Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW – wir wollen Kitas stärken und Eltern entlasten

Zur morgigen Sitzung (17.03.2022) des Haushalts- und Finanzausschusses bringt die SPD-Fraktion Maßnahmenvorschläge ein, um Familien sowie Kitas und das Personal in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu entlasten.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW. Für Kleinkinder gibt es zu wenige Betreuungsplätze. Zudem belastet ein undurchsichtiges Gebührenkonstrukt, das sich weniger am Einkommen, sondern vielmehr am Wohnort orientiert, viele Familien in NRW. Die Landesregierung hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht geschafft, die großen Herausforderungen anzugehen. Das muss sich ändern. Die enorme Bedeutung frühkindlicher Bildung muss sich in NRW endlich in konkreter Politik wiederspiegeln. Der derzeitige Status-quo ist schlecht.

Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der Betreuungsplätze laut Gute-Kita-Bericht 2021 im Vergleich der Bundesländer auf dem vorletzten Platz. Gleichzeitig steigen die Geburtenzahlen in NRW. 2013 wurden 146.417 Kinder geboren – 2020 waren es 170.065 Kinder. Das heißt auch, dass mehr Plätze in der frühkindlichen Bildung gebraucht werden. Statt den Ausbau voranzubringen, hat die Landesregierung 2021 einen neuen Negativ-Rekord aufgestellt: Lediglich 3.349 neue U3-Plätzen wurden geschaffen. Das sind so wenig wie noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.

Auch beim Fachkräftemangel hat die Landesregierung keine entscheidenden Maßnahmen für Verbesserungen getroffen. Die Personaldecke ist dünn. Eine Fachkräfte-Offensive hat es in den vergangenen Jahren aber nicht gegeben. Dabei drängt die Zeit. Etwa 14.000 Kita-Beschäftigte sind 58 Jahre alt. 2030 werden sie das Rentenalter erreicht haben. Wir müssen uns also jetzt darum kümmern, die Fachkräfte von Morgen zu gewinnen.

Um das vorhandene Personal wirklich zu entlasten, beantragen wir, dass das Alltagshelferprogramm in gleicher Weise und Qualität wieder aufgelegt wird, wie es möglich war. Die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen nicht-pädagogische Arbeiten. So hat das pädagogische Personal mehr Zeit für die Betreuung der Kinder. Davon profitieren alle.

Außerdem beantragen wir eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Während der Corona-Pandemie haben die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung mit einem außerordentlichen Einsatz die Betreuung der Kinder sichergestellt. Dafür haben sie analog zur Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes der Länder einen Corona-Bonus verdient.

Wir setzen uns zudem für die sofortige Abschaffung jeglicher Gebühren im Bildungsbereich ein. Kita-Gebühren werden von jeder Kommune einzeln erhoben. Dadurch gibt es im ganzen Land einen Flickenteppich von unterschiedlichen Gebühren für die frühkindliche Bildung. So entscheidet der Wohnort darüber, wie viel für einen Kita-Platz gezahlt wird – und nicht das Einkommen der Eltern. Dieses Konstrukt wollen wir abschaffen.

Damit die Kitas besser planen und arbeiten können, setzen wir uns für eine neue Finanzierung ein: Weg von den sogenannten Kindpauschalen, bei denen die Einrichtungen immer nur genau so viel Geld bekommen, wie Kinder mit einer vertraglich festgelegten Stundenzahl in die Kita gehen. Stattdessen brauchen wir eine fest Sockelfinanzierung, mit der die Einrichtungen unabhängig von der realen Belegung einen festen Beitrag zugewiesen bekommen. Damit können die Kitas besser planen und in die Qualität ihrer Arbeit investieren.“

Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen mindestens bis zum 2. April verlängern

In dieser Woche soll im Deutschen Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden. Dieses sieht ab dem 20. März weitreichende Lockerungen vor, die neben einem Wegfall der umfangreichen Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen auch ein Ende der Maskenpflicht in Innenräumen bedeuten. Ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und dem Nahverkehr sowie eine Testpflicht für Schulen und Kitas vorsieht, soll den Ländern möglich bleiben.

