Selbstverständlichkeiten sind kein angemessenes Konzept für die schulischen Herausforderungen

Zu der heute von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Schulausschusses im Landtag NRW erklärt Jochen Ott, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und schulpolitischer Sprecher:

„Angesichts der zahlreichen Fragen, die heute offen geblieben sind, zeigt sich, wie wichtig es war, dass wir vor den Sommerferien noch einmal zu einer Sitzung des Schulausschusses zusammen gekommen sind. Anders hätten wir und auch die betroffenen Schulen wohl kaum rechtzeitig erfahren, wie groß der nötige Handlungsbedarf für den Start in das kommende Schuljahr tatsächlich ist. Denn für die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts hat Schulministerin Gebauer nach wie vor kein pädagogisches Konzept.

Lehrpläne und Prüfungsordnungen sollen unverändert bleiben. Die Maßgabe der Ministerin, in den ersten zwei Wochen nach dem Schulstart auf Prüfungen zu verzichten, ist eine Selbstverständlichkeit und keine angemessene Reaktion auf die bevorstehenden Herausforderungen. Ich habe in meiner Zeit als Lehrer noch nie in den ersten zwei Wochen nach dem Schulstart eine Klassenarbeit schreiben lassen.

Wie so oft fährt Frau Gebauer auch mit Blick auf das neue Schuljahr wieder nur auf Sicht. Erst dann für den Fall zu reagieren, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Lernrückstände weiter auseinanderklaffen, hat mit vorausschauendem Handeln nichts zu tun. Wir bleiben daher bei unserer Forderung, im ersten Quartal auf Klassenarbeiten zu verzichten und die Lehrpläne entsprechend anzupassen. Es geht jetzt darum, für alle Kinder und Jugendlichen individuelle Lernstandserhebungen zu ermöglichen und die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs wieder auf den gleichen Stand zu bringen.“

Jugendbeteiligung ohne die Beteiligung der Jugend ist unehrlich

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In einem gemeinsamen Antrag für die Plenarsitzung am Donnerstag möchten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP den Landtagspräsidenten damit beauftragen, ein Konzept für die Einrichtung eines Landesjugendparlaments zu erarbeiten.

Hierzu erklären Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende, und Dennis Maelzer, familien- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Eva-Maria Voigt-Küppers:

„Seit vielen Jahren führen wir parteiübergreifende Gespräche mit dem Landesjugendring, um einen gemeinsamen Weg für mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen zu finden. Wir halten dieses Vorgehen auch weiterhin für richtig, denn die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind wichtiger als parteipolitische Wahlkampfmanöver.

Nun scheren die Regierungsfraktionen von CDU und FDP aus, um einen Punkt aus ihrem Koalitionsvertrag abhaken zu können. Dass sie dabei eine Jugendbeteiligung ohne die Beteiligung der Jugend anstrebt, macht ihr Vorhaben unehrlich. Was sich vermeintlich nach Mitbestimmung anhört, ist in Wahrheit ein Schlag ins Gesicht der Jugendverbände.“

Dennis Maelzer:

„Der Antrag von CDU und FDP hat mit Beteiligung auf Augenhöhe nichts zu tun. Die Jugendverbände fordern zu Recht eine ressortübergreifende Jugendstrategie, die sich auf verschiedene Beteiligungsinstrumente stützt, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen strukturell berücksichtigt und krisensicher ist. Mit ihrem Antrag ignorieren die Regierungsfraktionen nicht nur, was Kinder und Jugendliche wirklich wollen und brauchen, sondern sie handeln entgegen ihren Wünschen. Kinder und Jugendliche bekommen nun ein ‚Geschenk‘ serviert, das sie sich so ausdrücklich nicht gewünscht haben.

