Mitbestimmungsrechte von Richtern und Staatsanwälten müssen erhalten bleiben

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Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Rechtssatzvorbehalts bei dienstlichen Beurteilungen in der Justiz (Drs. 17/16487) wollen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP kurz vor Ablauf der Legislatur die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte massiv beschneiden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem Justizministerium weitreichende Befugnisse zur Beurteilung und damit zur Beförderung von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ohne die bisherigen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu übertragen.

Hierzu erklärte Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Was die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP hier im Schnellverfahren durchdrücken wollen, ist ein Unding. Nur auf unseren Antrag hin hat überhaupt eine Anhörung von betroffenen Verbänden stattgefunden. Ansonsten wäre Schwarz-Gelb direkt mit dem Kopf durch die Wand.

Das Votum der Verbände in der Anhörung war dann einhellig: Die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte von Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Beurteilung für Führungsaufgaben in der Justiz darf so nicht allein durch das Justizministerium erfolgen.

Natürlich muss auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reagiert werden. Aber in einem ausgewogenen Maß und unter Einbeziehung der Verbände. Wir fordern die Fraktionen von CDU und FDP deshalb auf, den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzuziehen und gemeinsam in der neuen Wahlperiode ein geordnetes Verfahren zu beschreiten.“