Wohnen darf durch Hendrik-Wüst-Steuern nicht noch teurer werden
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Einheitssätze bei der Grundsteuer hat es eine Reform der Grundsteuer gegeben. Diese Reform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Erste Probeberechnungen in einzelnen Kommunen haben gezeigt, dass es zu einer Belastung von Wohngrundstücken und einer Entlastung von Gewerbeimmobilien kommt. Landesweite Probeberechnungen liegen bisher nicht vor.
Zur Lösung des Problems erklären Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:
Alexander Baer:
„Wohnen darf in NRW nicht noch teurer werden. Deswegen braucht es endlich eine Initiative der Landesregierung, um die Belastung von Wohngrundstücken zu verhindern. Andere Länder machen es vor. So haben das Saarland und Sachsen bereits die Steuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien so angepasst, dass der Belastungseffekt für Wohnen verhindert wird. Dieser Hebel steht auch der NRW-Landesregierung zur Verfügung. Hände in den Schoß legen und auf Eingebung warten, wird das Verteuern von Wohnen in NRW nicht abwenden. Dafür braucht es ein Handeln der Landesregierung und das ist überfällig.“
Justus Moor:
„In den Kommunen steigt schon jetzt die Anspannung. Bund und Land haben der Öffentlichkeit versprochen, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Die schwarz-grüne Landesregierung lässt die Städte und Gemeinden bei den aktuellen finanziellen Herausforderungen im Regen stehen. Die Sorgenfalten werden bei nahezu allen Kämmerinnen und Kämmerern tiefer. Ihren Kommunen bleibt meistens nichts anderes übrig, als die Grundsteuer für die Menschen zu erhöhen. Im ersten Halbjahr 2023 haben schon über 100 und damit ein Viertel aller Kommunen ihre Hebesätze erhöhen müssen. Diese Erhöhungen gehen allein auf die Kappe der Landesregierung. Es sind Hendrik-Wüst-Steuern.“