Risiken in der Finanzbranche reduziert
Plenum gibt grünes Licht für wichtigstes EU-Bankenregulierungspaket
Großer Erfolg für mehr Sicherheit auf den Finanzmärkten: Das Plenum hat am Dienstag, 16. April 2019, mit überwältigender Mehrheit für strengere und verhältnismäßigere Regeln für Banken in der EU gestimmt. Das Paket umfasst Maßnahmen zur Risikoreduzierung und klare Regeln zur Abwicklung maroder Banken. Gleichzeitig werden kleine und risikoarme Banken maßgeblich von Bürokratie entlastet.
„Das ist ein neuer Meilenstein für die weltweite Finanzstabilität“, unterstreicht der Verhandlungsführer des Europaparlaments für die Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie (CRR/CRD), Peter Simon (SPD). „Damit zieht die EU weiterhin Lehren aus der Finanzkrise und sendet eine klare Botschaft an unsere internationalen Partner: Systemrelevante Banken müssen in Zukunft mehr Eigenkapital zur Verlustabdeckung bereitstellen, sich stabiler refinanzieren und ihre Verschuldung begrenzen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass kleine und risikoarme Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken bürokratisch endlich deutlich entlastet werden.“
„Risikoarm wirtschaftende kleine Institute haben zumeist ein traditionelles Geschäftsmodell, das auf Kreditfinanzierung und Mittelstandsfinanzierung ausgerichtet ist“, erläutert der Finanzexperte. „Die Erfüllung der eigentlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist für diese Unternehmen ein Leichtes. Jedoch wird die Berechnung der Anforderungen und die dazugehörige Meldung durch zahlreiche Ausnahmen zunehmend komplexer und stellt einen erheblichen Kostenpunkt für diese kleinen, risikoarm wirtschaftenden Banken dar. Deshalb hat sich das Europäische Parlament für diese deutlich weniger aufwendigen Berechnungen eingesetzt. Auch das Meldewesen und die Offenlegungspflichten werden in Zukunft für sie vereinfacht.“ In beiden Bereichen konnte das Europaparlament den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission deutlich weiterentwickeln.
Die Einigung stellt zudem sicher, dass dem Thema Nachhaltigkeit künftig stärker Rechnung getragen werden muss und etabliert strenge Aufsichtsregeln beim Thema Geldwäsche. Aufsichtsbehörden und Anti-Geldwäsche-Behörden werden zu einer engen Kooperation und zum Informationsaustausch verpflichtet. „Wir ziehen umgehend regulatorische Konsequenzen aus den diversen Geldwäsche-Skandalen europäischer Banken. Einfach Wegschauen darf in Zukunft keine Option mehr sein“, so Peter Simon, der auch federführend für die sozialdemokratische Fraktion bei der Überarbeitung der vierten Anti-Geldwäscherichtlinie war.
Strengere Regeln wird es auch zukünftig bei der Abwicklung von maroden Banken geben. Die neue Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) sieht vor, dass Banken Vorsorgeinstrumente aufbauen müssen, die im Falle einer Schieflage zum Einsatz kommen.
Die Eigenkapitalverordnung wird zwei Jahre nach der Bestätigung des Plenums in Kraft treten. Für die Eigenkapitalrichtlinie und Bankenabwicklungsrichtlinie erhalten die Mitgliedsstaaten 18 Monate für die Umsetzung in nationales Recht.