Durch eine Übergangsphase bis zum 2. April sollen die Länder darüber hinaus die bestehenden Maßnahmen weiterführen können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte bereits aufgerufen, die Phase zu nutzen. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung muss wichtige Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus auch nach dem 20. März aufrecht erhalten. Denn die Erwartungen, dass die Infektionszahlen nach diesem Februar abnehmen, haben sich leider nicht erfüllt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens sind die Neuinfektionen sogar gestiegen.

In dieser Situation wäre es unverantwortlich, alle Maßnahmen abzuschaffen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es weiterhin, den Gesundheitsschutz in NRW zu gewährleisten. Vorsicht und Voraussicht sind auch in den kommenden Wochen gefragt.

Deswegen muss die Landesregierung nun mindestens die Übergangsphase bis zum 02. April nutzen. Sie muss die Maskenpflicht in Innenräumen und eine umfassende Teststrategie an den Schulen und Kitas in dieser Zeit fortführen. Nur so können wir sicherstellen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und unsere Kinder den bestmöglichen Schutz bekommen. Baden-Württemberg macht es beispielsweise vor. Dort bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen weiter bestehen. Dem muss sich NRW anschließen.

Die Landesregierung sendet derzeit widersprüchliche Signale. Gesundheitsminister Laumann kann sich offenbar vorstellen, wichtige Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Solchen Bekenntnissen muss konkretes Handeln folgen. Gleichzeitig will Familienminister Stamp Corona-Tests an den Kitas abschaffen. Die Landesregierung muss zu einer gemeinsamen Linie kommen, die der gegenwärtigen Lage gerecht wird und Gesundheitsschutz in allen Bereichen sicherstellt.“

Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

Mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine stehen die Kommunen in NRW auch vor enormen finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig lastet mit Altschulden ein ungelöstes Problem auf den Städten und Gemeinden. Die Altschulden schlugen zum 31. Dezember 2020 mit mehr als 22 Milliarden Euro zu Buche. Die SPD-Fraktion fordert eine bessere Unterstützung des Landes für die Kommunen und hat dazu heute ein Gutachten vorgestellt, wie bei den Altschulden eine Lösung möglich ist. Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

Lesen ist der Grundstein – Landesregierung muss jetzt Maßnahmenpaket zur Förderung von Lesekompetenz schnüren

Während der Corona-Pandemie sind Viertklässler nach einer neuen Studie beim Lesen deutlich zurückgefallen. Laut einer repräsentativen Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Universität Dortmund wiesen unter fast 4.300 getesteten Grundschülern der vierten Klassen 2021 nach gut einem Jahr pandemiebedingter Einschränkungen eine „substanziell geringere“ Lesekompetenz auf als Viertklässler aus dem Vergleichsjahr 2016.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die von der Landesregierung propagierte weltbeste Bildung ist nicht krisenfest. Mit großer Sorge sehen wir, dass keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden, um pandemiebedingte Lerndefizite auszugleichen. Die Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Universität Dortmund zeigt, dass die. Lesekompetenz, also das flüssige und sinnerfassende Lesen, eine Schlüsselkompetenz für alle anderen Fächer von Mathematik bis Biologie nicht hinreichend ausgebildet wurde. Gerade das Lesen bildet den Grundstein an den weiterführenden Schulen, sei es für den Fremdsprachenerwerb oder für all die anderen Fächer.

Aus dieser wissenschaftlichen Studien müssen jetzt bildungspolitische Konsequenzen gezogen werden. Wir brauchen dringend ein Maßnahmenpaket für die Grundschüler*innen wie auch für die Kinder, die bereits an den weiterführenden Schulen sind. Auch im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist hier die Schulpolitik in NRW gefordert. In der Pandemie konnten nicht alle Eltern ihren Kindern die Unterstützung zukommen lassen, die sie für einen guten Übergang in die weiterführende Schule benötigen. Damit Bildung und Zukunftschancen nicht vom Elternhaus abhängen, müssen jetzt die nötigen Maßnahmen zur Leseförderung ergriffen werden. Die Landesregierung muss jetzt das Sprungtuch spannen, damit kein Kind beim Lesen zurückbleibt.“

Abschaffung von Corona-Tests an Kitas ist verantwortungslos – Land muss das Angebot aufrechterhalten

Heute hat Familienminister Stamp angekündigt, dass anlasslose Corona-Tests in den Kitas in Nordrhein-Westfalen wegfallen sollen. Das Land wird den Einrichtungen bald keine kostenlosen Schnelltests mehr zur Verfügung stellen.

