Schulministerin Feller muss klarer kommunizieren

Der Ausschuss für Schule und Bildung hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion mit der Aktuellen Viertelstunde „Erneute Drohschreiben an Schulen in NRW – und weiterhin kein klares Krisenmanagement durch das MSB?“ beschäftigt.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir können froh sein, dass die Drohschreiben bloß Finten waren und nichts passiert ist. Dennoch müssen wir die Lage ernstnehmen – und stets schauen, was funktioniert und was nicht. Von einer Schulministerin erwarte ich in solchen Situationen mehr Klarheit. Erneut hat am Wochenende Unsicherheit um sich gegriffen, haben die Schulschließungen für Irritation gesorgt. Gerade um Nachahmer-Effekte zu vermeiden, ist es von besonderer Bedeutung, dass eine Landesregierung klar und deutlich auch gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Das würde die Schulgemeinschaften auch resilienter gegenüber Druck von außen machen. Zum Glück hat sich gezeigt, dass die Notfallwege grundsätzlich funktionieren. Das war bei den Schulschließungen in Duisburg noch nicht der Fall. Um noch einen Schritt weiterzukommen, muss die Schulministerin künftig aber eindeutiger kommunizieren.“

Schub für den Ganztagsausbau

Der Deutsche Bundestag debattiert am 22. Mai einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Damit wird der Förderzeitraum für Investitionen in Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter um zwei Jahre verlängert.

Jasmina Hostert, Sprecherin der AG BFSFJ:

„Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein wichtiges Signal für gute Bildungschancen von Anfang an und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsangebote in Grundschulen sorgen sowohl für eine bessere soziale Integration als auch für mehr Raum für individuelle Förderung. Wenn die Kinder gut betreut sind, können Eltern – insbesondere Frauen – erwerbstätig sein. Der Ganztag muss und wird gelingen.“

Truels Reichardt, zuständiger Berichterstatter:

„Die Fristverlängerung schafft Spielraum, wo bislang Zeitdruck herrschte. Damit reagieren wir auf die umfangreichen Planungsprozesse, Fachkräfteengpässe und Lieferengpässe vor Ort. Das Thema Ganztagsausbau wird mit dieser Fristverlängerung aber nicht abgeschlossen sein. Im Gegenteil – der eigentliche Kraftakt liegt noch vor uns. Und wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen ihn auf allen staatlichen Ebenen meistern.“

Über 100 Kommunen brauchen die neue Mieterschutzverordnung

Anlässlich der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2025 erklären Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW, und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher:

Sarah Philipp:

„Die neue Mieterschutzverordnung der schwarz-grünen Landesregierung tritt morgen in Kraft. Doch vom ersten Tag an hinkt sie der Entwicklung auf dem NRW-Wohnungsmarkt weit hinterher: Mit dieser Verordnung werden weiterhin 85 Prozent der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von dem erweiterten Mieterschutz ausgeschlossen, im Bereich der Mietpreisbremse für Wiedervermietungsmieten, bei den Kappungsgrenzen für Bestandsmieten und den Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen. Anstatt der nun 57 Kommunen müssten weit über 100 unter die neue Mieterschutzverordnung fallen. Die Mieterinnen und Mieter beispielsweise in Bochum, Essen, Gütersloh, Mettmann, Mönchengladbach, Solingen oder Wuppertal können wie wir nicht nachvollziehen, warum für sie die neue Verordnung nicht gelten soll. Im Kern kann man nur den einen Schluss ziehen: Die schwarz-grüne Landesregierung will ihnen überhaupt nicht helfen.“

Sebastian Watermeier:

„Daher ist diese Mieterschutzverordnung nichts anderes als eine Mieterschutzvermeidungsverordnung. Ihr Zustandekommen basiert auf veralteten Daten. Wir müssen davon ausgehen, dass die zuständige CDU-Ministerin Ina Scharrenbach diese gezielt herangezogen hat, damit die neue Verordnung für möglichst wenige Städte und Gemeinden gilt. Daher fordern wir umgehend eine Überarbeitung dieser Mieterschutzverordnung. Nur auf der Basis aktueller Zahlen kann eine Verordnung auch der sozialen Realität im Land gerecht werden und den mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben, wirklich helfen.“

Startschuss für Wasserstoffkernnetz

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau dieses Netzes haben wir in den vergangenen Monaten im Parlament geschaffen. Das Kernnetz soll knapp 9.040 km Leitungsinfrastruktur umfassen, die zu 60 Prozent aus der Umstellung ehemaliger Gas- auf Wasserstoffleitungen bestehen und auf die Einbindung in ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz ausgelegt sind. Als unverzichtbarer Schritt für die Energiewende soll das Wasserstoffkernnetz bis zum Jahr 2032 (mit einer Verlängerungsoption bis 2037) fertiggestellt und zukünftig auch erweitert werden.

Andreas Rimkus: 

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.

Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“

Mehr bezahlbarer Wohnraum, mehr Klimaschutz

Das Bauministerium unterstützt die Wohnungswirtschaft beim Bau von bezahlbarem Wohnraum ab 1. Oktober mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Für dieses und nächstes Jahr stehen jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Franziska Mascheck, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem neuen Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ stellen wir eine dritte Fördersäule bereit, die neben dem sozialen und privaten Wohnungsbau nun die Schaffung von kleinen Wohnflächen unterstützt. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden. So soll besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, so dass wir nun von einem kräftigen Impuls für die Baubranche ausgehen können und gleichzeitig den klimafreundlichen Neubau stärken. Denn beim Bau werden nun der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes und dessen Baukosten in den Blick genommen.“

Betroffene nicht mit Wohnkosten alleine lassen

Mit der Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2025 sorgt der Bund dafür, die Lage auf den Wohnungsmärkten sozial gerechter zu gestalten. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Bezahlbares Wohnen steht vor großen Herausforderungen: Baukostensteigerungen, Klimaschutz, bezahlbare Mieten. Ein zentrales Element dafür ist das Wohngeld. Nach der historisch größten Erhöhung des Wohngeldes 2023 ist die Zahl der Wohngeldempfänger auf rund zwei Millionen Haushalte gestiegen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen werden bei den Mietzahlungen und den Wohnkosten im Eigenheim dauerhaft entlastet.

Weil Mieten, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs weiter steigen, wird das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro erhöht. Gemeinsam mit den Fördermaßnahmen zur Stärkung des Wohnungsneubaus, insbesondere der Mittel für den sozialen Wohnungsbau von über 21,6 Milliarden Euro bis 2028 ist die Wohngelderhöhung ein wichtiger Schritt, der von der Bundesregierung beschlossen worden ist.

Die Wohngelderhöhung steht für uns auch angesichts großer Herausforderungen im Bundeshaushalt nicht zur Disposition. Wir dürfen die Betroffenen nicht mit den Kostensteigerungen allein lassen.“

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter:

„Seit Jahren geben Menschen in Deutschland immer mehr Geld für Miete, Energie und den täglichen Bedarf aus. Dabei unterstützt sie das Wohngeld. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Als SPD-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit für diese gesetzlich verankerte Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre eingesetzt, damit sich die Menschen auf das Wohngeld und seine Entlastung bei den Wohnkosten dauerhaft verlassen können – ganz unabhängig vom aktuellen Bundeshaushalt.“

Kommunalfeindliche Politik der Landesregierung führt zu höheren Schulden

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik IT.NRW hat heute die aktuellen Zahlen zu den Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden veröffentlicht. Ende 2023 lagen die Gesamtschulden der Kommunen bei 63,4 Milliarden Euro und damit 3,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon wieder steigen die Schulden unserer Kommunen unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst und seiner Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Mit über 63 Milliarden Euro liegt der Wert sogar 3,4 Milliarden Euro über der Verschuldung von vor zehn Jahren. In diesen Schulden sind noch nicht einmal die Schulden enthalten, die die Landesregierung den Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Pandemie aufgebürdet hat. Auch die über die Haushaltstrickserei von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach „isolierten“ Finanzschäden durch Corona und den Ukraine-Krieg in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro sind nicht enthalten.

Da zeigt sich, dass die CDU-geführte Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kommunen im Regen stehen lässt. Die einzige Politik, die Ministerpräsident Wüst und Ministerin Scharrenbach beherrschen, ist nach Berlin rufen und die Kommunen ignorieren. Im Ergebnis schieben die Städte und Gemeinden nicht nur einen riesigen Schuldenberg vor sich her, sie können auch nicht in Schulen, Straßen, Kitas, Schwimmbäder und mehr investieren. Unsere Kommunen haben inzwischen einen Rekordinvestitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro aufgehäuft.

Durch diese kommunalfeindliche Politik steigen nicht nur die Schulden und die Infrastruktur verfällt, die Kommunen werden dadurch gezwungen die Steuern für die Menschen in unserem Land zu erhöhen. Schon jetzt ist NRW Hochsteuerland bei Grund- und Gewerbesteuer. Und fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden muss in diesem Jahr die Grundsteuer weiter erhöhen.

Wir brauchen endlich einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes. Darüber hinaus darf sich das Land nicht bei allen aktuellen Herausforderungen aus der Verantwortung stehlen. Die Landesregierung muss beispielsweise die Kommunen durch deutlich mehr Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen in Landeseinrichtungen entlasten und bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf das Land nicht alle Kosten auf die Kommunen abwälzen. Das gilt auch bei Kindergartenplätzen und dem Bevölkerungsschutz.“

Zweifel an der Glaubwürdigkeit des CDU-Finanzministers

Im Anschluss an die heutige Sondersitzung des NRW-Haushalts- und Finanzausschusses zu den widersprüchlichen Aussagen von CDU-Finanzminister Marcus Optendrenk zu den aktuellen Sparmaßnahmen und einer Wiederbesetzungssperre erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Nach den ersten beiden Haushalten von CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk mussten wir an seinen Fähigkeiten zweifeln. Nun kommen auch noch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hinzu: Er flüchtet sich in Ausreden über regierungsinterne Erlasse, die seiner Meinung nach Parlament und Öffentlichkeit nicht zu interessieren haben. Die Frage bleibt unbeantwortet, warum er nicht von vornherein klar gesagt hat, dass es einen Erlass unter anderem zu Wiederbesetzungssperren in den Ministerien gibt. Die Arbeit des Parlaments leidet unter seiner Interpretation, alle Vorgänge unterhalb eines Kabinettsbeschlusses als Geheimsache einzustufen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass er den Überblick verloren hat.

