NRW droht Impfstoffengpass – die Landesregierung muss für Klarheit sorgen

Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Impfzentren und Kommunen in NRW warnen mit Blick auf die angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni vor einem drohenden Impfstoffengpass.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute aufgefordert, für die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Bericht vorzulegen, der erklärt wie die Impfstoffversorgung in welchen Mengen und welcher Art der Vakzine sichergestellt werden soll. Es steht zu befürchten, dass die von Ministerpräsident Armin Laschet sowie den Gesundheitsministern Laumann und  Spahn vollmundig angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni nicht nur zu einem bürokratischen Mehraufwand wird, sondern aufgrund des drohenden Impfstoffengpass auch im Chaos endet. Alle Beteiligten brauchen jetzt Klarheit, Transparenz und keine vollmundigen Absichtserklärungen.“

Mehr Bauland für mehr Kommunen mobilisieren

Der Landtag von NRW hat gestern den Antrag der SPD-Fraktion „Impulse des Baulandmobilisierungsgesetzes für NRW schnell nutzen“ beraten.

Hierzu erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Am 7. Mai hat der Deutsche Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Notwendig ist, dass dieses Bundesgesetz jetzt zeitnah durch die Landesregierung für viele Kommunen nutzbar gemacht wird.

Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.

Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.

Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Nur so können die Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.

Vision Zero: Koalition setzt Impulse für mehr Verkehrssicherheit

Die Ziele des Verkehrssicherheitsprogramms für das letzte Jahrzehnt wurden deutlich verfehlt. Der heute im Bundestag diskutierte Antrag zur Vision Zero fordert von der Bundesregierung einen ‚echten Impuls‘ für die Verkehrssicherheit in den kommenden zehn Jahren.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die Bundesregierung hatte sich 2011 mit dem Verkehrssicherheitsprogramm ein ambitioniertes Ziel von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2020 gesetzt. Dieses Ziel wurde mit 24 Prozent deutlich verfehlt, so ehrlich müssen wir sein. Wir brauchen viele kleinere und größere Maßnahmen, um eine deutliche Verbesserung zu schaffen. Wir konnten uns im Parlament auf einen ambitionierten Katalog von konkreten Maßnahmen verständigen. Besonders freut mich das klare Bekenntnis, Modellversuche zur Nutzung von Alkohol-Interlocks zu ermöglichen und so für bestimmte alkoholauffällige Kraftfahrende eine Alternative zum Fahrverbot zu schaffen.“

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„Zum ersten Mal adressieren wir die bahnbrechenden technologischen Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik, aber auch in der Verkehrslenkung und -überwachung. Die Abschnittskontrolle ist in anderen europäischen Ländern längst etabliert, in Deutschland noch nicht, trotz eines vielversprechenden Modellversuchs in Niedersachsen. Besonders wichtig ist auch, dass wir mit klaren Maßnahmen die Lage auf den Landstraßen verbessern wollen, wo die meisten Menschen in Deutschland tödlich verunfallen. Deshalb brauchen wir Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote auf Landstraßen, wo die Situation es erfordert. Der Bund muss die kommende Dekade nutzen und die Verkehrswende zu einem Erfolg für alle machen. Jedes Leben zählt.“

Gesetz zur Stärkung von Betriebsräten beschlossen

Heute hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es erleichtert die Gründung von Betriebsräten und sorgt für einen besseren Kündigungsschutz für engagierte Beschäftigte. Außerdem werden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet und die digitale Betriebsratsarbeit geregelt.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Wo Betriebsräte gemeinsam mit Gewerkschaften arbeiten, sind die Arbeitsplätze sicherer, die Arbeitsbedingungen besser und die Löhne höher. Dennoch muss die Gründung eines Betriebsrats oft hart erkämpft werden, auch gegenüber dem Arbeitgeber. Deswegen stärkt und vereinfacht die SPD-Fraktion im Bundestag die Gründung und die Wahlen von Betriebsräten mit diesem Gesetz.

Das vereinfachte Wahlverfahren, welches schneller geht und bei dem weniger Formalitäten beachtet werden müssen, kann künftig in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden. Bisher war es nur bei bis zu 100 Beschäftigten möglich. Damit machen wir Wahlen einfacher und lösen Ängste, fehlerfreie Wahlen abzuhalten.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stärkt Betriebsräte und diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, durch einen Kündigungsschutz, der bereits greift, bevor die ersten Einladungen zur Betriebsratswahl verschickt werden. Denn oft war schon die Initiative einer Betriebsratsgründung ein Kündigungsgrund. Wir wollen mehr Betriebsräte und Mitbestimmung in Deutschland und deswegen schützen wir genau diese Gruppe – und das von Anfang an.“

Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Darüber hinaus ist es der SPD-Fraktion im Bundestag gelungen, in den Verhandlungen den Schutz der Unfallversicherung auszuweiten. Der Schutz gilt nun auch bei der mobilen Arbeit für privat veranlasste Wege während der Arbeitszeit. Künftig sind Beschäftigte im Homeoffice auch versichert, wenn sie wie im Büro in die Küche gehen, um sich einen Kaffee zu machen oder ein Glas Wasser zu holen.