Wir setzen uns weiterhin für eine Jugendstrategie für Nordrhein-Westfalen ein, die die Kinder und Jugendlichen mit erarbeiten. Kinder und Jugendliche müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Stimmen im Sinne einer einmischenden Jugendpolitik gehört werden. Wir müssen ihre Belange bei Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, berücksichtigen. Dazu zählt für uns auch die Absenkung des Wahlalters auf 16, regelmäßige Befragungen junger Menschen und ein Jugendcheck bei Gesetzgebungsverfahren.“

Statt in das NRW von morgen zu investieren, erstattet sich die Landesregierung eigene Steuerausfälle

In einer heutigen Pressekonferenz hat NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper über den Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Landeshaushalts 2022 vorgestellt.

Hierzu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der heute von Finanzminister Lienenkämper vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 ist eine herbe Enttäuschung für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung erstattet sich Steuerausfälle in Höhe von 3,6 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm, während die Kommunen ihre Erhöhungen am Gemeindefinanzierungsgesetz zurückzahlen müssen. Auch im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Rettungsschirm für diese Zwecke eingesetzt. Statt den Städten und Gemeinden ihre Corona-bedingten Steuerausfälle zu erstatten und eine Altschuldenlösung auf den Weg zu bringen, werden sie durch zusätzliche Kredite belastet. Ein Aufbruch für Nordrhein-Westfalen ist im Entwurf nicht zu erkennen.

Dabei ist das kommende Jahr für Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung. Wir brauchen einen sozialen und wirtschaftlichen Neustart mit echten Investitionen in die Zukunft. Bei der Ankündigung von zusätzlichen Mitteln etwa für Hochschulen und das Rheinische Revier verplant die Landesregierung jedoch hauptsächlich Bundesmittel. Auch bei den Wirtschaftshilfen schmückt sich die Landesregierung mit fremden Federn. Von 9,3 Milliarden Euro direkter Hilfe für Unternehmen stammen nur 800 Millionen vom Land. Über 90 Prozent der Hilfen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft stammen aus dem Haushalt von Olaf Scholz – und nicht von der Regierung Laschet.

Als SPD-Fraktion haben wir schon vor Wochen ein Programm in Höhe von 10 Milliarden Euro gefordert, um nach der Pandemie vor allem in der Bildung und Wirtschaft wieder durchzustarten. Der ambitions- uns ideenlose Haushaltsentwurf der Regierung um Ministerpräsident Armin Laschet setzt den Kurs der vergangenen vier Regierungsjahre fort. Damit gibt es weiterhin Stillstand statt Aufbruch.“

Wie groß sind die Interessenskonflikte in der Regierung Laschet?

SPD-Fraktion stellt mündliche Frage im Landtag zu den wirtschaftlichen Verstrickungen von Minister Stephan Holthoff-Pförtner

Nach Recherchen des WDR-Magazins Westpol vom 29. Juni soll die Kanzlei von Minister Stephan Holthoff-Pförtner eine damalige Kabinettkollegin in einem Ermittlungsverfahren vertreten haben. Die Anwaltszulassung des Ministers Holthoff-Pförtner soll zwar ruhen, gleichwohl sei er an der Kanzlei aber noch immer beteiligt. Die Kanzlei in Essen trage darüber hinaus bis heute seinen Namen und werbe auf ihrer Website nach wie vor mit Fotos des amtierenden Ministers. Dort soll es nach Berichten des WDR noch immer heißen, Stephan Holthoff-Pförtner verfüge über „eine herausragende Expertise mit bundesweitem Netzwerk, wenn juristische Beratung an den Schnittstellen zum Medienwesen und zur Politik gefragt ist.“

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion hat dazu eine mündliche Frage für das kommende Plenum eingereicht. Sie steht am Donnerstag, 1. Juli 2021, auf der Tagesordnung. Sven Wolf erklärt dazu:

„Es ist ein Gebot der Transparenz, über die wirtschaftlichen Verstrickungen eines Ministers ein vollständiges Bild zu haben. Nur so lässt sich beurteilen, wie groß die Interessenskonflikte innerhalb einer Landesregierung tatsächlich sind. Wir wollen daher wissen, welche Mandate die Landesregierung bzw. die ihr unterstehenden Behörden der Kanzlei von Minister Holthoff-Pförtner seit Juli 2017 erteilt haben. In diesem Zusammenhang wollen wir auch in Erfahrung bringen, ob die Landesregierung bzw. die ihr unterstehenden Behörden seit Juli 2017 auch anderweitige Geschäftsbeziehungen mit Firmen, Kanzleien, Praxen oder anderen Unternehmungen unterhält, an denen Mitglieder der Landesregierung oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in irgendeiner Form beteiligt sind. Allein der böse Schein möglicher Interessenskonflikte oder Einflussnahmen muss hier vollständig ausgeräumt werden.“

Landesregierung muss Entwurf für ihr Versammlungsgesetz sofort zurückziehen

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Die Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz vom vergangenen Samstag hat gezeigt, welche gesellschaftliche Sprengkraft der von Innenminister Reul vorgelegte Entwurf hat. Das freie Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut. Wozu die geplanten Einschränkungen führen können, hat der Einsatz am Wochenende erahnen lassen. Die SPD-Fraktion fordert daher Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Laschet dazu auf, den Gesetzentwurf sofort zurückzuziehen.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eindeutig zu restriktiv und schränkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in NRW massiv ein. Das hat schon die Expertenanhörung im Innen- und Rechtsausschuss gezeigt. Dieser Entwurf hat allein das Ziel, Demonstrationen künftig zu unterbinden und nicht zu ermöglichen. Die vorgesehenen strengen Regeln verhindern auch ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.

Armin Laschet spricht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie immer davon, den Menschen ihre Grundrechte zurückzugeben. Es sei denn, sie demonstrieren gegen seine Landesregierung. Die Folgen haben wir am Wochenende in Düsseldorf gesehen. Das ist für uns nicht akzeptabel. Und das ist auch der Entwurf der Landesregierung für uns nicht. Es wird mit uns auf dieser Basis keinen Kompromiss für ein gemeinsames Versammlungsgesetz geben.

NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen einen eigenen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, ihr Grundrechteeinschränkungsgesetz sofort zurückzuziehen und laden insbesondere die FDP dazu ein, unserem liberalen und freiheitsorientierten Gesetzentwurf zuzustimmen.“

Die GEW-Studie legt das schlechte Krisenmanagement der Landesregierung offen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Nordrhein-Westfalen hat im Zeitraum zwischen dem 02.06.2021 und dem 20.06.2021 eine Befragung unter 700 GEW-Mitgliedern durchgeführt, die auch in Kindertagesstätten arbeiten. 80 Prozent der Befragten sehen den Mehraufwand, der in den Einrichtungen durch die Pandemie entstanden ist, durch die Landesregierung nicht richtig eingeschätzt. 87 Prozent der Befragten geben an, dass der Fachkräftemangel während der Pandemie weiter zugenommen hat.

Zu den Ergebnissen der Befragung erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Befragung der GEW NRW legt das schlechte Krisenmanagement der Landesregierung und vor allem von Familienminister Stamp schonungslos offen.

Passenderweise berät der Landtag noch in dieser Woche einen Antrag der SPD-Fraktion. Obwohl die Pandemie den Personalmangel in den Kitas verdeutlicht hat, verschläft die Landesregierung ihre Möglichkeit, den Kindern und Beschäftigten mehr Zeit und damit auch mehr Qualität zu bieten.

Für die Bekämpfung das Fachkräftemangels brauchen wir vor allem zwei Dinge. Zum einen muss das Kita-Personal bei nicht-pädagogischen Tätigkeiten entlastet werden – wie durch die Kita-Helfern während der Pandemie. Daher fordern wir auch, dass das Kita-Alltagshelferprogramm über den 31.07.2021 hinaus fortgeführt wird. Hierbei sind auch Fragen der zusätzlichen Finanzierung von Alltagshelfern im KiBiz zu klären. Zum anderen müssen wir die Bedingungen in der frühkindlichen Bildung attraktiver gestaltet werden. Dazu gehört auch die Steigerung der Ausbildungszahlen im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) – unter anderem durch eine Ausbildung und Qualifizierung in Teilzeit.

