Wohnungsverluste verhindern – Kündigungsmoratorium wieder aufnehmen

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die kommende Plenardebatte (16.-17. Dezember 2020) den Antrag „Einkommensverluste durch die Folgen der Corona-Pandemie dürfen nicht zum Wohnungsverlust führen: Das Kündigungsmoratorium muss wieder aufgenommen werden“ eingebracht.

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Krankenhausplan muss öffentlich debattiert werden

Vor dem Hintergrund der heutigen (09.12.2020) Anhörung zum Gesetzentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (17/11162)“ erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Sachverständigenanhörung hat deutlich gemacht, wie intransparent sich das bisherige Gesetzgebungsverfahren für den neuen Krankenhausplan Nordrhein-Westfalens darstellt. Der Prozess läuft hinter geschlossenen Türen ab. Eine Einbindung aller relevanten Akteure und Verbände fand von Anfang an nicht statt. Auch die Bürgerinnen und Bürger, die maßgeblich von einer Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft betroffen sein werden, wurden nicht mit einbezogen.

Das weitere Verfahren muss zwingend öffentlich debattiert werden, damit die Bevölkerung mitgenommen wird. Völlig unverständlich ist mir auch, dass die neue Krankenhausplanung schnell durchgepeitscht werden soll, obgleich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Versorgungssystem in keiner Weise ausgewertet wurden und sich im Gesetzentwurf auch nicht wiederfinden.

Zurecht haben einige der Sachverständigen darauf hingewiesen, dass der Plan viel zu verfrüht kommt und die Krankenhausstruktur von NRW nicht mitten in der Pandemie umgeworfen werden kann. Schließlich wurde die Reform der Krankenhauslandschaft auch mit einem vermeintlichen Kapazitätsüberhang begründet. Corona zeigt aber gerade in der 2. Welle, dass Kapazitäten schnell erschöpft sind und im Ernstfall von größter Relevanz werden können.

Wir unterstützen daher die Volksinitiative „Gesunde Krankenhäuser in NRW – für ALLE!“, die ein patientenorientiertes, barrierefreies, wohnortnahes und bedarfsgerechtes, gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen fordert.“

Überfällige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

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Die überfällige Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk-Initiativen ist ein richtiges und wichtiges Signal für das digitale zivilgesellschaftliche Engagement.

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Kitas werden mit Corona-Herausforderungen vom Land alleine gelassen

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Einem Bericht der dpa zufolge sollen Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb Gruppentrennungen freiwillig vornehmen können. Das gehe aus einem Papier hervor, das Familienminister Joachim Stamp heute vorstellen will. Demnach soll es dabei allerdings keine landesrechtlichen Vorgaben geben.

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EU-Strategie für nachhaltigen Verkehr: „Die Richtung stimmt, es gibt aber mehrere Schwachstellen“

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Die EU-Kommission arbeitet an ihrem Konzept für ein klimaneutrales Europa. Eine wichtige Rolle spielt der Verkehr. Heute hat die EU-Kommission ihre lang erwartete Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgestellt – mehr als 80 Initiativen sollen noch in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden.

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Fünf Jahre Pariser Klimaabkommen: „Europäischer Rat muss handeln“

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Am Samstag, 12. Dezember 2020, jährt sich die getroffene Vereinbarung über das erste, umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzabkommen von Paris zum fünften Mal. Anlässlich dieses Jubiläums und der bevorstehenden Verhandlungen der Staats- und Regierungschefs über das EU-Klimaziel, unterstreicht Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der Europa-SPD, die Dringlichkeit, europaweit im Sinne des Green Deals zu handeln:

“Das ist eine wichtige Woche für den Klimaschutz. Das Pariser Klimaabkommen hat neue Dynamiken entfacht. Aber genug zu feiern gibt es noch nicht: Zum fünften Jahrestag des Abkommens reichen die internationalen Handlungen immer noch nicht, um das Paris-Ziel, die Klimaerhitzung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, einzuhalten. Doch die internationale Aufwärtsspirale für mehr Klimaschutz kommt gerade erst in Gang. Das Ziel der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts ist zur neuen Zielmarke der EU geworden. Auch andere Groß-Emittenten haben sich zu diesem Ziel bekannt.

Das Paris-Abkommen sieht vor, dass die Vertragsparteien noch dieses Jahr überarbeitete Klimapläne bei den Vereinten Nationen einreichen. Es reicht nicht, dass die EU in dreißig Jahren klimaneutral sein will, sie muss auch ihr Zwischenziel für Treibhausgasreduktionen bis 2030 anheben. Der Europäische Rat hat dazu diese Woche die Gelegenheit. Verpasst er diese Chance, wäre das ein schlechtes Zeichen in der Jubliäumswoche des Pariser Klimaabkommens. 