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NRW braucht ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

Das Einstellungsverfahren der Landesregierung ist nicht diskriminierungsfrei – rasche Verbesserung ist notwendig

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Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde.

Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.

Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“

Mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe

Am heutigen Internationalen Frauentag hat die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder in Nordrhein-Westfalen im Tarifstreik für die Sozial- und Erziehungsberufe zu Warnstreiks aufgerufen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Frust der kommunalen Beschäftigten in den Kitas, den sozialen Diensten, der Behindertenhilfe und der Ganztagsschulen ist groß. Wenn es nicht ge­lingt, die Erziehungsberufe at­trak­tiver zu machen, wer­den wir auf mas­si­ve Pro­ble­me bei der Er­fül­lung des Rechts­an­spruchs in Ki­tas und dem Ganz­tag sto­ßen.

Es ist auch kein Zufall, dass die Streiks am Weltfrauentag stattfinden. Wir müssen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus rücken. Dass die weib­lich do­mi­nier­ten Er­zie­hungs­be­ru­fe in der Wert­schät­zung noch im­mer den ver­meint­li­chen Män­ner­be­ru­fen hin­ter­her­hin­ken, muss sich än­dern. Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden auch im Jahr 2022 weniger anerkannt und schlechter bezahlt. Das muss sich ändern.

Um genug Personal halten zu können und auch neue Fachkräfte zu gewinnen, fordern wir mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe. Da­zu ge­hö­ren selbstverständlich auch Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten im Sys­tem und die ge­ziel­te An­wer­bung von Män­nern, zum Woh­le der Kin­der und zur stär­ke­ren An­er­ken­nung des Be­rufs­felds.“

Lehrkräftemangel, Finanzierungswirrwarr und Corona-Chaos – zum Ende der Legislatur ist in der Bildungspolitik viel zu tun

Die Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen neigt sich dem Ende zu. 2017 sind CDU und FDP mit vollmundigen Versprechungen angetreten. Daraus ist wenig geworden. Nach fünf Jahren steht fest: NRW braucht eine neue Schulpolitikpolitik für Aufstiegschancen und Bildungsgerechtigkeit.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Lehrkräftemangel, Finanzierungswirrwarr und das Corona-Chaos – die bildungspolitische Bilanz der nun endenden Legislaturperiode ist in vielerlei Hinsicht ungenügend. Mit vollmundigen Versprechungen der ‚weltbesten Bildung‘ für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Nordrhein-Westfalen ist die Landesregierung 2017 gestartet. Doch schnell war klar, dass dieses Versprechen unerfüllt bleiben wird.

Schon vor der Corona-Pandemie war klar, dass der Lehrermangel eine große Herausforderung für die Schullandschaft in NRW ist. Auf der einen Seite wird es bis 2030 etwa 320.000 Schülerinnen und Schülern mehr geben. Auf der anderen Seite werden bis 2025 alleine für das Grundschullehramt etwa 26.300 Absolventinnen und Absolventen fehlen. Vor allem bei den MINT-Fächern fehlen in NRW jedoch die Fachkräfte. Hier werden bis 2030 zwei Drittel der erforderlichen MINT-Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen. Der Einstellungsbedarf bei allen MINT-Fächern in NRW wird im Durchschnitt nur zu 33,9 Prozent gedeckt sein.

Die Folgen davon sind größere Klassen, massiver Unterrichtsausfall und überlastetes Personal. Alleine im Schuljahr 2018/2019 sind insgesamt etwa 3,3 Millionen Unterrichtsstunden ausgefallen. Die verschiedenen Schulformen sind hiervon unterschiedlich stark belastet. Vor allem Haupt-, Real- und Gesamtschulen haben jedes Jahr einen weitaus höheren Ausfall an Schulstunden zu beklagen als beispielsweise die Gymnasien. Wenn wir dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken, wird sich der Trend nur verstetigen.

