Laschet versagt beim sozialgerechten Klimaschutz – Klimaschutzgesetz jetzt zurückziehen

Zur heutigen Anhörung anlässlich der Neufassung des Klimaschutzgesetzes NRW erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die heutige Anhörung hat klar und deutlich gezeigt: Ministerpräsident Laschet muss die aktuelle Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW zurückziehen. Es wurde deutlich, dass dem Gesetz in seiner aktuellen Fassung sowohl die Verbindlichkeit als auch wirksame Regelungen für die Sozialverträglichkeit fehlen.

Während der Bund derzeit ambitionierte Vorgaben verhandelt, mogelt sich die Landesregierung durch zaghafte Anpassungen der Klimaschutzziele aus der Affäre. In Wahrheit treten sie jedoch vor allem beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf die Bremse. Damit lässt die Landesregierung die Beschäftigten der Kommunen, die Landesverwaltung und private Unternehmen im Wandel alleine.

Wir brauchen im Klimaschutzgesetz verbindliche Regelungen, wie die Ziele gemessen, überprüft und erreicht werden können. Dabei müssen die sozialen Folgen auf die Einkommen und die Arbeitsplätze berücksichtigt und im Klimaschutzplan klare Maßnahmen zur Zielerreichung in diesem Bereich festgelegt werden. Denn bei der Bekämpfung des Klimawandels geht es vor allem auch um die Schaffung und Besetzung von Arbeitsplätzen.

Vor allem bei ihrer Verhinderungspolitik beim Ausbau der Windenergie fordern wir von der Landesregierung ein rasches Einlenken. Mit ihren pauschalen Abstandsregeln gefährden Laschet und sein Kabinett Arbeitsplätze. Auch die Kommunen in NRW brauchen endlich die finanziellen Mittel, um vor Ort in den Klimaschutz investieren zu können. Das kann am Ende nicht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Deswegen müssen auch die hart arbeitenden Menschen mit einem unteren und mittleren Einkommen, die in der Regeln einen geringeren CO2-Ausstoß verursachen, einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Hier gibt es eine Reihe von pragmatischen Vorschlägen, die die Landesregierung bislang nicht aufgreift, wie beispielsweise einen günstigeren ÖPNV, den Schutz vor Mietsteigerungen durch Heiz- und Sanierungskosten, Entlastungen bei Steuern und Abgaben oder eine Klimaprämie. Nur so kann die breite gesellschaftliche Akzeptanz für einen ambitionierteren Klimaschutz gesichert werden.

Das Modellprojekt ‚Innovation City Bottrop‘ hat bewiesen, dass konsequentes Handeln zu massiven CO2-Reduktionen führt. Bottrop hat in den letzten zehn Jahren vorgemacht, wie ein ehrgeiziges Programm zur Gebäudesanierung, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der E-Mobilität im Quartier zu mehr Jobs und zu besserer Lebensqualität führen kann.

Um zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen zu können, muss das Land den Unternehmen bei den Investitionen in die klimaneutrale Zukunft unterstützen. Wir haben hierfür einen Stabilitätsfonds in Höhe von 30 Milliarden Euro gefordert.  Es ist gut, dass Laschet unsere Idee gefallen und aufgegriffen hat und im Handelsblatt jetzt selbst von einem ‚Deutschlandfonds‘ spricht.

Die SPD setzt sich mit aller Kraft für einen sozial gerechten und gleichzeitig auch tatsächlich wirksamen Klimaschutz ein.“

Medikament gegen Long-Covid für Kommunalfinanzen sind echte Finanzhilfen

Gestern hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr neustes Kommunalpanel veröffentlicht. Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefs-Volkswirtin der KfW, erklärt hierin: „Den Kommunalfinanzen droht Long-Covid.“ Die KfW sorgt sich um drohende Kürzungen von Investitionsausgaben, wodurch der Investitionsrückstand weiter steigen würde. Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die im vergangenen Jahr durch die Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen haben den Kommunen dabei geholfen, ihre Corona-bedingten Einnahmeausfälle zumindest teilweise auffangen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass die Kommunalfinanzen nicht unter Langzeitfolgen der Corona-Krise leiden. Das beste Medikament gegen Long-Covid in den Kommunen sind echte Finanzhilfen. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.

