Wir schließen Lücken bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Durch die Umsetzung der europäischen DAC7-Richtlinie schließen wir Lücken bei der Besteuerung von Sharing-Economy-Aktivitäten über digitale Plattformen. Die Betreiber von Plattformen werden zur Meldung der dort aktiven Anbieter und der dort erwirtschafteten Einkünfte verpflichtet und es wird dazu ein zwischenstaatlicher Informationsaustausch eingeführt.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Finanzausschuss hat heute das DAC7-Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit werden bestehende Lücken bei der Besteuerung von Sharing-Economy-Aktivitäten über digitale Plattformen geschlossen.

Sofern Sharing-Economy-Aktivitäten über digitale Plattformen abgewickelt werden, bestehen für die Finanzverwaltung bisher kaum Möglichkeiten, Steuertatbestände ohne Zugriff auf die Datenbanken des Plattformbetreibers zu erkennen.

Um dieser Informationsasymmetrie zu begegnen, werden die Plattformen künftig zu Transparenz über die dort aktiven Anbieter und die dort erwirtschafteten Einkünfte verpflichtet und die zwischenstaatliche Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich verbessert.

Den Betreibern digitaler Plattformen wird die Pflicht zur Meldung von Einkünften auferlegt, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Die Meldepflicht wird um einen automatischen Austausch dieser Informationen zwischen den Mitgliedstaaten der EU ergänzt.

Mit diesen Maßnahmen gehen wir einen entscheidenden Schritt zur vollständigen Erfassung der steuerpflichtigen Einkünfte aus grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten.“