Tierschutzgesetz: Bei Tierversuchen wird endlich nachgebessert

Im Umgang mit Versuchstieren wird endlich nachgebessert. Dies wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hat. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium hatte eine entsprechende EU-Richtlinie nur unzureichend umgesetzt.

Nezahat Baradari, zuständige Berichterstatterin:

„Bereits im Jahr 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht, da das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren nur unzureichend umgesetzt hatte. Endlich hat der Deutsche Bundestag die dringend notwendige Anpassung des nationalen Tierschutzgesetzes beschlossen.

Damit gelingt uns ein guter Kompromiss zwischen wirkungsvollem Tierschutz und dem wertvollen Gut der Wissenschaftsfreiheit: Wir verabschieden uns vom Anzeigeverfahren und machen deutlich, dass ausnahmslos jeder Tierversuch von einer Behörde geprüft werden muss. Wir sorgen weiterhin für verpflichtende und regelmäßige Kontrollen, die Tierversuchsstätten einer guten Überwachung unterwerfen. Und wir stellen sicher, dass Genehmigungsbehörden unabhängig und kompetent prüfen können.

Künftig werden wir noch mehr Mittel für die Erforschung von Alternativmethoden zur Verfügung stellen. Einen ersten Schritt haben wir in den vorangegangenen Haushaltsverhandlungen gemacht. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte durchsetzen, dass der Bund die Entwicklung einer nationalen Plattform für Tierversuchsersatzmethoden fördert.“