Es braucht eine Zusage der Landesregierung, dass sie Kommunen unter den Rettungsschirm nimmt. Leider beschränkt sich die Landesregierung weiter darauf, den Kommunen mit Haushaltstricks die Finanzsituation auf dem Papier auszugleichen. Echte Finanzmittel sind beim Ausgleich des konjunkturellen Einbruchs nur als Kredit geflossen.

Viele Kommunen in NRW leiden aber bereits jetzt unter einer Schuldenlast. Was sie nicht brauchen, sind mehr davon. Statt hier für Abhilfe zu sorgen, packen Ministerpräsident Laschet und Ministerin Scharrenbach nur noch eine Schippe neuer Schulden oben drauf.

Konkret braucht es einen Ausgleich für die Gewerbesteuereinbrüche der Kommunen in 2021 und den folgenden Jahren. Darüber hinaus dürfen die Kommunen nicht unter dem Einbruch der Konjunktur bei den Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz leiden. Es braucht einen echten Ausgleich, der nicht zurückgezahlt werden muss. Längst überfällig ist eine Lösung für die Altschulden der Kommunen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat längst Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Diese werden von der CDU/CSU in Berlin blockiert. Die Landesregierung muss deswegen ihre bräsige Bequemlichkeit bleiben lassen und endlich an die Arbeit gehen.“

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Die Aussagen der KfW können hier nachgelesen werden.

Laumann und Spahn riskieren Wirksamkeitsminderung bei AstraZeneca

Zu dem Vorstoß von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, in den Arztpraxen das Impfintervall des AstraZeneca-Impfstoffs zu verkürzen, um dadurch mit Blick auf mögliche Urlaubspläne entsprechende Anreize zu schaffen, und den damit einhergehenden Planungen durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieser Vorstoß birgt unnötige Risiken. Bisherigen Erkenntnissen zufolge sollte der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung bei AstraZeneca möglichst bei zwölf Wochen liegen, um bestmöglichen Impfschutz zu erzielen. Bei zwölf Wochen Abstand steige die Wirksamkeit laut dem Fachmagazin ‚The Lancet’ auf 81 Prozent, während sie bei weniger als sechs Wochen nur bei etwa 55 Prozent liege.

Dass die beiden Gesundheitsminister mit ihren Initiativen für eine Verkürzung des Impfintervalls jetzt also eine potenzielle Wirksamkeitsminderung des Impfstoffes in Kauf nehmen, zeugt nicht von hohem Verantwortungsbewusstsein.

Darüber hinaus ist ihre Initiative ein Schlag ins Gesicht für all jene, die bisher noch nicht einmal über einen Erstschutz verfügen. Mit der Aufhebung der Priorisierung bei AstraZeneca steht dieser Impfstoff nun einer größeren Gruppe von Menschen für eine Erstimpfung zur Verfügung. Das muss gegenüber einer Zweitimpfung zu Gunsten möglicher Urlaubspläne absoluten Vorrang haben. Ich bin davon überzeugt, dass bei den unter 60-Jährigen insgesamt eine große Bereitschaft besteht, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen. Es stehen noch viele jüngere Generationen für eine Erstimpfung in der Warteschlange. Sie für die Urlaubsplanungen anderer weiter warten zu lassen, halte ich für moralisch nicht vertretbar.“

Ungehört und unbeteiligt: Jugendlichen in der Corona-Pandemie eine Stimme und Perspektive geben

