EuGH: Deutsche Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Dienstag über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden. Die Ampel wird jetzt zeitnah einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermöglicht.

Dirk Wiese und Detlef Müller:

„Mit dem Urteil des EuGH haben wir nun endlich Rechtssicherheit für die Speicherung technischer Daten durch Anbieterfirmen. Klar ist für uns, dass dies nicht anlasslos erfolgt, sondern nur anlassbezogen zur Aufklärung schwerer Straftaten. Wir haben hier stets einen sachgerechten Ausgleich zwischen Freiheitsrechten und Sicherheit vor Augen. Wir sind froh, dass die Bundesregierung bereits am Konzept des „Quick Freeze“ arbeitet, damit bei Verdacht auf eine schwere Straftat Standortdaten oder IP-Adressen einzelner Nutzer festgehalten werden können.

Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, schnell einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das rechtssichere und anlassbezogene Speichern von Verkehrsdaten nach richterlichem Beschluss ermöglicht und gleichzeitig rechtliche Möglichkeiten nutzen, um schwere und schwerste Straftaten konsequent zu verfolgen. Zudem wollen wir die Login-Falle als ein grundrechtsschonendes Instrument schaffen, um Täterinnen und Täter zu identifizieren.

Dies sind erste, wichtige Schritte bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität. Auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden wollen wir technisch und personell besser ausstatten. Denn es gibt viel zu tun bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern, Hetze im Netz, Cyberstraftaten, Terrorismus und organisierter Kriminalität.“