Der Landesregierung ist es in den vergangenen fünf Jahren nicht gelungen, passende Lösungen zu bieten und umzusetzen. Gute Bildung gibt es aber nicht zum Nulltarif. Doch auch bei der Finanzierung ist die Landesregierung durchgefallen. Bei den Bildungsausgaben je Grundschüler liegt NRW laut Bildungsmonitor der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft etwa 1.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Zum Stand 1. Januar 2022 waren im Ministerium für Schule und Bildung außerdem 8.106 Stellen unbesetzt.

Wir fordern eine Personaloffensive. Dazu gehört, dass alle Lehrkräfte nach der Besoldungsstufe A13 bezahlt werden. Eine Grundschullehrerin verdient aktuell zum Berufseinstieg etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Dem Lehrermangel können wir perspektivisch zudem nur entgegentreten, wenn ein Monitoring der Lehramtsstudienplätze initiiert wird und die Studienplätze schulformspezifisch ausgeweitet werden.

Die Corona-Krise hat vor allem Bildungsungerechtigkeit an den Schulen verstärkt. Dem müssen wir auch in der Schulfinanzierung entgegenwirken. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Finanzmittel nicht mit der Gießkanne, sondern nach sozialen Kriterien verteilt werden. Dabei muss der Bund Aufgaben dauerhaft finanzieren und nicht nur zeitweise übernehmen oder gar nur eine Anschubfinanzierung tätigen.

Für uns ist klar: Es ist Zeit für einen sozialen Neustart in der Bildungspolitik.“

Gezielte Entlastung bei steigenden Energiekosten notwendig

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In der Debatte um eine zukunftsfähige Energieversorgung und die Höhe der Energiepreise haben die Ministerpräsidenten Wüst und Söder einen Energieplan gefordert. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass Hendrik Wüst und Markus Söder nun einen Energieplan für Deutschland fordern zeigt, dass beide selbst keine Verantwortung übernehmen. Keiner von beiden hat im jeweiligen Bundesland bisher einen Plan für eine kraftvolle und sozial gerechte Energiewende verfolgt. Vielmehr haben beide Landesregierungen die Energiewende aktiv ausgebremst. Wenn sich zwei Verhinderungs-Ministerpräsidenten zusammen tun, macht das also noch keinen Schritt nach vorne. Lieber verschläft die NRW-Landesregierung im eigenen Verantwortungsbereich die Transformation und zeigt mit dem Finger auf den Bund. Das ist keine Führung und kein Verantwortungsbewusstsein.

Wir sind entschlossen, unseren angemessenen Anteil beim Ausbau der Windkraft für das bundesweite 2%-Ziel zu leisten. Wer bei Versorgungssicherheit beinahe ausschließlich an den Zubau von Gaskraftwerken denkt, wie Hendrik Wüst, offenbart das mangelnde Verständnis der vor uns liegenden Transformation. Um zukünftig internationale Abhängigkeit zu reduzieren, Energiepreise bezahlbar zu halten und gleichzeitig die Versorgung zu sichern, müssen schnellstmöglich die Erneuerbaren ausgebaut werden. Doch in NRW herrscht Flaute beim Ausbau. Nur der massive Ausbau der erneuerbaren Energien wird uns in Zukunft günstigere Strompreise bereiten.

Die Energiewende muss vor allem sozial gerecht gestaltet werden: Bürgerinnen und Bürger müssen vom Ausbau der Erneuerbaren finanziell direkt profitieren und daran beteiligt werden können.

Die aktuell steigenden Energiepreise müssen sozial gerecht abgefedert werden, nicht wie Hendrik Wüst nun fordert: mit einer Mehrwertsteuersenkung über die Gießkanne. Damit lässt er die kleinen und mittleren Einkommen im Regen stehen, während die Großverdiener, die den höchsten Verbrauch haben, am meisten profitieren. Zudem weiß niemand, ob die Anbieter die Senkung der Mehrwertsteuer an die Verbraucher weiterreichen.

Wir wollen insbesondere ein Entlastungspaket für kleine und mittlere Einkommen. Denn sie treffen die gestiegenen Preise besonders hart. Neben einem vorgezogenen Ende der EEG-Umlage und einer vorgezogenen Erhöhung der Pendlerpauschale braucht es daher zwingend gezielte Direktzahlungen, etwa in  Form von Mobilitätszuschüssen oder Extrazahlungen für Empfänger von Grundsicherung. Das wären echte Hilfen, die sowohl kurz als auch langfristig wirken.“