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugendliche hat die Bertelsmann-Stiftung darüber berichtet, wie es jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren in der Pandemie geht. Die wichtigsten Ergebnisse: Seit dem zweiten Lockdown fühlen sich über 90 Prozent von ihnen nicht wirklich gehört. Gut 58 Prozent gehen davon aus, dass ihre Situation für die Politik kaum eine Rolle spielt. Und 64 Prozent von ihnen fühlen sich psychisch belastet. Knapp 61 Prozent fühlen sich einsam. Ein Drittel gibt an, seit der Pandemie größere finanzielle Sorgen zu haben. Je belasteter die Jugendlichen finanziell und emotional sind, desto größer ihre Zukunftsängste und desto geringer ihr Vertrauen in die Politik. Jugendliche, die es ohnehin schwer haben, verlieren am meisten in Sachen Bildung und Bindung.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wenn sich junge Menschen von der Politik nicht gehört fühlen, hat die Politik ihre Kernaufgabe nicht erfüllt. Die Landesregierung muss endlich handeln und jungen Menschen eine Perspektive geben. Als Auftakt für einen wirklichen Dialog brauchen wir einen landesweiten Kinder- und Jugendgipfel. Noch ist es dafür nicht zu spät.  Es geht vor allem darum, Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Alltag ernsthaft und nachhaltig zu beteiligen. Außerdem ist es wichtig, dass wir diejenigen, die am stärksten belastet sind, besser unterstützen.

Das Corona-Aufhol-Paket, dass der Bund auf Initiative der SPD aufgelegt hat, ist dafür ein wichtiger Schritt. Eine Milliarde Euro wird in das Aufholen von Lernrückständen investiert. Besonders freut mich der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für bedürftige Familien, mit dem auch der Zugang zur individuellen Lernförderung erleichtert wird. Kinder und Jugendliche sind in dieser Pandemie viel zu oft nur als Schülerinnen und Schüler wahrgenommen worden. Sie haben aber auch ein Recht auf Freizeit. Darum ist es wichtig, dass eine weitere Milliarde Euro zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten eingesetzt wird.

Es ist gut, dass der Bund die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlässt und eigene Beiträge und Maßnahmen erwartet. Als SPD-Fraktion machen wir dafür konkrete Vorschläge: Wir wollen Kindern und Jugendlichen einen Neustart anbieten, um die Folgen der Pandemie hinter sich lassen zu können. Mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm wollen wir Angebote der Jugendverbände unterstützen und für ein Jahr die Mitgliedschaft in einem Sportverein finanzieren. Außerdem erwarten wir vom Land außerschulische Angebote zum Abbau von Lernrückständen und die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Auch die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr sind sinnvoll.“

Landesregierung begeht bei der Grunderwerbsteuer Wortbruch mit Ansage

In der heutigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses berichtete die Landesregierung, dass sie zum laufenden Beratungsverfahren zur Neuregulierung der Grunderwerbsteuer keinen Änderungsantrag einbringen möchte. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, im Bundesrat Einfluss auf das Gesetz zu nehmen und damit Familien zu entlasten. Auch Planungen zur generellen Senkung der Grunderwerbsteuer, die auf Landesebene beschlossen werden könnten, liegen nicht vor.

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ministerpräsident hält sein Wort nicht. Im Wahlkampf und auch während der Regierungszeit hat er immer wieder versprochen, Familien in NRW zu entlasten und sie beim Hausbau zu unterstützen.

Bei der nun im Bundesrat anstehenden Änderung der Grunderwerbsteuer hätte NRW die Gelegenheit gehabt, die versprochene Steuersenkung für Familien einzubringen. Doch es wurde nicht einmal der Versuch unternommen, dieses Ziel zu erreichen. Damit ist endgültig klar, dass bisherige Aussagen der Landesregierung, eine bundeseinheitliche Lösung zu verfolgen, nur Ablenkungsmanöver waren.

