“Perspektive für Miteinander da, Schlimmstes verhindert, demokratische Beteiligung nicht ausreichend“

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Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich kurz vor dem Ende der Übergangsperiode auf einen Handelsvertrag geeinigt.

Dazu der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses und Mitglied der parlamentarischen Koordinierungsgruppe für die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinten Königreich:

„Die Hängepartie hat ein positives Ende: Das Schlimmste wurde verhindert. Ein Deal ist besser als kein Deal. Die Vernunft hat letztendlich doch noch die Oberhand behalten und wurde nicht auf dem Altar der scheinbaren britischen Souveränität geopfert. Die britische Seite ist letzten Endes von ihren ideologisierten Positionen abgerückt und ist in zentralen Punkten zurückgerudert. Ein harter Brexit wäre in der jetzigen Situation verantwortungslos und hochgradig fahrlässig gewesen. Die sowieso schon verunsicherten Menschen und Unternehmen können nun wahrscheinlich durchatmen und müssen nicht weiter mit noch einem Schreckgespenst und den damit verbundenen, unvorhersehbaren Konsequenzen leben. Das ist das Wichtigste an der kaum mehr für möglich gehaltenen Einigung.

Der Weihnachtsdeal ist ein Kompromiss über die Fischfangmöglichkeiten, über die Garantien fairer Wettbewerbsbedingungen, die britische Beteiligung an EU- Programmen wie Erasmus und die Regeln für Waren- und Dienstleistungsaustausch.

Ende gut, alles gut? Wahrhaftig nicht. Der Deal hat einen faden Beigeschmack, da die Art der Verhandlungen keine Sternstunde für demokratische Beteiligung ist. Kein Zugang zu Verhandlungstexten für die Parlamente und Verhandlungen hinter verschlossenen Türen – das ist nicht mehr zeitgemäß. Demokratische Beteiligung sieht anders aus.

Das Abkommen kann nun zunächst vorläufig angewandt werden, um Brüche am 1. Januar 2021 zu vermeiden. Nun geht es um die Details. Deshalb müssen umgehend die Texte zugänglich gemacht werden. Das Europäische Parlament wird im Januar alles genau und selbstbewusst prüfen. Die endgültige Entscheidung über das Abkommen obliegt dem Europäischen Parlament.“