mit einer wachsenden Staats- und Demokratiefeindlichkeit zu tun.

In diesem Zusammenhang versuchen auch rechtsextremistische Gruppen verstärkt, Protestversammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu mobilisieren. Dabei werden die bestehenden Versammlungen unterwandert und ihre Organisation und Durchführung beeinflusst. Wir müssen die friedlichen Proteste vor dieser Unterwanderung schützen. Dazu gehört auch eine Verstärkung der Aufklärungsarbeit, um Verschwörungsmythen aufzulösen.”

Kinderschutzgesetz stärkt Rechte der Kinder und Jugendlichen in NRW

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag NRW den Gesetzentwurf zum Kinderschutzgesetz (Drs. 17/16232) verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/16998) wurde mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir wollen die Rechte der Kinder und Jugendlichen in NRW stärken. Mit dem Kinderschutzgesetz haben wir dafür einen wichtigen Beitrag geleistet und den Weg für einen neu aufgestellten Kinderschutz in NRW geebnet. Das war ein guter und konstruktiver Prozess, den wir in der Kinderschutzkommission begonnen und mit der Anhörung zum Kinderschutzgesetz für diese Wahlperiode beendet haben.

Für uns klar: Das Kinderschutzgesetz ist nur ein Anfang. Wir müssen das Gesetz kontinuierlich weiterentwickeln und mit Leben füllen. Kinderschutz ist dabei nicht auf den Kreis der Jugendhilfe zu reduzieren. Wir haben eine Innovationsklausel verankern können, von der wir uns die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen in den Kommunen versprechen.

Mit unserem Entschließungsantrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Kinderschutz auf kommunale Präventionsketten ausgeweitet wird. Familien sollen über Familienbüros in den Quartieren und Familienzentren an den Bildungseinrichtungen begleitet und unterstützt werden. Dadurch können wir Familien nachhaltig helfen und beispielsweise Überforderung und Stress der Eltern minimieren.

Der nächste Schritt muss jetzt sein, die UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufzunehmen. Wir wollen Kinder und Jugendliche angemessen und auf Augenhöhe beteiligen. Sie sollen zu Anwälten ihrer eigenen Sache werden. Deshalb setzen wir uns auch für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Gremien, die sich in dieser Wahlperiode vorrangig mit dem Schutz der Kinder befasst haben, in der neuen Wahlperiode schnellstmöglich ihre Arbeit fortsetzen.“

Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

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Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz (Drs. 17/16487) wollen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP kurz vor Ablauf der Legislatur die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte massiv beschneiden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Justizministerium weitreichende Befugnisse zur Beurteilung und damit zur Beförderung von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ohne die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu übertragen.

Hierzu erklärte Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Was die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP hier im Schnellverfahren durchdrücken wollen, ist ein Unding. Nur auf unseren Antrag hin hat überhaupt eine Anhörung von betroffenen Verbänden stattgefunden. Ansonsten wäre Schwarz-Gelb direkt mit dem Kopf durch die Wand.

Das Votum der Verbände in der Anhörung war dann einhellig: Die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Beurteilung für Führungsaufgaben in der Justiz darf so nicht allein durch das Justizministerium erfolgen.

Natürlich muss auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert werden. Aber in einem ausgewogenen Maß und unter Einbeziehung der Verbände. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP deshalb auf, den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzuziehen und gemeinsam in der neuen Wahlperiode ein geordnetes Verfahren zu beschreiten.“

Sicherheitskontrollen an Flughäfen müssen zurück in staatliche Hände

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Zur aktuellen Diskussion um die Organisation der Sicherheitskontrollen an Flughäfen und der Forderung der Gewerkschaft der Polizei, die Kontrollen wieder zu verstaatlichen, erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„An den meisten Flughäfen in Deutschland werden die Sicherheitskontrollen derzeit von privaten Dienstleistern durchgeführt. Um Geld zu sparen hat der Staat diese einst hoheitliche Aufgabe, für die in früheren Zeiten die Bundespolizei zuständig war, bereits Anfang der 1990er Jahre abgegeben. Sicherheit darf aber niemals eine Frage des Geldes sein.

Mittelfristig ist es erforderlich, dass die Flugsicherung wieder vollständig in hoheitliche Hände gelegt wird. Das gewährleistet am besten, dass die hohen Sicherheitsstandards eingehalten und die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewahrt werden. Wir haben das schon 2019 mit einer Initiative im nordrhein-westfälischen Landtag gefordert. Dazu stehen wir nach wie vor.“

Förderprogramm von CDU und FDP ist nicht einmal ein Pflaster für den kaputten Wohnungsmarkt in NRW

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Zur heutigen Pressekonferenz der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher, und Andreas Becker, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Stefan Zimkeit:

Die Arbeit einer Landesregierung lässt sich an ihren Taten messen. Statt konsequent zu sein und eine wirkliche Entlastung für Familien auf den Weg zu bringen, kommen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP etwa sechs Wochen vor der Wahl mit einer kurzfristigen Lösung um die Ecke, die nicht von langer Dauer sein wird. Ein Fördertopf von 400 Millionen Euro ist irgendwann aufgebraucht. Außerdem werden jetzt nur Menschen entlastet, die ab dem 01.01.2022 gebaut oder gekauft haben.