Auch eine generelle Senkung der Steuer, die NRW ohne den Bund umsetzen könnte, ist nicht auf den Weg gebracht worden. Es wird also deutlich, dass die Landesregierung die versprochene Steuersenkung in Wahrheit gar nicht umsetzen will, da sie auf die Einnahmen angewiesen ist. Das ist Wortbruch mit Ansage.“

Beim Versammlungsgesetz die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellen

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In der gemeinsamen Sitzung des Rechts- und Innenausschusses wurden heute Sachverständige zur Einführung eines Versammlungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen angehört. Bislang gilt in NRW noch das Bundesgesetz von 1953. Derzeit werden zwei Entwürfe für ein landeseigenes Versammlungsgesetz beraten. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat hierzu im November 2020 einen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht. Ein Entwurf der Landesregierung zum Versammlungsgesetz folgte im Januar 2021.

Hierzu erklären Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender, und Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sven Wolf:

„Im Mittelpunkt der heutigen Anhörung stand die Frage, welche Versammlungsregeln künftig für Nordrhein-Westfalen passen. NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen den Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Die Landesregierung schlägt viel restriktivere Regeln vor. Sie will zahlreiche Verstöße strafrechtlich ahnden, die in anderen Bundesländern lediglich als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Eine objektive Notwendigkeit für eine Strafbarkeit besteht nicht. Solche strengen Regeln verhindern ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.“

Hartmut Ganzke:

„Wir haben heute nochmal die vielen praktischen Sorgen beispielsweise der Fußballfans und Gewerkschaften in die Anhörung eingebracht. Das Militanz-Verbot im Entwurf der Landesregierung geht viel zu weit und ist undifferenziert. Unser Gesetzentwurf hat in dieser Hinsicht eine ausgewogenere Regelung. Wir setzen zudem auf die Selbstorganisation von Versammlungen bei der Auswahl der Leitung und der Ordner. Hier muss und sollte sich der Staat raushalten. Darin haben uns die Experten bestärkt.

Bemerkenswert ist außerdem, wie leidenschaftlich die FDP die strengen Regeln von Innenminister Reul verteidigt, obwohl sie sich sonst immer als Bürgerrechts-Partei stilisiert. Vergleicht man beide Gesetzentwürfe, erkennt man sehr schnell, dass unser Entwurf derjenige ist, der die Freiheitsrechte in den Mittelpunkt stellt.“

Bewährte Strukturen der Frauenhilfe nicht zerschlagen – Weiterentwicklung nur mit den Profis vor Ort

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Zu den Ankündigungen der Landesregierung, die etablierte Frauenhilfe-Infrastruktur zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen, erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:

„Es  ist niemandem damit geholfen, dass die Landesregierung mit der Brechstange bereits etablierte Strukturen der Frauenhilfe-Infrastruktur aufbrechen und neuordnen will.

Das im Ausschuss besprochene Grobkonzept klingt erstmal gut: Einfache Zugänge, kurze Wege, straffere Organisation. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Ein solches Projekt würde nämlich die gesamte Trägerstruktur auf den Kopf stellen. Während einer Pandemie müssen die Frauenhäuser und Beratungsstelle ganz andere Probleme meistern. Häusliche Gewalt hat in den letzten Jahren zugenommen. Das Grobkonzept der Ministerin ist in der aktuellen Situation also nicht hinnehmbar. Solche Maßnahmen dürfen nicht kurzfristig ergriffen werden und müssen vor allem mit den Profis vor Ort geplant werden.

Damit schließen wir uns der Kritik des Landesverbandes der autonomen Frauen-Notrufe NRW e.V. an. Sie kritisieren in ihrer Stellungnahme zurecht den Vorschlag der Landesregierung, die etablierten Frauenhilfe-Strukturen zu sogenannten Powerhäusern zusammenzuführen.

