Landesregierung schadet mit ihrem chaotischen Gesetzgebungsverfahren dem Bauen in Nordrhein-Westfalen

Anlässlich der heutigen zweiten Anhörung sowie des Beschlusses des Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung, erklärt Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Durch das Änderungsgesetz der Landesregierung und die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen ist die Landesbauordnung nicht besser geworden. Im Gegenteil: Mit jedem weiteren Änderungsantrag wurden die gesetzlichen Grundlagen für das Bauen in Nordrhein-Westfalen weiter verschlechtert. Das Gesetz ist geprägt von Rechtsunsicherheiten, dem Abbau von Verbraucherschutz für private Bauträger, der Aushöhlung bauordnungsrechtlicher Zuständigkeiten der Kommunen und der verbindlichen Regelungen für das barrierefreie Bauen sowie dem Abbau von Standards beim vorbeugenden Brandschutz. In der Konsequenz wird dieses Gesetz vor allem für die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger viel Ärger bringen.

Es hat in den letzten Jahren sicher keinen Gesetzgebungsprozess gegeben, der derart chaotisch und handwerklich schlecht abgelaufen ist. Es ist mir schleierhaft, wie CDU und FDP nach diesem Prozess der Anhörungen ernsthaft an dem Gesetz und an ihrem Änderungsantrag festhalten können. Das Ziel muss sein, das Bauen zu vereinfachen und Baukosten zu reduzieren. Mit ihrem Gesetzentwurf schaden die Landesregierung und die Regierungsfraktionen dem Bauen in Nordrhein-Westfalen.“