Am Ende ist das der erneute Versuch eines Wahlkampfgeschenkes auf den letzten Metern. Das zeugt mehr von Nervosität als von Solidität. So wie CDU und FDP in den letzten Tagen ihrer Amtszeit regieren, könnte man die Legislaturperiode auch auf 12 Wochen reduzieren.

Vollkommen daneben ist das parlamentarische Verständnis von CDU und FDP. Üblicherweise bringen Fraktionen Anträge ein, die in den Fachausschüssen beraten, in Anhörungen bewertet und anschließend abgestimmt werden. Weder in den Haushaltsberatungen noch in den vergangenen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses haben die Landesregierung oder die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP über ihre Pläne berichtet oder mit uns diskutiert. Die Förderrichtlinien für das neue Programm sind jetzt in Gesprächskreisen zwischen den regierungstragenden Fraktionen entstanden, ohne die Expertise von Expertinnen und Experten und die kritischen Stellungnahmen der Opposition einzuholen. Das ist ein fragwürdiges Demokratieverständnis und eine Frechheit gegenüber dem Parlament.

Andreas Becker:

Wir müssen allen Familien bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim helfen. Das steht außer Frage.

CDU und FDP investieren mit ihrem Fördertopf von 400 Millionen Euro jetzt allerdings viermal so viel Landesgeld in Wohneigentum wie in die öffentliche Wohnraumförderung. Dabei hat diese Landesregierung mit gerade einmal 5.239 neugebauten mietpreisgebundenen Wohnung in 2021 gerade erst einen neuen Negativ-Rekord vorgelegt. Auch die Mieterinnen und Mieter in NRW müssen entlastet werden. Das Förderprogramm von CDU und FDP ist deshalb nicht einmal ein Pflaster für den kaputten Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen.

Die bereits existierende soziale Wohnraumforderung hat 2021 gerade einmal 337 Eigentumsmaßnahmen gefördert. Mit ihrem 400-Millionen-Fördertopf schafft die Landesregierung jetzt unnötige Parallelstrukturen. Statt das bestehende System zu reformieren, schafft die Landesregierung jetzt ein zweites Förderprogramm. Viel sinnvoller wäre es, die bestehende Förderung grundsätzlich zu überarbeiten. Das neue Programm verteilt jetzt einkommensunabhängig 400 Millionen Euro. Damit bekommt der Oberstudienrat genauso viel Förderung wie die Pflegefachkraft. Mit sozialer Politik und einer sinnvollen Förderung hat das nichts zu tun.

Beteiligung des Mittelstands hat sich bewährt – und muss jetzt ausgeweitet werden

Zur Landtagsdebatte zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes erklärt Georg Fortmeier, Mitglied der SPD-Fraktion im Wirtschaftsausschuss:

Mit dem von uns 2012 geschaffenen Mittelstandsförderungsgesetz sind wir neue Wege der Beteiligung des Mittelstands gegangen. Vor allem die Clearingstelle hat sich in den Jahren als hervorragendes Instrument des Mittelstandes bei der frühzeitigen Beteiligung von Gesetzesvorhaben erwiesen. Aber auch der Mittelstandsbeirat hat sich bewährt.

Bei der Verabschiedung des Mittelstandsförderungsgesetzes 2012 stimmten CDU und FDP gegen die Initiative der rot-grünen Landesregierung. Inzwischen haben alle demokratischen Fraktionen im Landtag erkannt, dass das Gesetz die gestellten Erwartungen erfüllt hat. Deshalb unterstützen wir, dass die Einbindung der Clearingstelle Mittelstand erweitert werden soll.

Nach der Sachverständigenanhörung haben wir Vorschläge der Expertinnen und Experten aufgegriffen. Dazu gehörten zum Beispiel die eindeutige Benennung der Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretungen statt der Fehlbezeichnung ‚sozialpolitische Verbände‘ und eine frühzeitige Information des Landtages über die Stellungnahmen der Clearingstelle. Außerdem wollten wir auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Beirat einen zweiten Sitz für den ArbeitnehmerVize des NRW-Handwerks schaffen. Zudem ist eine fallbezogene Erweiterungsmöglichkeit bei den beratenden Mitgliedern des Beirates nötig.