Als zentrales Problem des Konzepts sehen wir insbesondere den fehlenden Platz der bereits existierenden Standorte, um die Angebote mehrerer Beratungsstellen unterzubringen. Wenn der Standort, an denen die Frauen untergebracht werden, nicht mehr unbekannt ist, kann man den Schutz der betroffenen Frauen nicht mehr gewährleisten werden. Unglücklich wäre es auch, wenn in dem einen Raum schutzsuchende Frauen betreut werden und ein Büro weiter Angebote der Täterarbeit durchgeführt würden.

Zusätzlich darf es nicht von der Finanzlage der Kommunen abhängen, ob es funktionierende Schutz- und Beratungsangebot für Frauen gibt. Hier ist ganz klar das Land in der Pflicht.

Des Weiteren darf die bestehende Trägervielfalt nicht angegriffen werden. Die autonomen Träger gibt es aus guten Gründen. Für manche Zielgruppen ist es eine Hürde, wenn es vor Ort nur ein Angebot eines kirchlichen Trägers gibt.

Wir appellieren ganz eindringlich an die Landesregierung, die vor Ort ansässigen Trägerinnen und Träger stärker in den Prozess der Weiterentwicklung einzubinden und ihre Kompetenz in die Konzeptionierung einzubeziehen. Sie lehnen beispielsweise die Verwendung der Begrifflichkeit der ‚Powerhäuser‘ ganz eindeutig ab.“

NRW muss beim Ganztagsausbau endlich vorankommen

Unter dem Titel „Damit es jedes Kind packt“ haben die Bundesministerinnen Franziska Giffey und Anja Karliczek heute in Berlin ein Aktionsprogramm zum Weg aus der Corona-Pandemie vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Rechtsanspruch auf einen Platz an der Ganztagsschule, den Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ab 2026 bekommen sollen.

Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den angekündigten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ausdrücklich. Nach der Kita klafft für viele Familien eine Betreuungslücke auf, welche jetzt geschlossen wird. Dadurch gewinnen am Ende alle: Die Kinder erhalten eine enorme Chance, da sie gerade in der Anfangszeit ihres Schullebens noch besser gefördert werden können. Eltern werden entlastet und sind beruflich flexibler.

Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Frühjahr 2018 ist bekannt, dass der Bund den Rechtsanspruch einführen wird. Und seit diesem Zeitpunkt fordern wir von der Landesregierung hier in NRW ebenfalls ein Bekenntnis zu diesem Ziel. Wir müssen beim Ganztagsausbau endlich vorankommen und in die Planungen einsteigen. Doch von Ministerin Gebauer hören wir seit nun mehr als drei Jahren nur, warum der Rechtsanspruch aus ihrer Sicht nicht umzusetzen ist. Die Landesregierung verschläft unter dem Deckmantel finanzieller Fragen die inhaltliche Weiterentwicklung des schulischen Ganztags.

Als Opposition haben wir immer wieder versucht, die Landesregierung zum Handeln zu bringen. Unseren Antrag auf Erarbeitung eines Zukunftsplans für den Ganztag wurde jedoch abgelehnt. Und auch unseren Antrag zu einem Ganztags-Gipfel mit Bund, Land, Kommunen, Trägern und Gewerkschaften haben sie nicht angenommen.

Der Offene Ganztag ist seit 15 Jahren ein rechtliches Provisorium, bis heute hat er keinen Gesetzesrang, keine verbindlichen Qualitätsstandards oder einheitlichen Gebührensatzungen. Es ist immer noch vieles den Verantwortlichen in den Einrichtungen überlassen – und zu verdanken. Alle das haben Ministerpräsident Laschet und Bildungsministerin Gebauer von der Oppositionsbank aus noch kritisiert. Seit ihrer Regierungsübernahme wollen sie davon nichts mehr wissen.