Auch für die Einrichtungen selbst muss die PiA Vorteile bieten, beispielsweise, indem die PiA-Auszubildenden nicht mehr auf die Personalstunden der Kita angerechnet werden. Dafür muss eine auskömmliche Finanzierung der Kitas unabhängig von den Platzbelegung und Buchungszeiten der Einrichtung gewährleistet sein.

Außerdem ist für uns klar: Die Ausbildung in der frühkindlichen Bildung muss vergütet werden. Was für die Praxisintegrierte Ausbildung gilt, muss daher auch in der schulischen Ausbildung gelten. Es muss geprüft werden, wie entsprechend des Bremer Modells die Vergütung der vollzeitschulischen Ausbildung staatlich anerkannter Erzieherinnen und Erzieher umgesetzt werden kann.

Der Job in den Kitas wird auch dadurch attraktiver, indem echte Aufstiegschancen für das Personal entstehen. Spezialisierungen und Qualifizierungen sind hier gute Möglichkeiten. Darüber hinaus brauchen wir eine Offensive für mehr männliches Personal in den Kitas und die stärkere Verankerung des Kinderschutzes mit all seinen Aspekten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.“

Blockade beim Ganztag hilft keinem Schulkind weiter

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Ob dieser allerdings noch vor der Bundestagswahl zusammentritt, ist unklar. Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 könnte damit kippen. Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Familien brauchen den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. Der Ganztag sorgt für Bildungschancen und er stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir haben die Landesregierung schon vor mehr als drei Jahren aufgefordert, mit Bund und Kommunen die Details des geplanten Rechtsanspruchs zu besprechen. Außerdem haben wir die Landesregierung aufgefordert, einen Ganztagsgipfel einzuberufen. Das wurde abgelehnt.

Klar ist: Es reicht nicht, die Idee eines Rechtsanspruchs grundsätzlich zu begrüßen. Die jetzige Blockade, an der sich auch die NRW-Landesregierung beteiligt, hilft niemandem weiter. Leidtragende sind die Familien, die einen Ganztagsplatz benötigen

Die Landesregierung hat aber jede konstruktive Zusammenarbeit abgelehnt und ist nie initiativ geworden. Für sie galt immer: Erst müssen die Finanzfragen geklärt sein, dann sprechen wir über Details. Das bestätigt leider einmal mehr, dass dieser Landesregierung der Ganztag nicht wichtig ist.

Natürlich muss der Bund seinen finanziellen Anteil leisten – und er ist den Ländern schon in mehreren Punkten entgegengekommen. Es ist fatal, wenn der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz jetzt komplett auf der Kippe steht, weil sich die Verantwortlichen nicht einigen wollen. Gerade in der jetzigen Pandemie-Situation hat der Ganztag ein enormes Potential. Doch offenbar geht es leider auch in der Pandemie nicht vorrangig um die Bedürfnisse der Kinder und Familien, sondern um das Geld. Das ist genau das Gegenteil von dem, was alle Regierungen immer erklären. Das gilt auch für NRW-Ministerin Gebauer: Sie hat bei Regierungsantritt die ‚weltbeste Bildung‘ für NRW versprochen. Ihr Engagement spricht leider nicht dafür.“

Landesregierung schadet mit ihrem chaotischen Gesetzgebungsverfahren dem Bauen in Nordrhein-Westfalen

Anlässlich der heutigen zweiten Anhörung sowie des Beschlusses des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Durch das Änderungsgesetz der Landesregierung und die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen ist die Landesbauordnung nicht besser geworden. Im Gegenteil: Mit jedem weiteren Änderungsantrag wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Bauen in Nordrhein-Westfalen weiter verschlechtert. Das Gesetz ist geprägt von Rechtsunsicherheiten, dem Abbau von Verbraucherschutz für private Bauträger, der Aushöhlung bauordnungsrechtlicher Zuständigkeiten der Kommunen und der verbindlichen Regelungen für das barrierefreie Bauen sowie dem Abbau von Standards beim vorbeugenden Brandschutz. In der Konsequenz wird dieses Gesetz vor allem für die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel Ärger bringen.

