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ASJ: Bestellerprinzip muss auch für die Maklercourtage beim Immobilienerwerb gelten!

Zu dem von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegten Gesetzentwurf über die Neuregelung von Maklergebühren beim Immobilienkauf erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske:

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt diese Initiative von Katarina Barley ausdrücklich. Ähnliche Vorschläge kamen von der ASJ bereits 2013 und 2015. Es geht um die Beendigung eines Geschäftsmodells, das diejenigen beim Erwerb von Immobilieneigentum ungerechtfertigt belastet, die keinen Makler beauftragt haben oder beauftragen wollen. Bisher bestimmt der Verkäufer den Makler, für den der Käufer in der Regel zu zahlen hat. Dieses unsinnige Gebaren wurde für die Vermietung von Wohnraum bereits in der letzten Wahlperiode gesetzlich abgeschafft. Es ist überfällig, das Prinzip: „Wer bestellt, der zahlt.“ auch auf die Vermittlung von Immobilienkäufen auszudehnen!

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Wir entlasten Käufer von selbstgenutztem Wohnraum

Foto: Pixabay.com

Die Koalition hat sich darauf verständigt, das so genannte Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszuweiten: Wer ihn bestellt, bezahlt den Makler. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol erklärt das weitere Vorgehen.

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