Wer glaubt, dass die COVID 19-Pandemie und die damit verbundenen kurzfristigen Emissionsminderungen eine ‚Erholungsphase‘  für das Klima mit sich gebracht hätten, irrt. Einige Monate Beinahe-Stillstand in Industrie, Verkehr und Handel kompensieren nicht das jahrzehntelange Leben über unsere ökologischen Verhältnisse hinaus. Wir brauchen eine tiefgreifende Transformation unseres Energiesystems, unserer Wirtschaft und unser Gesellschaft. Das Europäische Parlament hat sich mit der Ausrufung des Klimanotstands im November 2019 zu einem ambitioniertem Klimaschutz bekannt. Jetzt kommt es darauf an, dass die EU-Länderchefs sich auf eine Reduzierung der Treibhausaustoßes um mindestens 55 Prozent einigen. Noch vor einem Jahr wäre dieses Ziel undenkbar gewesen. Für mich und die Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament ist dennoch weiterhin klar, dass dieses Nettoziel trickreich kalkuliert und deshalb nicht genug ist. Der Beitrag natürlicher Klimaschützer wie Wälder und Moore kann nicht in die Berechnung des Klimaziels einfließen. Sollte das so bleiben, muss das Europäische Parlament auf Nachverhandlungen für ein Klimaziel bestehen, das einen echten Fortschritt für den Klimaschutz schafft.“

Kitas werden mit Corona-Herausforderungen vom Land alleine gelassen

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Einem Bericht der dpa zufolge sollen Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb Gruppentrennungen freiwillig vornehmen können. Das gehe aus einem Papier hervor, das Familienminister Joachim Stamp heute vorstellen will. Demnach soll es dabei allerdings keine landesrechtlichen Vorgaben geben.

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Jahressteuergesetz: Entlastungen für Beschäftigte, Alleinerziehende und Ehrenamtliche

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Das Jahressteuergesetz bringt Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Unternehmen und Vereine. Es wird insbesondere eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ehrenamtlich Tätige werden durch eine Erhöhung der Übungsleiter-Pauschale und der Ehrenamtspauschale entlastet. Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass Steuerhinterzieher auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Das Gesetz bringt Entlastungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Bundestag wird das Gesetz in der kommenden Woche abschließend beraten.

In der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmern. Um auch diesen Erwerbstätigen einen Abzug ihrer beruflich veranlassten Mehrkosten zu ermöglichen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro ein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Jahressteuergesetzes sind die Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine: Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden auf 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

Die bisher bis Ende 2021 vorgesehene Befristung der Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4.008 Euro wird aufgehoben. Der höhere Entlastungsbetrags wird also dauerhaft gewährt.

Die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe wird ausgebaut und zielgenauer ausgestaltet.

Die Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen wird ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro erhöht.

Mit dem Jahressteuergesetz gehen wir konsequent gegen Steuerhinterzieher vor.  Die Verfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird auf 15 Jahre verlängert.  Vor allem aber schaffen wir die strafrechtliche Möglichkeit zu einer rückwirkenden Einziehung bereits verjährter Steueransprüche, etwa aus den kriminellen Cum-Ex-Geschäften. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher seine Beute behalten kann.

Leider enthält das Jahressteuergesetz keine Regelung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen. Die SPD-Fraktion hat sich mit Nachdruck für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes, ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung wurde von der Union abgelehnt. Die SPD wird sich weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.“

Der Schutz bildungsbenachteiligter Kinder besteht zu allererst im Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus

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Der Länderrat der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD (AfB) setzt sich für einen besseren Schutz von wirtschaftlich und sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Corona-Pandemie ein. Der Länderrat appelliert an die Verantwortlichen auf allen Ebenen, sich der Lösung dieses Problems anzunehmen.

Aktuelle Studien zeigen, dass gerade Menschen, die in wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen leben oder wenig Zugang zu öffentlichen Hilfen haben, häufiger infiziert sind und vergleichsweise schwerer erkranken. Das ist kein Zufall: Armut und Krankheit hängen systematisch miteinander zusammen; existenzieller Stress schwächt die menschliche Immunabwehr und zu enge Wohnverhältnisse begünstigen die Verbreitung des Corona-Virus.

Gerade zum Schutz der bildungsbenachteiligten Familien muss deshalb auf Distanz-, Hybrid- oder andere digitalen Unterrichtsformen zurückgegriffen werden.

Flexibel vor Ort muss umgehend dafür gesorgt werden, dass Kindern und Jugendlichen die entsprechenden digitalen Endgeräte und Internetzugänge zur Verfügung gestellt bekommen. Der dringend nötige tägliche persönliche Kontakt der Lehrkräfte und Peers ist auch digital möglich! Viele Erfahrungen zeigen bereits, dass das unkompliziert machbar ist – wenn man es wirklich will und sich nicht in der Bürokratie verheddert. Natürlich ist Präsenzunterricht in ungeteilten Klassen im Prinzip das, was wir uns alle wünschen. Aber in der aktuellen Lage am Präsenzunterricht für alle gleichzeitig festzuhalten, heißt die grundlegendsten Interessen sozial benachteiligter Familien zu übergehen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch hier basal.

Bundeshaushalt 2021: Sicherheit und Zusammenhalt

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Mit dem Bundeshaushalt 2021 werden Rekordinvestitionen von 61,9 Milliarden Euro in die Zukunft unseres Landes gesteckt. In eine moderne Infrastruktur, den Umwelt- und Klimaschutz, die Digitalisierung und den sozialen Zusammenhalt.

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