Auch der Hin- und Rückweg zu Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice nun geschützt. Damit schließen wir eine Versicherungslücke, die Beschäftigte im Homeoffice schlechter gestellt hat als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsstätte. Es ist richtig und wichtig, dass diese Unterscheidung vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen vorbei ist.“

Daniela Kolbe, Vorsitzende der Enquetekommission Künstliche Intelligenz;
René Röspel, stellvertretender forschungspolitischer Sprecher:

„Künstliche Intelligenz ist längst in vielen Betrieben allgegenwärtig – egal ob in Arbeits- und Produktionsabläufen oder bei der Auswahl von Personal. Deshalb freut es uns, dass das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erste Empfehlungen der Enquetekommission KI aufgreift. Betriebsräten wird durch das Gesetz ermöglicht, im Hinblick auf Künstliche Intelligenz Sachverständige beratend einzubinden. So können sie sich über die Einführung und Anwendung von KI-Systemen besser informieren und Entscheidungen treffen. Bei der Ausgestaltung von KI-Anwendungen im Betrieb bekommt der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Klargestellt wird, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und anderem auch dann mitzuentscheiden hat, wenn die Auswahl über ein KI-System erfolgt.

Die Möglichkeit, Betriebsratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen und Beschlüsse zu fassen, wird auch nach dem Ende der Pandemie ermöglicht.

Durch das neue Initiativrecht im Bereich der Weiterbildung können Betriebsräte wichtige Impulse für zukunftsfeste Jobs setzen.

Wir von der SPD-Bundestagsfraktion hätten uns aber noch mehr gewünscht: Betriebsräte sollten nicht nur mitentscheiden dürfen, wie KI im Betrieb genutzt wird, sondern auch die weitere Anwendung begleiten und diskriminierende Ergebnisse verhindern können. So würden Betriebsräte unter den Beschäftigten Vertrauen in KI-Anwendungen herstellen. Ein Mitbestimmungsrecht, das dem gesamten vernetzten Prozess im Unternehmen gerecht wird, wurde aber von der Union blockiert.“

Tierschutzgesetz: Bei Tierversuchen wird endlich nachgebessert

Im Umgang mit Versuchstieren wird endlich nachgebessert. Dies wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium hatte eine entsprechende EU-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt.

Nezahat Baradari, zuständige Berichterstatterin:

„Bereits im Jahr 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht, da das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren nur unzureichend umgesetzt hatte. Endlich hat der Deutsche Bundestag die dringend notwendige Anpassung des nationalen Tierschutzgesetzes beschlossen.

Damit gelingt uns ein guter Kompromiss zwischen wirkungsvollem Tierschutz und dem wertvollen Gut der Wissenschaftsfreiheit: Wir verabschieden uns vom Anzeigeverfahren und machen deutlich, dass ausnahmslos jeder Tierversuch von einer Behörde geprüft werden muss. Wir sorgen weiterhin für verpflichtende und regelmäßige Kontrollen, die Tierversuchsstätten einer guten Überwachung unterwerfen. Und wir stellen sicher, dass Genehmigungsbehörden unabhängig und kompetent prüfen können.

Künftig werden wir noch mehr Mittel für die Erforschung von Alternativmethoden zur Verfügung stellen. Einen ersten Schritt haben wir in den vorangegangenen Haushaltsverhandlungen gemacht. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte durchsetzen, dass der Bund die Entwicklung einer nationalen Plattform für Tierversuchsersatzmethoden fördert.“

ZF-Management und Stiftung müssen Verantwortung zeigen: Beschäftigungssicherung jetzt!

Symbolfoto: pixabay.com

An den Standorten des Autozulieferers ZF Friedrichshafen in Dielingen, Diepholz, Damme, Wagenfeld und Lemförde arbeiten rund 3.500 Menschen. Von Seiten der Unternehmensleitung in Friedrichshafen wurden nun Signale für einen möglichen Stellenabbau in die Region um den Dümmer geschickt.

