Die AfA Minden-Lübbecke zur Mindestlohnerhöhung

Heute hat nach drei Jahren die Mindestlohn Kommission getagt und einen neuen Mindestlohn für unser Land festgelegt.

Ab dem 01.01.2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € auf 9,19 €. Somit ist dies eine Lohnsteigerung von 0,35 € pro Stunde oder anders gesagt ist dies eine Steigerung um 3,9%.

Sicherlich kann jetzt der eine oder andere sagen das die letzten Tarifabschlüsse ähnliche Höhen hatten. Aber es ist doch ein großer Unterschied ob Stundenlöhne von 12,00 € und höher um 3,9% steigen oder 8,84 €.

Diese Steigerung kann uns nicht zufriedenstellen. Denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zu solchen Löhnen arbeiten müssen in der Regel noch zum Amt um aufstockende Leistungen zu beantragen.

Der gesetzliche Mindestlohn muss als absolute Untergrenze angesehen werden. Auch die Arbeitgeber müssen endlich begreifen, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht so zu verstehen ist, dass sie nicht mehr bezahlen dürfen. Das Wort sagt es doch M I N D E S T Lohn.

Viel wichtiger ist es doch, dass Tarifverträge wieder allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann müssten wir gar nicht mehr über die Höhe eines Mindestlohnes diskutieren.

Es ist alles in allem ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber auf keinen Fall der große Wurf. Auch wenn die Kommission ankündigt, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2020 auf 9,35 € wahrscheinlich steigen soll.

Lasst uns für gerechte Löhne kämpfen. Es muss endlich wieder zur Normalität werden einmal Leben, einmal arbeiten, und nicht mit Zweit- und Drittjobs den Lebensunterhalt verdienen.

Mit dieser ungerechten Lohnpolitik wird der rechte Rand der Gesellschaft gestärkt, weil die dann ihre Neiddebatten führen können.