Europawahl: Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe, wonach vollbetreute psychisch kranke oder behinderte Menschen an der Europawahl teilnehmen dürfen.
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
„Mehr als 80.000 Menschen in Deutschland sind dazu aufgerufen, bei der Europawahl im Mai erstmals ihre Stimme abgeben. Die Eilentscheidung des BVerfG betreuten Personen schon deutlich früher den Zugang zu den Wahlurnen zu geben, sehen wir als einen großen Schritt in eine inklusive Gesellschaft.
Erst vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das inklusive Wahlrecht beschlossen. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich mehrfach verzögert, weshalb der Zugang zu Wahlen für Betreute erst nach der Europawahl vorgesehen war. Begründet hat dies das Bundesinnenministerium mit organisatorischen Hürden, die sich aufgrund der kurzen Zeit bis zur Europawahl ergeben. Durch die gestrige Entscheidung des BVerfG können nun Betroffene ihre Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen, um bereits an der Europawahl teilnehmen zu können.
Die Entscheidung des BVerfG, wonach das Wahlrecht der Betroffenen höher bewertet wird als die Bedenken von organisatorischen Unwägbarkeiten, wertet die SPD-Bundestagsfraktion überaus positiv.“