Stop-and-go beim Kita-Ausbau: Paradebeispiel für schwarz-grüne Planlosigkeit

Bild: Westfale/pixabay.com

Der Familienausschuss des Landtags diskutierte heute in einer Aktuellen Viertelstunde über den zwischenzeitlichen Förderstopp beim Kita-Ausbau in Nordrhein-Westfalen.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Stop-and-go beim Kita-Ausbau ist ein Paradebeispiel für die Planlosigkeit der schwarz-grünen Koalition. Nachdem die Landesregierung die Kommunen über Wochen im Unklaren über die weitere Förderung gelassen hat, werden sie schließlich durch eine sonntägliche Pressemitteilung über das weitere Prozedere in Kenntnis gesetzt. Von einem planvollen Vorgehen kann wirklich keine Rede sein. Ob die hektisch zugesagten weiteren 85 Millionen Euro ausreichen, um alle Bedarfe zu bedienen, wird nicht nur von den kommunalen Spitzenverbänden in Frage gestellt. Die ersten 115 Millionen Euro waren schon im Mai weg. Statt auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, braucht es jetzt eine neue Planungsgarantie, die für Verlässlichkeit bei Trägern und Kommunen führt. Außerdem muss Familienministerin Josefine Paul transparent machen, über wie viele Selbstbewirtschaftungsmittel ihr Haus noch verfügt. Warum hortet sie Millionen, hat aber kein Geld übrig für ein Rettungspaket für die notleidenden Kitas?“

Toxische Alpha-Male-Bewegung entschieden bekämpfen – 70 Prozent der jungen Frauen bereits Opfer von Frauenhass und Gewaltphantasien

Die SPD-Fraktion bringt heute im umgekehrten Verfahren den Antrag „Incels, Alpha-Males & Pick-Up Artists“ – Frauen- und demokratiefeindliche Trends ernstnehmen, Frauen- und Mädchenhass im Netz bekämpfen“ (Drs. 18/8128) in den Landtag ein.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Im Netz wird zunehmend ein Frauenbild kreiert und verbreitet, das einem Rollback in die 1950er Jahre gleicht. Die sogenannte Alpha-Male-Bewegung propagiert in ihren Videos eine Form von Männlichkeit, die von Dominanz, Herabwürdigung und sogar von Gewalt gegenüber Frauen geprägt ist. Eine maskulinistische Szene aus verschiedenen Subkulturen kultiviert in digitalen Foren, über Messenger-Dienste und auf Plattformen wie Youtube, Instagram und TikTok ein misogynes Weltbild. Dieses ist durchzogen von einem irrealen Verständnis von Männlichkeit und beruht auf Sexismus und Frauenhass. Anhänger der Szene glauben an eine grundsätzliche Überlegenheit von Männern gegenüber Frauen und propagieren eine Gesellschaft, in der die Frau dem Mann dient. Das ist eine Schande und wir müssen mit vereinten Kräften alles tun, um gegen solche Auswüchse und diskriminierendes Verhalten vorzugehen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag eine konsequente Weiterentwicklung des Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen und laden alle demokratischen Fraktionen dazu ein, im Beratungsprozess mit uns gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, wie sich das Phänomen eindämmen lässt und was man dafür tun kann, diese frauengefährdende Bewegung zu stoppen“

Anja Butschkau:

„Schon im Jahr 2020 stellte der Weltmädchenbericht von Plan International zur digitalen Gewalt fest, dass 70 Prozent der jungen Frauen bereits Opfer von Frauenhass und Gewaltphantasien geworden sind. Wenn dieser toxischen Alpha-Male-Bewegung kein Einhalt geboten wird, dann wird es schon bald jede Frau sein. Denn diese Form der Indoktrination hat Auswirkungen auf Heranwachsende, die hochgradig gefährlich sind. Auf diese Art und Weise werden junge Männer geradezu radikalisiert. Und für Mädchen und Frauen kann es lebensgefährlich sein. Es ist also höchste Dringlichkeit angezeigt. Insbesondere Eltern müssen für das Thema sensibilisiert werden, indem wir es aus TikTok & Co. rausholen. Denn der Kampf gegen dieses frauenverachtende Weltbild wird nicht nur digital zu gewinnen sein.“