Wir fordern auch weiterhin eine Ganztagsoffensive und endlich einen Gesetzesrang für die OGS. NRW sollte beim qualitativen und quantitativen Ausbau des Ganztags voranschreiten und nicht hinterherhinken. Hierbei müssen die Kommunen endlich mit einbezogen werden. Sie sind es, die den Ausbau am Ende stemmen müssen. Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig der Ganztag für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien ist.“

Der Sozialbericht NRW 2020 zeigt: Die Bekämpfung von Armut bleibt eine Herkulesaufgabe

Zur heutigen Anhörung über den aktuellen Sozialbericht 2020 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit bleibt eine zentrale Aufgabe für die Politik in NRW. Das bestätigt der aktuelle Sozialbericht eindrücklich. Nach wie vor gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen massive Ungerechtigkeiten, mit denen die Menschen tagtäglich konfrontiert sind.

In NRW lebt fast jedes fünfte Kind in Familien, in denen das Geld knapp ist und die Eltern Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Das muss sich ändern. Deswegen fordern wir schon seit langem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Gravierend ist auch, dass die Ungleichheiten beim Einkommen der Menschen steigen. Hier sind Frauen häufiger von relativer Einkommensarmut betroffen als Männer. Sie arbeiten deutlich häufiger für Niedriglöhne. Deswegen brauchen wir mehr Tarifverträge. Wir erwarten von der schwarz-gelben Landesregierung, dass sie handelt.“

Josef Neumann:

„Auch die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sind besorgniserregend. Es darf nicht sein, dass Menschen, die schon wenig verdienen auch noch dadurch zusätzlich bestraft werden, dass sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Hier muss die Landesregierung dringend handeln und den sozialen Wohnungsbau massiv stärken. Auch die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist viel zu hoch. Es braucht mehr Einsatz für das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Im Ergebnis macht der Sozialbericht NRW deutlich, dass vor allem eine gute Bezahlung hilft, damit die Menschen von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben und wohnen können. Wir fordern daher von der Landesregierung, dass sie Konsequenzen aus dem Sozialbericht zieht und die Eindämmung der Armut endlich zu einem Schwerpunkt ihres Handelns macht.“

Schulscharfer Sozialindex: Wir brauchen mehr Personal und keine Umverteilung der vorhandenen Ressourcen

In einer heutigen Pressekonferenz hat Bildungsministerin Gebauer einen „schulscharfen Sozialindex“ angekündigt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Ziel der Ministerin für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit verbindet uns. Aber was sie heute als eine Revolution in der nordrhein-westfälischen Schulpolitik verkauft hat, ist vor allem eins: nichts Neues. Einen ‚schulscharfen Sozialindex‘ gibt es bereits seit Jahren in Hamburg. Deswegen haben wir ihn schon im März 2019 beantragt – damals wurde er durch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Umso wichtiger ist, dass es jetzt zu einer vernünftigen Umsetzung des Sozialindexes kommt.

Was uns die Ministerin jetzt präsentiert, ist allerdings ein billiger Taschenspielertrick: Anstatt neue Stellen zu schaffen, werden die Stellen gegen den Unterrichtsausfall und die Integrationsstellen umverteilt. Wir brauchen jedoch keine Umverteilung, sondern müssen zu einer bedarfsgerechten Verteilung von Personal und Ressourcen kommen. Dafür müssen dauerhaft deutlich mehr Stellen geschaffen werden. Derzeit wird bei der Zuweisung von Personal und finanziellen Mitteln kaum beachtet, in welchem Umfeld sich eine Schule eigentlich befindet oder welchen familiären Hintergrund die Schülerinnen und Schüler haben.

Dass man Ungleiches auch ungleich behandeln muss, ist keineswegs neu. Allerdings kommt es darauf an, dass der Sozialindex richtig verstanden wird und daraus auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Die Ausstattung muss dort am besten sein, wo die Herausforderungen am größten sind. Deswegen müssen wir die Schulen, die in den Standortstufen 4-9 sind, mit mindestens 20 Prozent mehr Stellen versehen.“