Wohnungsbauprämie wird attraktiver – Koalition fördert Bildung von Wohneigentum
Die Koalitionsfraktionen haben wichtige Verbesserungen der Wohnungsbauprämie beschlossen. Die Prämie wird ab 2021 angehoben. Zudem profitieren in Zukunft mehr Personen von der staatlichen Förderung der Bausparverträge. Der Finanzausschuss des Bundestages hat gestern einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Das Gesetz wird heute im Plenum beschlossen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Wohnungsbauprämie, die als stattlichen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben gezahlt wird, erhöhen wir auf zehn Prozent. Auch der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft bleibt förderfähig und wird mit dem neuen höheren Prämiensatz gefördert.
Darüber hinaus aktualisieren wir die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung. Diese werden um 36 Prozent von 25 600 Euro auf 35 000 Euro für Alleinstehende und von 51 200 Euro auf 70 000 Euro für Verheiratete angehoben. Künftig profitieren dadurch mehr Bürgerinnen und Bürger von der Förderung. Die Höchstgrenzen der jährlich förderfähigen Aufwendungen werden ebenfalls um 36 Prozent angehoben. Die Verbesserungen der Wohnungsbauprämie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die SPD-Fraktion setzt damit zusammen mit dem Koalitionspartner eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung der Wohneigentumsbildung um.“