Obwohl die Vorschläge von den Sachverständigen in der Anhörung begrüßt wurden, wurden sie von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Die vielen konkreten Verbesserungshinweise der Expertinnen und Experten blieben bei CDU und FDP ungehört. Wir werden uns bei der nächsten Novellierung erneut dafür einsetzen. Die Beteiligung des Mittelstands hat sich bewährt – und muss jetzt ausgeweitet werden.“

Entlastungen des Bundes sind schnell spürbar und gerecht

Zum erneuten Entlastungspaket des Bundes aufgrund der rasant steigenden Energiepreise erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das ist innerhalb von wenigen Wochen das zweite milliardenschwere Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Das sind sehr gute Nachrichten.

Die Bundesregierung hatte in Reaktion auf die steigenden Preise bereits vor dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die aktuellen Entwicklungen haben es jedoch erfordert, die Maßnahmen nachzusteuern und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine dauerhafte Entlastung zu sorgen, die allen Bürgerinnen und Bürger zugutekommt. Darauf haben die Koalitionspartner im Bund umgehend reagiert.

Das jetzt vorgelegte ,Entlastungspaket 2‘ wird für die Menschen jetzt sehr schnell im Portmonee spürbar werden. Es ist ein gerechtes Paket, das nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet wird, sondern gezielt bei denen ankommt, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.

Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen beschleunigen wir zugleich die energiepolitische Zeitenwende. Neben der finanziellen Entlastung sind es vor allem die Instrumente zur Förderung von Erneuerbaren Energien und der klimafreundlichen Mobilität, die dieses Paket so wirksam machen. Mobilität heißt nicht nur Autofahren, sondern auch mit Bus und Bahn unterwegs zu sein.
,9 für 90‘ ist ein innovativer Ansatz und der Einstieg in eine Mobilitätswende.“

Kampf gegen Einsamkeit muss Teil des Regierungshandelns sein

Heute wird der Bericht der Enquete-Kommission „Einsamkeit – Bekämpfung sozialer Isolation in Nordrhein-Westfalen und der daraus resultierenden physischen und psychischen Folgen auf die Gesundheit“ ins Plenum des Nordrhein-Westfälischen Landtags eingebracht.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher sowie Sprecher der SPD-Fraktion in der Enquete-Kommission Einsamkeit:

„Einsamkeit kann jeden und jede treffen. Die Wahrscheinlichkeit, einsam zu sein, hängt stark von Umständen wie Einkommen und Bildung, aber auch Integration und Inklusion ab. Einige Menschen in NRW haben ein besonders hohes Einsamkeitsrisiko. Bei Menschen mit niedrigem Einkommen ist es dreieinhalb-mal so hoch, wie bei Menschen in der höchsten Einkommensklasse. Bei Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen bzw. ohne Abschluss ist das Einsamkeitsrisiko doppelt so hoch wie das von Menschen mit akademischen Abschlüssen. Menschen mit Migrationserfahrung haben ebenfalls ein doppelt so hohes Risiko, einsam zu sein, wie Menschen ohne Migrationserfahrung.

Ein erhöhtes Einsamkeitsrisiko haben auch viele andere Gruppen. Darunter sind, Menschen mit Behinderung, Menschen in Pflegeinrichtungen und pflegende Angehörige. Auch Kinder aus Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status, und Menschen mit psychischen Erkrankungen laufen häufiger Gefahr, einsam zu sein. In der Corona-Pandemie waren zudem Frauen, Migrantinnen und Migranten und junge Menschen besonders von Einsamkeit betroffen.

Wir müssen die Situation einsamer Menschen in NRW dringend verbessern. Nachholbedarf gibt es an vielen Stellen. Ein wichtiger Baustein ist die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe. Das gilt etwa für Alleinerziehende oder für von Armut Betroffene. Angebote gegen Einsamkeit müssen besser miteinander vernetzt und sichtbarer gemacht werden. Auch eine Stärkung der Schulsozialarbeit und Maßnahmen gegen Schulabbrüche helfen beim Kampf gegen Einsamkeit. Besonders wichtig sind aus Sicht der SPD-Fraktion auch Verbesserungen im Gesundheitswesen. Wir wollen sozialpsychiatrische Gemeindezentren aufbauen und das Konzept der ,Gesundheitslots*innen‘ oder das ,GemeindeschwesterPlus-Modell‘ auch in NRW einführen. Zudem brauchen wir dringend ausreichend Therapieangebote und niedrigschwellige Formate für alle Betroffenen. Für eine schnelle und unkomplizierte Hilfe vor Ort bedarf es außerdem einer Stärkung der Quartiersarbeit.

Einsamkeit darf kein Stigma sein. Deshalb müssen wir in der Breite für das Thema sensibilisieren und qualifizieren. In der Landesregierung muss der Kampf gegen Einsamkeit und Isolation eine Querschnittsaufgabe aller Ministerien sein. So verankern wir Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation fest im Regierungshandeln.“