Ausgelöst durch besorgniserregende Informationen aus den hiesigen Standorten der ZF Friedrichshafen sowie durch die aktuelle Presseberichterstattung hat der Kreisvorstand der SPD Minden-Lübbecke eine Unterstützungserklärung beschlossen. In der Erklärung wird die ZF-Unternehmensleitung aufgefordert, sich an den bis Ende 2022 gültigen Beschäftigungssicherungsvertrag zu halten und diesen zu verlängern.

Die Vorstandsmitglieder wie auch die Abgeordneten der SPD im Mühlenkreis stehen bei der Beschäftigungssicherung solidarisch an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Einstimmiger Beschluss des Vorstandes der SPD Minden-Lübbecke vom 18. Mai 2021:

Beschäftigungssicherung jetzt!
Management und Stiftung müssen Verantwortung zeigen
SPD Minden-Lübbecke solidarisch mit ZF-Beschäftigten

3.500 Mitarbeiter der ZF Friedrichshafen Unternehmensgruppe arbeiten rund um den Dümmer. Ein Großteil davon in den Werken Dielingen und Espelkamp im Mühlenkreis.

Aufgrund des Strukturwandels in der Automobilindustrie könnte nach IGM-Schätzungen jeder dritte Arbeitsplatz zukünftig wegfallen.

Der SPD Kreisvorstand zeigt sich solidarisch mit den Beschäftigten und stellt fest:

„Die Veränderungen im Automobilsektor weg von der Verbrennungs- hin zur E-Mobilität werden unbestritten auch die Arbeitsplätze nachhaltig verändern. Bei einem führenden Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie wie ZF erwarten wir vom Management und den Verantwortlichen in den Eigentumsstiftungen unternehmerische Weitsicht.

Die Beschäftigten haben u.a. mit Kurzarbeit, Vorruhestandslösungen und Verzicht auf Gehaltserhöhungen gezeigt, dass sie bereit sind, ihren Beitrag für den Strukturwandel und notwendige Produktionsumstellungen in den Betrieben einzubringen.

Die Unternehmensführung muss nun zu dem gültigen Beschäftigungssicherungsvertrag bis Ende 2022 stehen und diesen verlängern.

Die Beschäftigten und ihr Engagement sind das eigentliche Kapital des Unternehmens; schon in der Vergangenheit haben sie immer wieder auch mit zusätzlichen Leistungen für den Erfolg der Unternehmensgruppe gearbeitet.

Wie wir aus anderen Beispielen wissen: Eine Zerschlagung der Standorte und der Verkauf einzelner Sparten führt in der Regel nur zu kurzfristigen Bilanzerfolgen, mittelfristig sind Knowhow- und Fachkräfteverlust teuer zu bezahlen.

Soll die Neuaufstellung als starker Partner der Automobilindustrie von morgen gelingen, müssen Management, Belegschaft, Gewerkschaft und Standortkommunen zusammenhalten und an einem Strang ziehen.

Ungewissheit über die wahren Absichten der Konzernführung sind hingegen Gift für das Betriebsklima und damit auch für die wirtschaftlichen Ergebnisse.”

Nicht ausgegorene Pläne

Ein echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament.

Smietje Möller:

„Die Ansätze des Bundesverteidigungsministeriums sind nachvollziehbar: Die viel zu stabslastige Bundeswehr muss ihre Ausrichtung dringend wieder auf die Einsatzbereitschaft legen. Soweit können wir bei den bisherigen Planungen durchaus mitgehen. Nur: Warum fängt die Ministerin nicht dort an, wo sie freie Hand hat? In ihrem Ministerium mit seinen unzähligen Organisationselementen? Hier mit gutem Beispiel voranzugehen wäre aller Mühen wert gewesen und hätte ihr dazu den Respekt des Parlaments eingebracht. Stattdessen gibt es Ankündigungen über noch nicht ausgegorene Pläne, über die erst der nächste Bundestag entscheiden wird.

Ein echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament. Wenn die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses von Reformplänen für die Bundeswehr aus den Medien erfährt, zeigt dies überdeutlich, was Frau Kramp-Karrenbauer tatsächlich von dem Begriff ‚Parlamentsarmee‘ hält. Nämlich nichts. Auf dieser Grundlage sehen wir eine weitere Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode nur mit Unbehagen.”

Mehr Erneuerbare Energien im Verkehrssektor

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) setzt Deutschland die Vorgaben der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um und erhöht den Anteil Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich bis 2030 auf 32 Prozent.

Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der THG-Quote werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Produkte um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Auf diesem Weg sollen die heute noch bestehenden wettbewerblichen Nachteile regenerativer Kraftstoffe ausgeglichen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich forciert werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten noch wesentliche Verbesserungen am Gesetzentwurf zugunsten regionaler Wertschöpfung und regenerativer Ressourcen erreicht werden. So endet die umweltschädliche Palmöl-Förderung bereits 2023 statt 2026. Die Koalitionsfraktionen verständigten sich zudem auf einen früher und verstärkt ansetzenden Aufwuchs der Quote bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent Erneuerbarer Energien. Die EU-Richtlinie sieht dagegen nur 14 Prozent vor.

Ebenfalls gelungen sei die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Stoffen im Zuge von Abfallverwertung. Um künftige Entwicklungen technologieoffen im Blick zu behalten, wird die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht zur Umsetzung der THG-Quote vorlegen.

Mit den nun im parlamentarischen Verfahren vereinbarten Änderungen ist es uns gelungen, die notwendigen CO2-Minderungen noch ambitionierter anzugehen und damit auch den Anforderungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besser gerecht zu werden.“

Tourismus nimmt an Fahrt auf

Der Bundestag debattierte heute einen Antrag zu Öffnungsstrategien im Tourismusbereich. Mit sinkenden Infektionszahlen und steigender Impfquote ist eine Öffnung der Gastronomie und Beherbergung aber auch von Freizeitbereichen in immer mehr Regionen möglich. Wichtig bleiben die vielen Hilfen, die insbesondere den Beschäftigten in der Tourismusbranche zugutekommen.

Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

„Die harten Einschränkungen der letzten Monate haben sich ausgezahlt: in vielen Regionen sinken die Inzidenzwerte rasch genug, sodass das Gastgewerbe dort wieder öffnen kann. Die Einhaltung der Hygieneregeln und das Tragen von Masken sind und bleiben wichtig. Mit den ersten Öffnungen und dem Ausblick auf Urlaub im Sommer können nicht nur Reisende Hoffnung auf Erholung schöpfen. Gerade auch für die vielen Beschäftigten im Gastgewerbe und im Veranstaltungs- und Freizeitbereich sind die Öffnungen ein Lichtblick und geben Perspektive.

Mit der Bundesnotbremse und dem Fünfstufenplan der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bereits ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen. Nun ist es an den Ländern, die konkrete Umsetzung der Öffnungsschritte in Regionen mit niedrigen Inzidenzen für die Bevölkerung, die geimpft, getestet oder genesen ist, vorzunehmen.

Der Tourismusbereich mit seinen vielen Beschäftigten gehört zu den Bereichen, die mit am stärksten von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Deswegen ist es unbedingt wichtig, das Kurzarbeitergeld und die bestehenden Wirtschaftshilfen auch über den Sommer hinaus aufrecht zu erhalten. So schaffen wir eine Perspektive für die Beschäftigten. Gleichzeitig bewahren wir besonders betroffene Unternehmen vor Insolvenzen.“

Bundesjagdgesetz: Bayerischer Ministerpräsident Markus Söder blockiert

Das Bundesjagdgesetz liegt dem Bundestag beschlussfertig vor. Allein bayerische Lobbyinteressen verhindern die Verabschiedung. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder stoppen.

Isabel Mackensen, zuständige Berichterstatterin;
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Trockenheit und Wetterextreme der vergangenen Jahre haben ein regelrechtes Waldsterben ausgelöst. Unsere Wälder müssen nun dringend dem Klimawandel angepasst werden. Sie sind nicht nur CO2-Speicher, Sauerstoffproduzent und Holzlieferant, sondern auch Lebensraum für vielfältige Arten. Mit der Wiederbewaldung der Schadflächen und dem klimastabilen Waldumbau stehen wir vor einer Generationenaufgabe.

Für die natürliche Verjüngung und die Pflanzung standortangepasster Baumarten ist eine nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände unerlässlich. Das könnte im Bundesjagdgesetz geregelt werden, doch die CDU/CSU blockiert hier aufgrund einer Intervention der bayerischen Staatsregierung.

Wir appellieren an Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich für den geeinten Regierungsentwurf stark zu machen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder von der Schutzwirkung intakter Mischwälder zu überzeugen. Die letzte größere Novelle des Bundesjagdgesetzes fällt noch in die Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Die Bundeskanzlerin würde diesem Land einen großen Gefallen tun, wenn sie endlich ein ambitioniertes Bundesjagdgesetz zulassen würde.

Dem Deutschen Bundestag liegt ein fertiger Beschlussentwurf zur Verabschiedung vor. Wir wollen ein Gesetz, das der Jagd, aber auch dem Wald gerecht wird. Immer wieder haben Lobbyinteressen aus Bayern ein Gesetz verhindert. Die Bundeskanzlerin muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten umstimmen. Damit könnte Angela Merkel unseren Wald nachhaltig schützen.“