Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet – finanzielle Auswirkungen für die Kommunen im Blick behalten
Das Gesetz ist Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft: Gestern wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit helfen wir unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern von Pflegebedürftigen, denn sie werden bis zu einer individuellen Einkommensgrenze von 100.000 Euro nicht mehr zu den Kosten der Pflege herangezogen.