Es hat in den letzten Jahren sicher keinen Gesetzgebungsprozess gegeben, der derart chaotisch und handwerklich schlecht abgelaufen ist. Es ist mir schleierhaft, wie CDU und FDP nach diesem Prozess der Anhörungen ernsthaft an dem Gesetz und an ihrem Änderungsantrag festhalten können. Das Ziel muss sein, das Bauen zu vereinfachen und Baukosten zu reduzieren. Mit ihrem Gesetzentwurf schaden die Landesregierung und die Regierungsfraktionen dem Bauen in Nordrhein-Westfalen.“

Was fehlt, ist ein pädagogisches Konzept

Zu der heutigen Pressekonferenz von Schulministerin Gebauer erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Frau Gebauer fällt leider wieder in altbekannte Muster. In dieser Woche sind die Lehrkräfte an den Schulen zu den Zeugniskonferenzen zusammengekommen. Es wäre also der ideale Zeitpunkt gewesen, um sie rechtzeitig über die Pläne der Landesregierung für den Schulstart nach den Ferien zu informieren. Stattdessen aber müssen die Lehrerinnen und Lehrer nun wieder aus den Medien erfahren, was die Schulministerin heute verkündet hat. Eine Schulmail hat es bisher jedenfalls nicht gegeben.

Noch schwerer wiegt allerdings die Tatsache, dass Frau Gebauer heute keinerlei Pläne für die inhaltliche Gestaltung des Unterricht verkündet hat. Sie hat kein pädagogisches Konzept dafür, wie die Lernrückstände der Kinder im kommenden Schuljahr aufgeholt werden sollen. Die Schulen können daher auch nicht wissen, worauf sie nach den Ferien die Schwerpunkte setzen sollen.

Unserer Auffassung nach muss jetzt alles daran gesetzt werden, individuelle Lernstandserhebungen bei den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs wieder auf den gleichen Stand zu bringen. Zu diesem Zweck sollte im ersten Quartal auf Klassenarbeiten verzichtet werden. Es geht jetzt nicht darum, den Lehrplan nach herkömmlichem Maßstab eins zu eins umzusetzen, sondern angemessen auf die Situation zu reagieren. Hierfür hat die Landesregierung den Schulen aber bisher keinerlei Richtlinien geboten.“

Minister Pinkwart muss die Digitalisierung der Verwaltung jetzt zur Chefsache machen

Zum aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Landesregierung und Digitalminister Pinkwart erklärt Christina Kampmann, digitalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Digitalminister Pinkwart verspricht uns seit nunmehr vier Jahren, dass er die Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Verwaltung vorantreiben wird. Von Fortschritt kann jedoch nicht die Rede sein. Stattdessen rügt der Landesrechnungshof die Landesregierung für zu hohe Ausgaben bei zu wenigen Ergebnissen. Kurzum: Die Landesregierung hinkt bei den selbst gesteckten Zielen hinterher. Leider überraschen uns die Aussagen des Landesrechnungshofes nicht. Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach vier Jahren der schwarz-gelben Landesregierung eine digitale Wüste.

Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass Minister Pinkwart die Digitalisierung der Verwaltung zur Chefsache erklärt. Dabei darf die Landesregierung die Kommunen nicht weiter alleine lassen. Statt großer Überschriften brauchen wir klare Konzepte. Um den Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die nötige finanzielle Sicherheit zu geben, fordern wir außerdem einen Förderfonds in Höhe von 250 Millionen Euro.“